Nach der Aufdeckung des größten Baukartells in der Geschichte der Zweiten Republik bereitet der Salzburger Gemeindeverband rechtliche Schritte vor. Zahlreiche Kommunen und private Auftraggeber im Bundesland könnten durch illegale Preisabsprachen über 15 Jahre hinweg erheblich geschädigt worden sein. Nun werden Schadenersatzforderungen in beträchtlicher Höhe geprüft.
Das Wichtigste in Kürze
- Über 20 Baufirmen waren von 2002 bis 2017 an illegalen Preisabsprachen beteiligt.
- Der Salzburger Gemeindeverband rechnet mit einer Vielzahl betroffener Gemeinden und erheblichen Schäden.
- Österreichweit werden Bauprojekte gesammelt, um Schadenersatzklagen vorzubereiten.
- Auch private Bauherren können Ansprüche geltend machen.
Ein Kartell mit weitreichenden Folgen
Die Dimension des Falls ist beispiellos. Die Bundeswettbewerbsbehörde deckte ein System auf, bei dem sich mehr als 20 der größten österreichischen Baufirmen, darunter Branchenriesen wie Strabag, Porr und Swietelsky, über Jahre hinweg Aufträge zuschanzten und Preise künstlich hochhielten. Dieser Zeitraum erstreckte sich von 2002 bis 2017, eine Phase, in der die Bauwirtschaft boomte und die öffentliche Hand stark investierte.
Die illegalen Absprachen betrafen eine Vielzahl von Bauprojekten. Öffentliche Ausschreibungen wurden so manipuliert, dass die Auftraggeber – darunter zahlreiche Gemeinden – systematisch überhöhte Preise zahlten. Die bisher verhängten Kartellstrafen belaufen sich auf rund 300 Millionen Euro, doch das ist nur ein Teil der finanziellen Konsequenzen.
STRABAG-Strafe erhöht
Zuletzt wurde der STRABAG vom Kartellgericht der Kronzeugenstatus aberkannt. Die ursprüngliche Strafe von 45,4 Millionen Euro wurde daraufhin auf 146 Millionen Euro erhöht. Dies unterstreicht die Schwere der Vergehen und die Entschlossenheit der Behörden, die illegalen Praktiken zu ahnden.
Salzburgs Gemeinden im Fokus der Ermittlungen
Auch im Bundesland Salzburg schlägt der Skandal hohe Wellen. Der Salzburger Gemeindeverband geht davon aus, dass viele seiner Mitglieder zu den Geschädigten zählen. In den 15 Jahren des Kartellbestands wurde in den Kommunen massiv in Infrastruktur wie Schulen, Kindergärten, Straßen und Kanalnetze investiert.
„Nachdem der Zeitraum 15 Jahre in einer wirtschaftlich boomenden Zeit war, wo auch zahlreiche Gemeinden investiert haben, gehen wir schon davon aus, dass eine Vielzahl von Gemeinden betroffen ist. Auch die Schadenshöhe wird beachtlich sein.“
Laut Gemeindeverbandspräsident Manfred Sampl (ÖVP) ist das Schadenspotenzial enorm. Die genaue Summe ist zwar noch unklar, doch die Befürchtung steht im Raum, dass es sich um Millionenbeträge handeln könnte, die den Gemeindebudgets und damit den Steuerzahlern entzogen wurden.
Systematische Aufarbeitung hat begonnen
Um das volle Ausmaß des Schadens zu erfassen, hat der Gemeindeverband einen strukturierten Prozess eingeleitet. Derzeit werden österreichweit alle Bauprojekte der Gemeinden aus dem betroffenen Zeitraum gesammelt und analysiert. Diese Datenerfassung ist die Grundlage für die Vorbereitung von Schadenersatzklagen.
Ziel ist es, die zu viel gezahlten Beträge von den beteiligten Baufirmen zurückzufordern. Dieser Prozess wird voraussichtlich komplex und langwierig, doch die Gemeinden zeigen sich entschlossen, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Was private Bauherren jetzt tun können
Nicht nur die öffentliche Hand, auch private Auftraggeber sind von den Preisabsprachen betroffen. Jeder, der zwischen 2002 und 2017 größere Bauvorhaben mit den involvierten Firmen umgesetzt hat, könnte ebenfalls zu viel bezahlt haben.
Anspruch auf Schadenersatz
Rechtsexperten raten betroffenen Privatpersonen und Unternehmen, ihre Bauprojekte aus dem relevanten Zeitraum prüfen zu lassen. „Jeder, der durch dieses Kartell zu hohe Preise bezahlt hat, kann dann gleichermaßen auch die Überhöhung vom Unternehmen zurückfordern“, erklärt Privatrechtsprofessor Johannes Flume. Er betont jedoch, dass diese Ansprüche aktiv eingeklagt werden müssen.
Für private Bauherren ist es wichtig, folgende Schritte zu beachten:
- Unterlagen sichten: Verträge, Rechnungen und Ausschreibungsunterlagen aus den Jahren 2002 bis 2017 sollten gesammelt werden.
- Rechtliche Beratung einholen: Ein auf Kartellrecht spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob ein Anspruch besteht und wie die Erfolgsaussichten sind.
- Beweise sichern: Jegliche Kommunikation mit den Baufirmen kann relevant sein.
Die Aufarbeitung des Baukartells wird die Gerichte und die betroffenen Auftraggeber noch Jahre beschäftigen. Für die Salzburger Gemeinden geht es nun darum, den entstandenen Schaden genau zu beziffern und das Geld zurückzuholen, das für wichtige kommunale Aufgaben fehlt.





