Ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder steht erneut vor Gericht. Dem 62-jährigen Mann wird vorgeworfen, während eines Haftausgangs eine 85-jährige Frau brutal überfallen und ausgeraubt zu haben. Der Prozess, der am Montag in Wels begann, wirft ein Schlaglicht auf die Risiken des gelockerten Vollzugs und eine beunruhigende kriminelle Vergangenheit.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein wegen Mordes verurteilter Häftling wird beschuldigt, im Haftausgang eine 85-Jährige überfallen zu haben.
- Die Tat soll sich auf den Tag genau 20 Jahre nach dem Mord ereignet haben, für den er verurteilt wurde.
- Zusätzlich werden dem Angeklagten mehrere Einbrüche in Autos auf Friedhofsparkplätzen vorgeworfen.
- Der 62-Jährige bekennt sich vor dem Schöffengericht in Wels nicht schuldig.
Prozessauftakt in Wels mit schweren Vorwürfen
Am Landgericht Wels hat am Montag der Prozess gegen einen 62-jährigen Mann begonnen, dessen Fall weitreichende Fragen aufwirft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schweren Raub und weitere Delikte vor, die er während seiner Freigänge aus der Justizanstalt Stein begangen haben soll. Dort verbüßt er eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen eines Mordes, den er im Dezember 2004 in Salzburg verübte.
Der Angeklagte, der seit Dezember 2021 im gelockerten Vollzug war, erschien gefasst vor dem Schöffengericht. Er bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vehement und bekannte sich nicht schuldig.
Im Mittelpunkt der Anklage steht ein brutaler Überfall im Bezirk Wels-Land, der sich am 22. Dezember 2024 zugetragen haben soll – ein Datum mit düsterer Symbolik.
Ein Überfall mit erschreckender Kaltblütigkeit
Laut Anklageschrift soll der Mann an jenem Tag einer 85-jährigen Frau in ihrem eigenen Garten aufgelauert haben. Mit einem gezückten Messer habe er die Seniorin ins Haus gedrängt. Dort soll er sie mehrfach geschlagen und mit Kabelbindern gefesselt haben, um sie wehrlos zu machen.
Die Staatsanwaltschaft führt aus, dass der Täter die Frau zur Herausgabe ihrer Handtasche, zweier Geldbörsen und Bargeld in Höhe von 1.430 Euro zwang. Doch damit nicht genug: Er soll auch den PIN-Code ihrer Bankomatkarte erpresst haben.
Details zur Beute
Neben 1.430 Euro Bargeld soll der Täter unmittelbar nach der Tat mit der erpressten Bankomatkarte weitere 2.000 Euro von einem Geldautomaten abgehoben haben. Der Gesamtschaden beläuft sich somit auf mehrere tausend Euro.
Nachdem der Angreifer das Haus verlassen hatte, gelang es der verletzten, aber willensstarken Frau, sich selbst zu befreien und Hilfe zu holen. Der Vorfall hinterließ bei ihr nicht nur körperliche, sondern auch schwere seelische Wunden.
Die Schatten der Vergangenheit
Der aktuelle Prozess ist untrennbar mit der Vergangenheit des Angeklagten verbunden. Auf den Tag genau 20 Jahre vor dem mutmaßlichen Überfall, am 22. Dezember 2004, tötete er in Salzburg eine 78-jährige Frau mit einer Axt. Anschließend zündete er ihr Wohnhaus an, um die Spuren seiner Tat zu verwischen. Für dieses Verbrechen wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Was bedeutet gelockerter Vollzug?
Der gelockerte Vollzug ist eine Stufe der Resozialisierung für Häftlinge, die einen Teil ihrer Strafe verbüßt haben und als weniger gefährlich eingestuft werden. Er erlaubt unter bestimmten Auflagen unbegleitete Ausgänge, um den Übergang in die Freiheit vorzubereiten. Solche Fälle werfen jedoch immer wieder die Frage nach der richtigen Balance zwischen Resozialisierungschancen und dem Schutz der Öffentlichkeit auf.
Die Parallelen zwischen den Taten sind beunruhigend: In beiden Fällen wurden ältere, alleinlebende Frauen zu Opfern. Diese Muster spielen in der aktuellen Verhandlung eine zentrale Rolle, auch wenn der Angeklagte seine Schuld bestreitet.
Ein wiederkehrendes Muster krimineller Energie
Die Anklage umfasst nicht nur den schweren Raubüberfall. Dem 62-Jährigen werden auch weitere Straftaten zur Last gelegt, die er bei Freigängen im Februar 2025 begangen haben soll. Auf einem Friedhofsparkplatz soll er insgesamt vier Autos aufgebrochen und Wertgegenstände gestohlen haben.
Ein Blick in das Strafregister des Mannes offenbart eine lange kriminelle Laufbahn. Von seinen insgesamt 14 Vorstrafen beziehen sich 13 auf Einbruchsdelikte – auffallend oft in Fahrzeuge, die auf Friedhofsparkplätzen abgestellt waren. Aber auch Gewaltdelikte und Tierquälerei finden sich in seiner Akte.
Die wiederholte Begehung ähnlicher Delikte, insbesondere an Orten wie Friedhöfen, deutet auf ein tief verankertes Verhaltensmuster hin, das für die Risikobewertung von zentraler Bedeutung ist.
Welche Strafe droht dem Angeklagten?
Aufgrund seiner zahlreichen Vorstrafen und der Schwere der neuen Tatvorwürfe droht dem Mann eine empfindliche Strafe. Wegen schweren Raubes im Rückfall sieht das Gesetz einen Strafrahmen von einem bis zu 20 Jahren Haft vor. Sollte das Schöffengericht ihn für schuldig befinden, würde diese Strafe zusätzlich zu seiner lebenslangen Haftstrafe verhängt werden.
Der Prozess in Wels wird in den kommenden Tagen fortgesetzt. Er wird nicht nur über das Schicksal des Angeklagten entscheiden, sondern auch eine neue Debatte über die Praxis von Hafterleichterungen für Gewaltverbrecher anstoßen.





