
Höchstgericht bestätigt 2.000 Euro Strafe für Urlaub im eigenen Apartment
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt eine 2.000-Euro-Strafe gegen einen Eigentümer, der in seinem touristischen Apartment selbst Urlaub machte. Das Urteil untermauert die strenge Linie Salzburgs.
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