Im Salzburger Lungau sorgt eine Entscheidung der Landesinnung der Rauchfangkehrer für Aufsehen. Weil ein lokaler Betrieb seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen soll, wurden zwei benachbarte Unternehmen beauftragt, in dessen Kehrgebiet auszuhelfen. Der betroffene Betrieb weist die Vorwürfe zurück und kritisiert die Maßnahme als unnötig.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Landesinnung der Rauchfangkehrer hat zwei Betriebe beauftragt, in einem fremden Kehrgebiet im Lungau auszuhelfen.
- Grund ist die Annahme, dass der zuständige Betrieb seinen gesetzlichen Auftrag laut Salzburger Feuerpolizeiordnung nicht erfüllt.
- Das betroffene Unternehmen bestreitet die Vorwürfe und hält die Unterstützung für nicht erforderlich.
- Die Regelung der Kehrgebiete sichert die flächendeckende Versorgung und den Brandschutz in der Region.
Innung ordnet Unterstützung an
Die Landesinnung der Rauchfangkehrer in Salzburg hat eine ungewöhnliche Maßnahme ergriffen. Zwei Rauchfangkehrerbetriebe aus benachbarten Gebieten wurden offiziell damit beauftragt, die Aufgaben in einem Kehrgebiet im Lungau zu übernehmen. Dieser Schritt erfolgte, nachdem die Innung zu dem Schluss kam, dass der dort zuständige Betrieb seinen Verpflichtungen nicht mehr vollständig nachkommen könne.
Die Entscheidung basiert auf der Sorge, dass wichtige, gesetzlich vorgeschriebene Kehr- und Überprüfungsarbeiten nicht fristgerecht durchgeführt werden. Diese Arbeiten sind für den Brandschutz und die Sicherheit der Heizanlagen von entscheidender Bedeutung. Die Innung sieht sich in der Verantwortung, eine lückenlose Versorgung sicherzustellen.
Das System der Kehrgebiete
In Salzburg, wie auch im restlichen Österreich, ist die Arbeit der Rauchfangkehrer streng geregelt. Das Landesgebiet ist in sogenannte Kehrgebiete aufgeteilt. Für jedes dieser Gebiete ist genau ein Rauchfangkehrerbetrieb zuständig. Dieses System soll sicherstellen, dass jeder Haushalt und jedes Gebäude regelmäßig und zuverlässig betreut wird, unabhängig von seiner Lage. Die rechtliche Grundlage dafür bildet unter anderem die Salzburger Feuerpolizeiordnung.
Gesetzlicher Auftrag im Fokus
Die Aufgaben eines Rauchfangkehrers gehen weit über das bloße Reinigen von Schornsteinen hinaus. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Reihe von Überprüfungen durchzuführen, die der öffentlichen Sicherheit dienen. Dazu gehören die Kontrolle von Feuerstätten, die Messung von Abgaswerten und die Überprüfung der allgemeinen Betriebssicherheit von Heizanlagen.
Die Landesinnung argumentiert, dass die Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags im betroffenen Lungauer Betrieb nicht mehr gewährleistet sei. Ohne eine funktionierende Aufsicht steige das Risiko von Bränden oder Kohlenmonoxidvergiftungen. Die Einsetzung der Nachbarbetriebe sei daher eine notwendige Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung.
Aufgaben eines Rauchfangkehrers
- Reinigung: Entfernung von Ruß und Ablagerungen in Kaminen und Abgasanlagen.
- Überprüfung: Kontrolle der Feuerstätten auf Mängel und Sicherheit.
- Messung: Abgasmessungen zur Einhaltung von Umweltvorschriften.
- Beratung: Information über Brandschutz und energiesparendes Heizen.
Betroffener Betrieb übt scharfe Kritik
Der Inhaber des kritisierten Lungauer Betriebs sieht die Situation völlig anders. Er und sein Team weisen die Darstellung der Innung entschieden zurück. Aus seiner Sicht ist die angeordnete Unterstützung durch Kollegen nicht nur unnötig, sondern stellt auch einen Eingriff in seinen Geschäftsbetrieb dar.
Die Firma betont, dass alle anfallenden Arbeiten ordnungsgemäß und fristgerecht erledigt würden. Die Maßnahme der Innung wird als Misstrauensvotum empfunden und sorgt für erheblichen Unmut. Es steht der Vorwurf im Raum, dass hier Fakten geschaffen werden, ohne die tatsächliche Situation vor Ort ausreichend geprüft zu haben.
Die Kritik des betroffenen Unternehmens richtet sich direkt gegen die Notwendigkeit der Maßnahme. Man sei in der Lage, alle gesetzlichen Verpflichtungen selbstständig zu erfüllen, heißt es aus dem Betrieb.
Auswirkungen auf die Bürger im Lungau
Für die Bewohner des betroffenen Kehrgebiets bringt die Entscheidung vorerst eine Veränderung mit sich. Sie werden in nächster Zeit möglicherweise von einem anderen, ihnen unbekannten Rauchfangkehrer kontaktiert. Die Kosten und die gesetzlichen Kehrfristen bleiben von der Maßnahme unberührt.
Langfristig wirft der Konflikt jedoch Fragen zur Funktionsfähigkeit des Kehrgebietssystems auf. Die starre Zuteilung soll Versorgungssicherheit garantieren, kann aber bei Konflikten zwischen einem Betrieb und der Aufsichtsbehörde zu erheblichen Spannungen führen. Der aktuelle Fall im Lungau wird zeigen, wie solche Auseinandersetzungen gelöst werden und welche Konsequenzen sie für die beteiligten Unternehmen und die betroffenen Bürger haben.
Die Landesinnung hat betont, dass ihr Handeln ausschließlich dem Ziel dient, die Sicherheit und den Brandschutz in der Region zu gewährleisten. Wie sich der Konflikt weiterentwickelt und ob eine gütliche Einigung zwischen dem Betrieb und der Innung gefunden werden kann, bleibt abzuwarten.





