Bei einer Routinekontrolle in einem Zug, der von Deutschland nach Salzburg unterwegs war, haben bayerische Zollbeamte einen 32-jährigen Mann mit einer erheblichen Menge verschiedener Betäubungsmittel festgenommen. Der Fund umfasste unter anderem Crystal Meth, Amphetamin und Liquid Ecstasy, die im Gepäck des Mannes versteckt waren.
Der Vorfall ereignete sich auf der Bahnstrecke in der Nähe des Chiemsees und unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Behörden, den grenzüberschreitenden Drogenschmuggel zu unterbinden. Gegen den serbischen Staatsangehörigen wurde umgehend ein Strafverfahren eingeleitet.
Routinekontrolle mit brisantem Ergebnis
Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Traunstein des Hauptzollamts Rosenheim führten routinemäßige Überprüfungen in dem Zug durch. Als sie den 32-jährigen Reisenden befragten, ob er verbotene Substanzen mit sich führe, verneinte dieser die Frage. Die erfahrenen Zöllner entschieden sich dennoch für eine genauere Inspektion seines Gepäcks.
Diese Entscheidung erwies sich als richtig. Im Koffer des Mannes entdeckten die Beamten ein sorgfältig verstecktes Sortiment an illegalen Drogen. Der Fund zeigt, dass auch scheinbar unauffällige Reisende im Fokus der Zollfahnder stehen.
Ein gefährlicher Cocktail im Gepäck
Die sichergestellten Substanzen stellen eine vielfältige und gefährliche Mischung dar. Die Beamten fanden Tabletten, Pulver und Flüssigkeiten, die unterschiedlichen Drogenkategorien zugeordnet werden.
Sichergestellte Drogen im Überblick
- 2,7 Gramm Crystal Meth
- 3,8 Gramm Amphetamin
- 20 Milliliter Liquid Ecstasy (GHB/GBL)
- Drei Tabletten Alprazolam
Diese Kombination aus Stimulanzien, psychoaktiven Substanzen und einem starken Beruhigungsmittel verdeutlicht die Komplexität des Falls. Jede dieser Drogen birgt für sich allein bereits erhebliche gesundheitliche Risiken, in Kombination können die Wirkungen unvorhersehbar und lebensbedrohlich sein.
Die sichergestellten Substanzen und ihre Gefahren
Der Fund im Zug nach Salzburg umfasst Drogen mit sehr unterschiedlichen Wirkprofilen, die in der Szene weit verbreitet sind. Ihr Besitz und Handel sind in Deutschland und Österreich streng verboten.
Crystal Meth und Amphetamin
Crystal Meth (Methamphetamin) und Amphetamin sind starke synthetische Stimulanzien. Sie wirken direkt auf das zentrale Nervensystem und führen zu einer erhöhten Ausschüttung von Botenstoffen wie Dopamin und Noradrenalin. Dies erzeugt ein Gefühl von Euphorie, gesteigerter Leistungsfähigkeit und Wachheit. Das Abhängigkeitspotenzial ist extrem hoch, und der langfristige Konsum kann zu schweren psychischen und physischen Schäden führen, darunter Paranoia, Halluzinationen, Herzprobleme und starker körperlicher Verfall.
Liquid Ecstasy
Unter dem Namen „Liquid Ecstasy“ sind die Substanzen GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) oder GBL (Gamma-Butyrolacton) bekannt. Trotz des Namens haben sie chemisch nichts mit Ecstasy (MDMA) zu tun. Sie wirken dämpfend auf das zentrale Nervensystem und können in geringen Dosen enthemmend und euphorisierend wirken. Die richtige Dosierung ist jedoch extrem schwierig. Eine geringe Überdosis kann schnell zu Bewusstlosigkeit, Atemstillstand und Koma führen, weshalb sie auch als „K.-o.-Tropfen“ missbraucht werden.
Alprazolam
Alprazolam ist ein verschreibungspflichtiges Medikament aus der Gruppe der Benzodiazepine, das zur Behandlung von Angst- und Panikstörungen eingesetzt wird. Es hat eine stark beruhigende und angstlösende Wirkung. Bei missbräuchlicher Verwendung, insbesondere in Kombination mit anderen Drogen oder Alkohol, besteht ein hohes Risiko einer lebensgefährlichen Atemdepression. Zudem führt die Einnahme schnell zu einer starken psychischen und körperlichen Abhängigkeit.
Grenzüberschreitende Kontrollen als strategisches Mittel
Die Bahnstrecken zwischen Deutschland und Österreich, insbesondere die Verbindung München-Salzburg, sind wichtige Transitrouten in Europa. Sie werden nicht nur von Pendlern und Touristen genutzt, sondern auch von Kriminellen für den Schmuggel von Drogen, Waffen und Diebesgut. Aus diesem Grund führen Zoll und Polizei regelmäßig stichprobenartige Kontrollen in Zügen und auf Autobahnen durch. Die Kontrolleinheit Verkehrswege Traunstein ist speziell für die Überwachung dieser Verkehrswege im bayerischen Grenzgebiet zuständig.
Rechtliche Konsequenzen und weiteres Vorgehen
Nach der Entdeckung der Drogen wurde der 32-jährige Serbe vorläufig festgenommen. Die Beamten des Hauptzollamts Rosenheim leiteten ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.
Die gesamten Drogen wurden beschlagnahmt und werden nun als Beweismittel im weiteren Verfahren dienen. Da der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro angeordnet. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die zu erwartende Geldstrafe und die Verfahrenskosten beglichen werden können.
Ein Strafverfahren wurde eingeleitet und die Drogen wurden sichergestellt. Als Sicherheitsleistung wurde ein Betrag von 1.500 Euro einbehalten.
Dem Mann drohen nun eine empfindliche Geldstrafe und möglicherweise eine Freiheitsstrafe. Die genaue Höhe des Strafmaßes wird von einem Gericht festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die genaue Menge und der Wirkstoffgehalt der Drogen sowie eventuelle Vorstrafen des Beschuldigten. Die Ermittlungen zur Herkunft und zum Bestimmungsort der Drogen dauern an.





