Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Geldstrafe von 2.000 Euro gegen einen Eigentümer bestätigt, der in seinem für touristische Zwecke gewidmeten Apartment im Lungau selbst Urlaub machte. Dieses Urteil unterstreicht die strikte Haltung des Landes Salzburg gegen die illegale Nutzung von Zweitwohnsitzen und könnte weitreichende Folgen für Eigentümer von Ferienimmobilien haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat eine Strafe von 2.000 Euro wegen illegaler Zweitwohnsitznutzung bestätigt.
- Ein Akademiker nutzte sein touristisch gewidmetes Apartment im Lungau für einen einwöchigen Familienurlaub.
- Das Urteil gilt als richtungsweisend für die Durchsetzung des Salzburger Raumordnungsgesetzes.
- Die Politik plant bereits eine weitere Verschärfung: Auch die Bewerbung solcher Immobilien zur Eigennutzung soll strafbar werden.
Der Fall im Detail: Ein teurer Familienurlaub
Ein Akademiker verbrachte mit seiner Familie eine Winterurlaubswoche in seinem eigenen Apartment im Salzburger Lungau. Was nach einem normalen Urlaub klingt, hatte jedoch rechtliche Konsequenzen. Die Immobilie ist laut Widmung ausschließlich für die touristische Vermietung vorgesehen und darf nicht als privater Feriensitz genutzt werden.
Die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg verhängte daraufhin eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro. Der Eigentümer legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, doch sowohl das Landesverwaltungsgericht als auch nun der Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz bestätigten die Rechtmäßigkeit der Strafe.
Faktencheck: Die rechtliche Grundlage
Das Salzburger Raumordnungsgesetz (ROG) regelt streng, wie Immobilien genutzt werden dürfen. Eine Widmung für "touristische Nutzung" bedeutet, dass die Wohnung dem Mietmarkt zur Verfügung stehen muss und nicht als privater Zweitwohnsitz für den Eigentümer dienen darf. Ziel ist es, sogenannte "kalte Betten" zu verhindern und leistbaren Wohnraum zu sichern.
Höchstgericht bestätigt strenge Linie des Landes
Dieses Urteil ist mehr als nur ein Einzelfall. Es ist die erste höchstrichterliche Bestätigung einer Geldstrafe nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz in einem solchen Fall. Damit wird die strenge Linie, die das Land Salzburg seit Jahren verfolgt, rechtlich untermauert.
Simon Heilig-Hofbauer, Raumordnungssprecher der Grünen im Salzburger Landtag, bezeichnete die Entscheidung als einen wichtigen Schritt. Sie schaffe Rechtssicherheit für die Behörden und sende ein klares Signal an Eigentümer und Investoren.
„Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist ein Meilenstein. Sie bestätigt, dass die Gesetze zur Eindämmung illegaler Zweitwohnsitze nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch konsequent durchgesetzt werden können.“
Für die Gemeinden bedeutet das Urteil eine Stärkung ihrer Position. Sie können nun mit größerer Sicherheit gegen die Zweckentfremdung von touristisch gewidmetem Wohnraum vorgehen. Das Problem der illegalen Zweitwohnsitze belastet viele Tourismusregionen, da es die Immobilienpreise in die Höhe treibt und die Infrastruktur belastet, ohne dass die Eigentümer dauerhaft zur lokalen Wirtschaft beitragen.
Politik will Regeln weiter verschärfen
Während das aktuelle Urteil die bestehende Rechtslage festigt, plant die Landespolitik bereits den nächsten Schritt. Ein Antrag der Grünen im Landtag zielt darauf ab, die Regeln für sogenannte Investorenmodelle weiter zu verschärfen.
Bei diesen Modellen werden Apartments in Ferienanlagen an private Anleger verkauft, oft mit dem Versprechen, sie auch für einige Wochen im Jahr selbst nutzen zu können. Genau diese Bewerbung der Eigennutzung soll in Zukunft unter Strafe gestellt werden.
Was sind Investorenmodelle?
Investorenmodelle sind bei Anlegern beliebt. Man kauft eine Ferienwohnung, die von einer Betreibergesellschaft professionell an Touristen vermietet wird. Der Eigentümer erhält Mieteinnahmen und muss sich nicht um die Verwaltung kümmern. Oft wird aber mit der Möglichkeit geworben, die Immobilie auch für den eigenen Urlaub zu nutzen, was rechtlich in eine Grauzone fällt oder, wie der aktuelle Fall zeigt, illegal sein kann.
Geplante Gesetzesänderung im Überblick:
- Verbot der Bewerbung: Es soll illegal werden, touristische Apartments mit der Möglichkeit zur Eigennutzung zu bewerben.
- Höhere Strafen: Die Strafrahmen für Verstöße sollen überprüft und möglicherweise erhöht werden.
- Mehr Transparenz: Investoren sollen klarer über die rechtlichen Einschränkungen aufgeklärt werden müssen.
Ziel ist es, das Umgehen der Gesetze von vornherein zu unterbinden. Wenn die Eigennutzung nicht mehr als Verkaufsargument dienen darf, so die Hoffnung, werden solche Modelle für Anleger, die primär einen privaten Feriensitz suchen, unattraktiver.
Was das Urteil für Eigentümer bedeutet
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hat direkte Auswirkungen auf alle, die eine Ferienimmobilie in Salzburg besitzen oder einen Kauf in Erwägung ziehen. Die Botschaft ist klar: Die Behörden kontrollieren die Einhaltung der Widmung und die Gerichte stützen diesen Kurs.
Eigentümer von touristisch gewidmeten Apartments sollten ihre Verträge und die gesetzlichen Bestimmungen genau prüfen. Eine auch nur kurzzeitige private Nutzung kann zu empfindlichen Geldstrafen führen. Die Zeiten, in denen man hoffen konnte, dass eine gelegentliche Eigennutzung unentdeckt bleibt, scheinen vorbei zu sein.
Experten raten Kaufinteressenten, sich vor dem Erwerb einer Immobilie im Rahmen eines Investorenmodells umfassend rechtlich beraten zu lassen. Das Versprechen, die eigene Ferienwohnung auch selbst genießen zu können, könnte sich als kostspieliges Missverständnis erweisen.





