Ein Fall aus Salzburg hat eine weitreichende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) ausgelöst. Künftig wird es in Österreich deutlich einfacher, die Identität von Personen aufzudecken, die unter Pseudonymen Hass und Beleidigungen in sozialen Medien verbreiten. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Betroffenen erheblich.
Auslöser war die Klage eines Salzburgers, der auf der Plattform X (ehemals Twitter) Opfer einer „recht üblen Beschimpfung“ wurde, wie sein Anwalt Georg Zechbauer schilderte. Der Versuch, den Namen hinter dem anonymen Profil zu erfahren, führte zu einem juristischen Verfahren, das nun in einem Grundsatzurteil mündete.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Oberste Gerichtshof erleichtert die Ausforschung von anonymen Hasspostern in sozialen Netzwerken.
- Ein Salzburger Fall war der Auslöser für diese richtungsweisende Entscheidung.
- Betroffene können nun direkt bei den Plattformbetreibern die Herausgabe von Nutzerdaten verlangen.
- Bisher war der Weg über ein Strafverfahren notwendig, was oft zu keinem Ergebnis führte.
Ein Präzedenzfall aus Salzburg
Die Anonymität im Internet bietet Schutz für freie Meinungsäußerung, wird aber zunehmend für persönliche Angriffe und Hetze missbraucht. Bisher standen Betroffene von Online-Beleidigungen vor großen Hürden, wenn sie die Täter zur Verantwortung ziehen wollten. Der Weg führte meist über eine Strafanzeige, doch die Verfahren wurden oft eingestellt, ohne dass die Identität des Posters ermittelt wurde.
Ein Salzburger wollte diesen Zustand nicht länger hinnehmen. Nachdem er auf X beleidigt worden war, beauftragte er den Rechtsanwalt Georg Zechbauer, rechtliche Schritte einzuleiten. Ihr Ziel war es, direkt vom Plattformbetreiber die Herausgabe der Daten zu erwirken, die zur Identifizierung des Nutzers notwendig sind.
Der Fall durchlief mehrere Instanzen und landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof. Die Richter mussten klären, ob zivilrechtliche Ansprüche gegen anonyme Täter direkt bei den Plattformen durchgesetzt werden können, ohne den Umweg über das Strafrecht.
Die Entscheidung des OGH und ihre Folgen
Die Entscheidung des OGH ist ein Meilenstein im Kampf gegen Hass im Netz. Das Höchstgericht hat klargestellt, dass Betroffene von Hasspostings einen direkten Auskunftsanspruch gegenüber den Social-Media-Plattformen haben. Dies bedeutet, dass sie nicht mehr auf den Ausgang eines oft langwierigen und unsicheren Strafverfahrens warten müssen.
Plattformen wie X, Facebook oder Instagram müssen nun auf zivilrechtlichen Antrag hin Daten wie E-Mail-Adressen oder IP-Adressen herausgeben, die zur Identifizierung eines Nutzers führen können. Diese Informationen ermöglichen es den Opfern, rechtliche Schritte wie Unterlassungs- oder Schadenersatzklagen direkt gegen die Verursacher einzuleiten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Person online beleidigt oder bedroht wird, kann ihr Anwalt nun direkt bei der Plattform die Herausgabe der Nutzerdaten beantragen. Die Plattform ist zur Kooperation verpflichtet. Dadurch wird der Prozess, einen Täter zur Rechenschaft zu ziehen, erheblich beschleunigt und vereinfacht.
Anonymität ist kein Freibrief mehr
Rechtsanwalt Georg Zechbauer bezeichnete die Entscheidung als „richtungsweisend“. Sie sendet ein klares Signal, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und Anonymität nicht vor den Konsequenzen des eigenen Handelns schützt. Wer andere online beschimpft, verleumdet oder bedroht, muss damit rechnen, dass seine Identität aufgedeckt und er zur Verantwortung gezogen wird.
„Die Entscheidung stellt klar, dass die Rechte des Einzelnen auch im digitalen Raum geschützt werden müssen. Es ist ein wichtiger Schritt, um die Waage zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der persönlichen Ehre wieder ins Gleichgewicht zu bringen.“
Experten erwarten, dass dieses Urteil eine abschreckende Wirkung haben wird. Die Gewissheit, nicht mehr vollständig anonym agieren zu können, dürfte viele davon abhalten, hetzerische oder beleidigende Kommentare zu veröffentlichen.
Herausforderungen in der Praxis
Obwohl das Urteil einen großen Fortschritt darstellt, bleiben praktische Herausforderungen bestehen. Die großen Social-Media-Konzerne haben ihren Sitz oft im Ausland, was die rechtliche Durchsetzung erschweren kann. Insbesondere bei Plattformen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union könnte die Kooperation mühsam sein.
Ein weiteres Problem ist die Verwendung von VPN-Diensten, die die IP-Adresse verschleiern, oder von Wegwerf-E-Mail-Adressen. In solchen Fällen kann die Identifizierung trotz richterlicher Anordnung schwierig bis unmöglich sein.
Die Rolle des Digital Services Act (DSA)
Die Entscheidung des OGH steht im Einklang mit neueren europäischen Regelungen wie dem Digital Services Act (DSA). Dieses EU-Gesetz verpflichtet große Online-Plattformen zu mehr Transparenz und zur Zusammenarbeit mit den Behörden. Es schafft einen rechtlichen Rahmen, der die Durchsetzung von Ansprüchen wie dem nun vom OGH bestätigten Auskunftsrecht europaweit erleichtert.
Was Betroffene jetzt tun können
Für Menschen, die Opfer von Hass im Netz werden, hat sich die Situation entscheidend verbessert. Anstatt sich hilflos zu fühlen, können sie nun aktiv werden. Die folgenden Schritte werden empfohlen:
- Beweise sichern: Erstellen Sie Screenshots von den beleidigenden Kommentaren oder Beiträgen. Dokumentieren Sie das Datum, die Uhrzeit und das Profil des Verfassers.
- Rechtliche Beratung einholen: Suchen Sie einen auf Medienrecht spezialisierten Anwalt auf. Dieser kann die Erfolgsaussichten prüfen und das weitere Vorgehen planen.
- Auskunftsbegehren stellen: Der Anwalt kann ein formelles Auskunftsbegehren an die betreffende Plattform richten, um die Daten des anonymen Nutzers zu erhalten.
- Zivilrechtliche Klage einreichen: Sobald die Identität des Täters bekannt ist, können rechtliche Schritte wie eine Unterlassungs- oder Schadenersatzklage eingeleitet werden.
Diese neue rechtliche Grundlage gibt Opfern ein wirksames Werkzeug in die Hand. Der Fall aus Salzburg hat somit nicht nur dem klagenden Einzelnen geholfen, sondern die Rechtslage für alle Bürgerinnen und Bürger in Österreich gestärkt. Die Anonymität im Netz endet dort, wo die Rechte anderer verletzt werden.





