Höchstgericht bestätigt 2.000 Euro Strafe für Urlaub im eigenen Apartment

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt eine 2.000-Euro-Strafe gegen einen Eigentümer, der in seinem touristischen Apartment selbst Urlaub machte. Das Urteil untermauert die strenge Linie Salzburgs.

Höchstgericht bestätigt 2.000 Euro Strafe für Urlaub im eigenen Apartment