Die Polizei in Freilassing ermittelt in einem Fall von Brandstiftung, der sich am vergangenen Samstagnachmittag ereignete. In einer Unterführung der Bundesstraße 20 wurde vorsätzlich Feuer gelegt, was zu erheblichen Rußschäden führte. Die Behörden bitten nun die Bevölkerung um Mithilfe bei der Suche nach dem unbekannten Täter.
Der Vorfall ereignete sich gegen 15:30 Uhr in der Nähe des Ortsteils Eham. Ein aufmerksamer Zeuge bemerkte schwarzen Rauch, der aus der Unterführung aufstieg, und alarmierte die Behörden. Glücklicherweise erlosch das Feuer von selbst, bevor größerer Schaden entstehen konnte.
Details zum Vorfall am Samstagnachmittag
Am Samstag, dem 11. Oktober 2025, kam es zu einem besorgniserregenden Zwischenfall im bayerischen Freilassing, das direkt an der Grenze zu Salzburg liegt. Gegen 15:30 Uhr meldete ein Zeuge eine starke Rauchentwicklung aus einer Unterführung der B20 bei Eham.
Die ersten Ermittlungen der Polizeiinspektion Freilassing ergaben, dass eine bislang unbekannte Person eine Substanz, die als „Plastik-ähnlich“ beschrieben wird, in der Unterführung in Brand gesetzt hatte. Diese Handlung wird von den Behörden klar als vorsätzliche Brandstiftung eingestuft.
Obwohl das Feuer eine intensive Rauchentwicklung verursachte, erlosch es rasch von selbst. Aus diesem Grund war ein Einsatz der Feuerwehr nicht erforderlich. Die schnelle Selbstlöschung verhinderte möglicherweise eine weitere Ausbreitung des Brandes und damit verbundenen strukturellen Schaden am Bauwerk.
Hintergrund: Der Tatort
Die betroffene Unterführung ist Teil der Bundesstraße 20, einer wichtigen Verkehrsader in der Region. Solche Bauwerke werden häufig von Fußgängern und Radfahrern genutzt. Ein Brand in einem geschlossenen Raum wie einer Unterführung kann nicht nur Sachschäden verursachen, sondern auch eine Gefahr für Passanten darstellen.
Ausmaß des Schadens und polizeiliche Ermittlungen
Die unmittelbare Folge des Feuers war eine starke Verrußung der Wände und der Decke der Unterführung. Der dichte, schwarze Rauch hat deutliche Spuren hinterlassen, deren Beseitigung aufwendig sein wird. Die genaue Höhe des entstandenen Sachschadens konnte bisher nicht beziffert werden und ist Gegenstand weiterer Untersuchungen.
Die Polizeiinspektion Freilassing hat die Ermittlungen offiziell aufgenommen. Der Fall wird als Delikt der Brandstiftung behandelt, was bedeutet, dass die Ermittler von einer absichtlichen Tat ausgehen. Nun konzentriert sich die Arbeit darauf, den oder die Täter zu identifizieren und die genauen Umstände der Tat zu klären.
Spurensicherungen am Tatort wurden bereits durchgeführt, um mögliche Hinweise auf die verwendete Substanz und den Täter zu finden. Die Analyse der sichergestellten Materialien könnte wichtige Erkenntnisse für den Fortgang der Ermittlungen liefern.
Polizei bittet Bevölkerung dringend um Mithilfe
Um den Täter zu fassen, ist die Polizei auf die Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen. Ein öffentlicher Zeugenaufruf wurde gestartet, um mögliche Beobachtungen zu sammeln, die zur Aufklärung des Falles beitragen könnten.
Die Polizeiinspektion Freilassing bittet Zeuginnen und Zeugen, die am Samstagnachmittag im Bereich der Unterführung verdächtige Personen oder Fahrzeuge bemerkt haben, sich zu melden.
Jeder noch so kleine Hinweis kann für die Ermittler von entscheidender Bedeutung sein. Oft sind es Details, die Zeugen für unwichtig halten, die aber in der Gesamtschau ein klares Bild ergeben. Die Polizei fragt gezielt nach Beobachtungen im Zeitraum um 15:30 Uhr.
Wichtige Kontaktinformationen
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich direkt bei der Polizeiinspektion Freilassing unter der folgenden Telefonnummer zu melden:
- Telefonnummer: 0049 8654 / 46180
Die rechtlichen Folgen von Brandstiftung
Brandstiftung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwere Straftat, die erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Das deutsche Strafgesetzbuch sieht für vorsätzliche Brandstiftung empfindliche Strafen vor, die je nach Schwere der Tat von Geldstrafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen reichen können.
Besonders schwer wiegt die Tat, wenn durch das Feuer Menschenleben gefährdet werden oder erheblicher Sachschaden an fremdem Eigentum entsteht. Auch wenn in diesem Fall keine Personen zu Schaden kamen, stellt das Zündeln in öffentlichen Bauwerken eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Die Ermittlungen zielen nicht nur darauf ab, den Verursacher für den entstandenen Schaden zur Verantwortung zu ziehen, sondern auch darauf, präventiv zu wirken und Nachahmer abzuschrecken. Die öffentliche Sicherheit hat hierbei oberste Priorität.





