Ein allgemeines Kopfbedeckungsverbot im Sky-Restaurant des Salzburger Hotels „Cool Mama“ sorgt für erhebliche Kritik. Drei muslimische Frauen sehen sich durch die Regelung diskriminiert und haben die Gleichbehandlungsanwaltschaft eingeschaltet. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Hausrecht und zu Antidiskriminierungsgesetzen auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei muslimische Frauen werfen dem Restaurant des Hotels „Cool Mama“ in Salzburg Diskriminierung vor.
- Grund ist ein generelles Verbot von Kopfbedeckungen, das auch das Tragen eines Kopftuchs betrifft.
- Die Frauen haben den Fall an die Gleichbehandlungsanwaltschaft übergeben, die nun die Angelegenheit prüft.
- Der Vorfall hat eine Diskussion über die Grenzen des Hausrechts von Gastronomiebetrieben entfacht.
Ein geplatzter Geburtstagsbrunch
Für eine der betroffenen Frauen sollte es ein besonderer Tag werden. Sie plante, ihren Geburtstag mit Familie und Freunden bei einem Frühstück im beliebten Sky-Restaurant des „Cool Mama“ Hotels zu feiern. Das Lokal, bekannt für seinen Panoramablick über Salzburg, schien der perfekte Ort für diesen Anlass zu sein.
Doch die Vorfreude wich schnell der Enttäuschung. Die Frau erfuhr von der geltenden Hausordnung des Restaurants: ein striktes Verbot für jegliche Art von Kopfbedeckung. Für sie als praktizierende Muslima bedeutet dies, dass sie das Lokal nicht mit ihrem Kopftuch betreten darf. Sie und zwei weitere Frauen, die von der Regelung betroffen sind, empfinden dies als klaren Akt der Ausgrenzung.
„Ich fühle mich diskriminiert“, fasste eine der Frauen ihre Erfahrung zusammen. Anstatt einer Feier erlebte sie das Gefühl, aufgrund ihrer religiösen Praxis unerwünscht zu sein.
Die umstrittene Hausordnung
Das Restaurant im „Cool Mama“ Hotel, das sich neben dem Messezentrum befindet, hat in seiner Kleiderordnung festgelegt, dass Kopfbedeckungen generell nicht gestattet sind. Diese Regelung wird oft als „strenger Dresscode“ beschrieben und gilt für alle Gäste gleichermaßen, unabhängig von der Art der Kopfbedeckung – ob Kappe, Hut oder eben ein religiöses Symbol wie das Kopftuch.
Während eine solche Regelung bei modischen Accessoires wie Baseballcaps selten für Aufsehen sorgt, stellt sie im Fall von religiös motivierter Kleidung eine besondere Herausforderung dar. Das Kopftuch ist für viele muslimische Frauen ein fester Bestandteil ihrer Identität und ihres Glaubens. Ein Verbot wird daher nicht nur als modische Vorschrift, sondern als direkter Eingriff in die persönliche und religiöse Freiheit wahrgenommen.
Hausrecht vs. Gleichbehandlungsgesetz
Grundsätzlich dürfen Unternehmen in Österreich im Rahmen ihres Hausrechts eigene Regeln, einschließlich Bekleidungsvorschriften, aufstellen. Dieses Recht findet jedoch seine Grenzen im Gleichbehandlungsgesetz. Dieses Gesetz verbietet Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Behörden prüfen den Fall
Die drei Frauen haben sich entschieden, die Angelegenheit nicht auf sich beruhen zu lassen. Sie haben sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt. Diese unabhängige Stelle hat die Aufgabe, Personen zu unterstützen, die sich diskriminiert fühlen, und prüft, ob ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz vorliegt.
Die Anwaltschaft wird nun den Sachverhalt untersuchen. In einem ersten Schritt wird sie in der Regel versuchen, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Sollte dies nicht gelingen, kann der Fall vor die Gleichbehandlungskommission gebracht werden, die eine rechtlich nicht bindende Empfehlung abgibt. Betroffene können auf dieser Grundlage auch zivilrechtliche Schritte einleiten und auf Schadenersatz klagen.
Der Ausgang dieses Verfahrens wird in der Salzburger Gastronomieszene mit Spannung erwartet, da er eine präzedenzfallähnliche Wirkung für ähnliche Regelungen in anderen Betrieben haben könnte.
Eine Debatte mit weitreichenden Folgen
Der Vorfall im „Cool Mama“ hat eine breitere gesellschaftliche Debatte in Salzburg angestoßen. Es geht um die Frage, wie Inklusion und Religionsfreiheit im öffentlichen Raum gelebt werden können, ohne die unternehmerische Freiheit unverhältnismäßig einzuschränken.
Gastronomen argumentieren oft, dass ein einheitlicher Dresscode dazu dient, ein bestimmtes Ambiente für alle Gäste zu schaffen. Kritiker halten dem entgegen, dass solche pauschalen Verbote oft Personengruppen indirekt ausschließen, deren Identität untrennbar mit bestimmten Kleidungsstücken verbunden ist.
Was ist indirekte Diskriminierung?
Von indirekter Diskriminierung spricht man, wenn eine scheinbar neutrale Vorschrift (z.B. „keine Kopfbedeckungen“) in der Praxis Personen einer bestimmten Gruppe (z.B. Trägerinnen eines religiösen Kopftuchs) systematisch benachteiligt. Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet auch diese Form der Diskriminierung, es sei denn, die Vorschrift ist durch ein legitimes Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind angemessen und erforderlich.
Die Entscheidung der Gleichbehandlungsanwaltschaft wird zeigen, wie dieser Konflikt rechtlich zu bewerten ist. Unabhängig vom Ergebnis hat der Fall bereits jetzt das Bewusstsein für die Komplexität von Gleichbehandlung und die potenziellen Fallstricke von Hausordnungen geschärft.





