Rund eineinhalb Jahre nach einem schweren Busunglück auf der Westautobahn (A1) bei Thalgau, bei dem ein Mensch ums Leben kam und neun weitere verletzt wurden, hat die Staatsanwaltschaft Salzburg Anklage erhoben. Dem 58-jährigen slowakischen Buslenker wird grob fahrlässige Tötung und Körperverletzung vorgeworfen. Der Prozess ist für den 18. Dezember am Landesgericht Salzburg angesetzt.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Fahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit in einen Baustellenbereich gefahren sein soll. Ein Gutachten spielt eine zentrale Rolle in der Anklage, die nun zu einem Gerichtsverfahren führt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 58-jähriger Buslenker wurde nach einem tödlichen Unfall auf der A1 angeklagt.
- Die Anklage lautet auf grob fahrlässige Tötung und Körperverletzung.
- Einem Gutachten zufolge war der Bus mit rund 100 km/h in einer 60er-Zone unterwegs.
- Bei dem Unfall im Mai 2024 starb ein 76-jähriger Fahrgast, neun weitere Personen wurden verletzt.
- Der Prozessbeginn ist für den 18. Dezember am Landesgericht Salzburg festgelegt.
Anklage nach monatelangen Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat ihre Ermittlungen zum tragischen Busunfall vom Mai 2024 abgeschlossen. Das Ergebnis ist eine Anklage gegen den 58-jährigen Lenker des Reisebusses. Eine Sprecherin des Landesgerichts bestätigte, dass dem Mann grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt wird, das zum Tod eines 76-jährigen Passagiers und zur Verletzung von neun weiteren Insassen führte.
Der Prozess, der die genauen Umstände des Unglücks klären soll, wird am 18. Dezember eröffnet. Im Mittelpunkt der Verhandlung wird die Frage stehen, warum der erfahrene Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Baustelle derart massiv missachtete.
Die entscheidende Rolle des Gutachtens
Grundlage für die Anklage ist ein detailliertes unfallanalytisches Gutachten des Sachverständigen Gerhard Kronreif. Laut den Ergebnissen seiner Untersuchung fuhr der Reisebus mit einer Geschwindigkeit von etwa 100 km/h in den Baustellenbereich bei Thalgau ein. Erlaubt waren an dieser Stelle jedoch nur 60 km/h.
Diese massive Geschwindigkeitsüberschreitung von rund 40 km/h wird als Hauptursache für den Kontrollverlust über das Fahrzeug angesehen. Der Bus prallte gegen eine Betonleitwand, kippte auf die Seite und blieb quer zur Fahrbahn liegen.
Fakten zum Unfallhergang
- Ort: Westautobahn (A1) bei Thalgau, Fahrtrichtung Wien
- Datum: Mai 2024
- Fahrzeug: Slowakischer Reisebus
- Insassen: 10 Personen (inklusive Fahrer)
- Erlaubte Geschwindigkeit: 60 km/h
- Ermittelte Geschwindigkeit: ca. 100 km/h
Die dramatischen Folgen des Unfalls
Der Aufprall hatte verheerende Konsequenzen. Alle zehn Personen an Bord, einschließlich des Fahrers selbst, erlitten Verletzungen, einige davon schwer. Für einen 76-jährigen Mann kam jede Hilfe zu spät; er erlag später im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Neun weitere Menschen mussten medizinisch versorgt werden.
Der Unfall löste einen Großeinsatz aus. Rund einhundert Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rotem Kreuz und Polizei waren vor Ort, um die Verletzten zu bergen und die Unfallstelle zu sichern. Die Westautobahn musste in diesem Bereich für sechs Stunden komplett gesperrt werden, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führte.
Rechtlicher Rahmen: Grob fahrlässige Tötung
Im österreichischen Strafrecht wird grobe Fahrlässigkeit angenommen, wenn jemand eine Sorgfaltspflicht in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und der Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich voraussehbar ist. Bei einer Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung (§ 81 StGB) droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die massive Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in einem klar beschilderten Baustellenbereich könnte vom Gericht als ein solches grob fahrlässiges Verhalten gewertet werden.
Was erwartet den Angeklagten im Prozess?
Im bevorstehenden Gerichtsverfahren wird das Gutachten des Sachverständigen eine zentrale Beweisgrundlage darstellen. Die Verteidigung des 58-jährigen Lenkers wird voraussichtlich versuchen, entlastende Umstände vorzubringen. Mögliche Argumente könnten technische Defekte am Fahrzeug oder plötzliche gesundheitliche Probleme des Fahrers sein, obwohl die bisherigen Ermittlungsergebnisse stark auf menschliches Versagen hindeuten.
„Die Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere in Baustellenbereichen, hat oberste Priorität. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind keine Empfehlungen, sondern zwingende Vorschriften zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer“, betonte ein Sprecher der Verkehrspolizei im Nachgang des Unfalls.
Das Gericht wird nicht nur die Schuldfrage klären, sondern auch das genaue Strafmaß festlegen. Dabei werden die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten, sein bisheriges Verhalten im Straßenverkehr und eine mögliche Reue berücksichtigt. Für die Opfer und deren Angehörige ist der Prozess ein wichtiger Schritt zur Aufarbeitung des traumatischen Ereignisses.
Prävention und Sicherheit in Baustellen
Der Unfall bei Thalgau rückt einmal mehr die Gefahren in Autobahnbaustellen in den Fokus. Experten fordern immer wieder eine stärkere Sensibilisierung der Fahrer und strengere Kontrollen.
Zu den wichtigsten Sicherheitsregeln gehören:
- Strikte Einhaltung der Geschwindigkeitslimits: Schon geringe Überschreitungen erhöhen das Unfallrisiko erheblich.
- Ausreichend Abstand halten: Verengte Fahrspuren erfordern größere Sicherheitsabstände.
- Hohe Konzentration: Ablenkungen durch Mobiltelefone oder andere Geräte sind in Baustellen besonders gefährlich.
- Vorausschauendes Fahren: Unvorhergesehene Bremsmanöver anderer Verkehrsteilnehmer sind jederzeit möglich.
Der Ausgang des Prozesses am Landesgericht Salzburg wird mit Spannung erwartet und könnte auch ein Signal für die Verkehrssicherheit auf Österreichs Autobahnen setzen.





