Am Landesgericht Salzburg wurde am Dienstag eine 36-jährige Mutter wegen Misshandlung ihrer Kinder zu einer neunmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, drei ihrer Kinder über Jahre hinweg körperlich misshandelt und mit dem Tod bedroht zu haben, wofür eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren im Raum stand.
Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass es sich um einzelne gewaltsame Übergriffe handelte, nicht aber um eine fortgesetzte Gewaltausübung. Die Frau, die die Vorwürfe weitgehend bestritt, wurde nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 36-jährige Mutter wurde wegen Kindesmisshandlung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
- Die ursprüngliche Anklage lautete auf fortgesetzte Gewaltausübung mit einer Strafandrohung von bis zu zehn Jahren.
- Die Angeklagte bestritt die meisten Vorwürfe und sprach von einer Manipulation durch ihren Ex-Mann im Zuge eines Sorgerechtsstreits.
- Ein zentrales Beweismittel war die Videoaussage eines ihrer Söhne.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit erbat.
Das Urteil am Landesgericht
Die Entscheidung des Gerichts fiel am Dienstagnachmittag und lag deutlich unter der Forderung der Anklage. Anstatt einer mehrjährigen Haftstrafe für fortgesetzte Gewaltausübung verurteilte das Schöffengericht die in Salzburg lebende Mutter zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten.
Diese Entscheidung spiegelt eine komplexe Bewertung der Beweislage wider. Das Gericht anerkannte, dass es zu gewalttätigen Vorfällen gekommen war, folgte aber nicht der Darstellung der Staatsanwaltschaft, dass die Misshandlungen ein jahrelanges, systematisches Muster darstellten. Die 36-Jährige, die aufgrund der Schwere der Anschuldigungen einige Zeit in Untersuchungshaft verbracht hatte, konnte das Gerichtsgebäude nach der Verhandlung verlassen.
Während die Angeklagte das Urteil annahm, meldete die Staatsanwaltschaft keine Erklärung an, was bedeutet, dass sie noch prüft, ob sie Berufung einlegen wird. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Schwere Vorwürfe und emotionale Zeugenaussagen
Die Anklageschrift zeichnete ein düsteres Bild des Familienlebens. Die Staatsanwaltschaft warf der Mutter vor, drei ihrer insgesamt sechs Kinder wiederholt mit Gürteln geschlagen und misshandelt zu haben. Einer der gravierendsten Vorwürfe war, dass sie gedroht haben soll, ihre Kinder zu töten.
Ein entscheidender Moment der Verhandlung war die Vorführung einer Videoaufzeichnung. Darin schilderte einer der Söhne einer Psychologin detailliert die erlebte Gewalt. Der Junge berichtete stockend, wie er im Alter zwischen vier und sieben Jahren immer wieder von seiner Mutter mit einem Gürtel geschlagen worden sei, oft ohne ersichtlichen Grund.
Rechtlicher Hintergrund: Fortgesetzte Gewaltausübung
Der Vorwurf der „fortgesetzten Gewaltausübung“ (§ 107b StGB) zielt auf Taten ab, die über einen längeren Zeitraum mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden und das Opfer in einem Zustand der Angst halten. Der Strafrahmen ist mit bis zu zehn Jahren Haft deutlich höher als bei einzelnen Körperverletzungsdelikten. Das Gericht muss hierbei abwägen, ob es sich um eine Kette von Einzeltaten oder ein systematisches Misshandlungsregime handelt.
Die im Video geschilderten Details waren für das Gericht ein zentrales Beweismittel, um die tatsächlichen Geschehnisse innerhalb der Familie zu beurteilen. Die Aussage des Kindes stand im direkten Widerspruch zu den Behauptungen der Mutter.
Verteidigung: Ein erbitterter Sorgerechtsstreit
Die angeklagte Mutter wies während des gesamten Prozesses fast alle Anschuldigungen von sich. Sie schüttelte bei der Vorführung des Videos wiederholt den Kopf und erklärte, die Aussagen ihres Sohnes seien nicht wahr. Ihre Verteidigung baute auf einem zentralen Argument auf: Die Kinder seien von ihrem Ex-Mann, dem Vater der Kinder, manipuliert worden.
Sie behauptete, ihr ehemaliger Partner habe die Kinder gezielt beeinflusst und ihnen die Vorwürfe regelrecht „beigebracht“. Der Hintergrund sei ein erbittert geführter Streit um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder.
„Nie habe ich meine Kinder geschlagen, weder mit Gürteln noch sonst irgendwie.“
Diese Aussage tätigte die 36-Jährige vor Gericht. Sie räumte lediglich zwei Vorfälle ein: eine einzelne Ohrfeige, die sie einem ihrer Kinder gegeben habe, als dieses beinahe auf die Straße gelaufen wäre, sowie eine ausgesprochene Drohung. Alle weiteren, schwerwiegenden Vorwürfe der körperlichen Misshandlung bestritt sie vehement.
Ein Urteil zwischen den Extremen
Das Gericht stand vor der schwierigen Aufgabe, zwischen den schockierenden Anschuldigungen der Anklage und der fast vollständigen Leugnung durch die Mutter die Wahrheit zu finden. Das Urteil von neun Monaten auf Bewährung deutet darauf hin, dass die Richter eine Art Mittelweg wählten.
Einerseits sahen sie es als erwiesen an, dass die Mutter gewalttätig gegenüber ihren Kindern wurde und es zu einzelnen Übergriffen kam. Andererseits schien das Gericht der Verteidigungslinie zumindest teilweise zu folgen, dass der laufende Sorgerechtskonflikt die Aussagen der Kinder möglicherweise beeinflusst haben könnte. Dies könnte erklären, warum die Tat nicht als jahrelang fortgesetzte Gewalt gewertet wurde, was eine wesentlich höhere Strafe nach sich gezogen hätte.
- Angeklagte: 36-jährige, rumänische Mutter von sechs Kindern, wohnhaft in Salzburg.
- Anklage: Fortgesetzte Gewaltausübung gegen drei ihrer Kinder.
- Beweismittel: Videoaussage eines Sohnes, Zeugenaussagen.
- Verteidigung: Manipulation der Kinder durch den Ex-Mann im Sorgerechtsstreit.
- Urteil: Neun Monate Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt.
Die Zukunft der Familie bleibt ungewiss. Wie das Verhältnis der Mutter zu ihren sechs Kindern nach diesem Prozess aussieht und welche sorgerechtlichen Konsequenzen das Urteil haben wird, ist derzeit nicht bekannt. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Berufung wird in den kommenden Tagen erwartet.





