Seit dem 1. November gelten in Österreich strengere Regeln für den Erwerb von Schusswaffen. Nach einem anfänglichen Ansturm auf die Waffengeschäfte in Salzburg herrscht nun große Unsicherheit bei Händlern und Kunden. Die neuen Bestimmungen, darunter eine längere Wartefrist und eine höhere Altersgrenze, werfen viele Fragen auf.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Die Wartefrist („Abkühlphase“) für den erstmaligen Erwerb einer Schusswaffe wurde von drei Tagen auf vier Wochen verlängert.
- Das Mindestalter für den Kauf von Waffen der Kategorie B (z.B. Pistolen, Revolver) wurde von 21 auf 25 Jahre angehoben.
- Der Informationsaustausch zwischen Militär und Waffenbehörden soll verbessert werden.
- Waffenhändler befürchten negative Auswirkungen auf den Schießsport und zweifeln an der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten.
Ein letzter Ansturm vor der Gesetzesänderung
Die Ankündigung, das Waffengesetz zu verschärfen, löste in Salzburg eine spürbare Reaktion aus. In den Wochen vor dem Stichtag am 1. November verzeichneten die Waffenhändler einen erheblichen Kundenzulauf. Viele Bürger nutzten offenbar die letzte Gelegenheit, um unter den alten, liberaleren Bedingungen eine Waffe zu erwerben oder einen Waffenschein zu machen.
Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den offiziellen Zahlen wider. In Salzburg gibt es derzeit rund 22.500 registrierte Waffenbesitzer. Laut Branchenkennern ist dies ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Jahresbeginn. Der große Andrang ist inzwischen jedoch wieder abgeebbt.
Österreich im internationalen Vergleich
Mit rund 30 registrierten Schusswaffen pro 100 Einwohner zählt Österreich zu den Ländern mit einer vergleichsweise hohen Waffendichte. Die Regierung erhofft sich von den neuen, strengeren Regelungen, den Anstieg der letzten Jahre zu bremsen und die Sicherheit zu erhöhen.
Verunsicherung und offene Fragen
Nach dem Ansturm ist nun eine Phase der Verunsicherung eingetreten. Reinhold Sodia, Sprecher eines Salzburger Waffenhändlers, beschreibt die aktuelle Stimmung: „Momentan gibt es mehr Fragezeichen als Verständnis.“ Viele Kunden kämen ins Geschäft, um sich zu informieren, fänden die neuen Regelungen aber schwer verständlich.
Die zentrale Änderung ist die sogenannte „Abkühlfrist“. Wer zum ersten Mal eine Schusswaffe kauft, muss nun vier Wochen warten, bevor er sie mit nach Hause nehmen darf. Bisher betrug diese Frist nur drei Tage. Diese Maßnahme soll Impulskäufe verhindern und den Behörden mehr Zeit für Überprüfungen geben.
„Die meisten kommen und fragen, versuchen sich einzulesen, aber kommen nicht dahinter“, erklärt Reinhold Sodia die aktuelle Situation im Handel.
Höheres Alter für Pistolen und Revolver
Eine weitere wesentliche Verschärfung betrifft Waffen der Kategorie B, zu denen Faustfeuerwaffen wie Pistolen und Revolver gehören. Das Mindestalter für deren Erwerb wurde von 21 auf 25 Jahre angehoben. Diese Regelung sorgt vor allem im Bereich des Sportschießens für Diskussionen.
Manfred Pilz, ein auf Sportwaffen spezialisierter Händler aus Salzburg-Kleßheim, sieht darin eine erhebliche Einschränkung für den Nachwuchs. „Jetzt haben wir das Problem, dass der Einsteiger in den Schießsport mit 21 Jahren keine Kategorie-B-Waffe erwerben kann“, gibt Pilz zu bedenken. Junge, ambitionierte Sportschützen würden dadurch vor Hürden gestellt.
Zukünftige Verschärfungen geplant
Für das kommende Jahr sind bereits weitere Änderungen am Waffengesetz geplant. Details sind noch nicht bekannt, doch die Branche befürchtet weitere Einschränkungen und einen Rückgang der Kundschaft.
Zweifel an der Wirksamkeit der Maßnahmen
Ob die neuen, strengeren Regeln tatsächlich dazu beitragen, schwere Gewalttaten wie Amokläufe zu verhindern, wird von den Händlern bezweifelt. Sie argumentieren, dass Täter oft illegal an Waffen gelangen und eine Verschärfung für legale Besitzer wenig ausrichte.
„Wenn man die Berichterstattung verfolgt, sieht man, dass man das mit einer Verschärfung des Waffengesetzes nicht hätte verhindern können“, meint Händler Manfred Pilz. Er betont die Verantwortung seiner Kunden: „Kunden, die bei uns Waffen erwerben, gehen ordentlich damit um und bis dato ist nichts passiert.“
Positiv bewerten beide befragten Händler hingegen den verbesserten Informationsaustausch zwischen der Stellungskommission des Bundesheeres und den Waffenbehörden. Dies könnte helfen, frühzeitig Personen zu identifizieren, bei denen Sicherheitsbedenken bestehen. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die neuen Regelungen auf den Waffenbesitz in Salzburg und ganz Österreich auswirken werden.





