Am Landesgericht Salzburg sind fünf Männer wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu Haftstrafen verurteilt worden. Zwei Bankangestellte und drei Kreditvermittler sollen eine deutsche Bank dazu verleitet haben, Kredite in Millionenhöhe an finanzschwache Personen auszuzahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Fünf Angeklagte wurden am Salzburger Landesgericht des schweren gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gesprochen.
- Zwei Bankmitarbeiter müssen für zweieinhalb bzw. zwei Jahre unbedingt ins Gefängnis.
- Drei Kreditvermittler erhielten bedingte Haftstrafen und eine Geldstrafe.
- Der Schaden für eine deutsche Bank beläuft sich auf über 300.000 Euro.
- Die Urteile sind größtenteils noch nicht rechtskräftig.
Urteile nach elftägigem Prozess
Nach einem Prozess, der sich seit Mitte Jänner über elf Verhandlungstage erstreckte, fällte das Schöffengericht am Landesgericht Salzburg am Freitag die Urteile. Im Mittelpunkt stand ein Betrugssystem, das zwischen 2019 und 2022 funktionierte und eine deutsche Bank als Hauptgeschädigte hinterließ.
Die beiden Hauptangeklagten, zwei österreichische Bankmitarbeiter im Alter von 68 und 42 Jahren, wurden zu unbedingten Haftstrafen verurteilt. Der ältere der beiden muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis, sein jüngerer Kollege für zwei Jahre. Sie hatten während des gesamten Verfahrens ihre Unschuld beteuert.
Bedingte Strafen für Vermittler
Die drei mitangeklagten Kreditvermittler kamen mit milderen Strafen davon. Zwei von ihnen, ein 31-Jähriger und ein 61-Jähriger, erhielten bedingte Haftstrafen von 20 Monaten. Der dritte Vermittler wurde zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen verurteilt. Zwei der drei Vermittler hatten sich vor Gericht schuldig bekannt.
Bisher ist nur eines der Urteile – eine der bedingten Haftstrafen von 20 Monaten – rechtskräftig. Die Verteidiger der anderen vier Verurteilten haben noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Alle fünf Angeklagten waren vor diesem Verfahren unbescholten.
Freispruch in weiteren Anklagepunkten
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte den Männern auch die Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Geschenkannahme und Bestechung vorgeworfen. In diesen Punkten wurden alle Angeklagten freigesprochen.
So funktionierte das Betrugssystem
Die Anklage beschrieb ein klares Vorgehen. Die Kreditvermittler, die aus Bosnien-Herzegowina, Österreich und Serbien stammen, sprachen gezielt finanzschwache Personen an. Diese Personen verfügten oft nur über geringe Deutschkenntnisse und eine schlechte Bonität.
In rund 50 dokumentierten Fällen sollen sie diese Menschen überredet haben, Konsumkredite von bis zu 50.000 Euro aufzunehmen. Die dafür notwendigen Kreditunterlagen wurden laut Staatsanwaltschaft systematisch gefälscht, um eine positive Kreditwürdigkeit vorzutäuschen. Den Kreditnehmern selbst fiel dies aufgrund ihrer Sprachbarrieren oft nicht auf.
Schaden über 300.000 Euro
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass durch die manipulierten Anträge ein Schaden von über 300.000 Euro entstanden ist. Die genaue Schadenssumme im Millionenbereich wird noch ermittelt.
Die Rolle der Bankmitarbeiter
Die beiden verurteilten Bankangestellten spielten eine Schlüsselrolle in dem System. Ihre Aufgabe war es, die gefälschten Kreditanträge entgegenzunehmen und zur Genehmigung an die Zentrale der Bank in Deutschland weiterzuleiten. Laut Anklage sollen sie dafür von den Vermittlern bestochen worden sein, um die mangelhaften Unterlagen durchzuwinken.
Nach der Genehmigung durch die deutsche Bank wurde das Geld ausbezahlt. Geschädigt wurden dabei nicht nur das Kreditinstitut, sondern auch die Kreditnehmer, die nun mit Schulden konfrontiert sind, die sie nie hätten bedienen können.
Ein komplexes Verfahren
Der Prozess am Landesgericht Salzburg beleuchtete die komplexen Verstrickungen zwischen den Vermittlern und den Angestellten der Bank. Während die Vermittler die direkten Kontakte zu den Kreditnehmern herstellten und die Dokumente vorbereiteten, sorgten die Banker für den internen Ablauf.
Das Gericht sah den Tatbestand des schweren gewerbsmäßigen Betrugs als erfüllt an, da die Gruppe über einen längeren Zeitraum hinweg und mit der Absicht handelte, sich durch die wiederkehrende Begehung ein regelmäßiges Einkommen zu verschaffen.
Die Verteidigung der Bankmitarbeiter argumentierte, dass sie von den Fälschungen nichts gewusst hätten und selbst getäuscht worden seien. Das Gericht folgte dieser Darstellung jedoch nicht und sah ihre Beteiligung als erwiesen an.
Die noch nicht rechtskräftigen Urteile lassen erwarten, dass der Fall die Justiz weiter beschäftigen wird. Es bleibt abzuwarten, ob die Verteidigung Berufung einlegen wird und der Fall vor die nächste Instanz geht.





