Am Landesgericht Salzburg steht derzeit ein 56-jähriger Unternehmer im Mittelpunkt eines ungewöhnlichen Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft wirft dem polnischen Staatsbürger vor, das Tabakmonopol verletzt zu haben, indem er fast 21 Tonnen rauchbare Tabakblätter illegal verkauft haben soll. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe vehement und behauptet, die Ware sei nicht für den direkten Konsum geeignet gewesen.
Der Fall, der vor einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Marco Torpier verhandelt wird, dreht sich um eine zentrale und entscheidende Frage: Konnte man die verkauften Tabakblätter direkt rauchen oder handelte es sich lediglich um ein Rohprodukt? Die Antwort darauf entscheidet über Schuld oder Freispruch.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Vorwurf: Ein 56-jähriger Unternehmer soll 20.719 Kilogramm Tabakblätter unter Umgehung des Tabakmonopols verkauft haben.
- Der Streitwert: Die Anklage schätzt den Wert der illegal verkauften Ware auf rund zwei Millionen Euro.
- Die Verteidigung: Der Angeklagte gibt den Verkauf zu, bestreitet aber, dass die Blätter rauchbar waren und nennt einen deutlich geringeren Verkaufspreis.
- Das Kernproblem: Das Gericht muss klären, ob es sich bei der Ware um ein steuerpflichtiges Tabakerzeugnis oder um ein unverarbeitetes Agrarprodukt handelte.
Ein Fall mit beträchtlichem Gewicht
Die Anklageschrift listet eine beeindruckende Menge auf: Exakt 20.719 Kilogramm Tabakblätter soll der 56-jährige Unternehmer über seine Firma an bisher unbekannte Abnehmer veräußert haben. Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um ein fertiges Rauchprodukt, das illegal in den Verkehr gebracht wurde. Durch diesen Verkauf sei dem Staat ein erheblicher Schaden entstanden, da die fällige Tabaksteuer nicht abgeführt wurde.
Die Ermittler schätzen den Marktwert der Ware auf etwa zwei Millionen Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus der Annahme, dass die Blätter als Feinschnitttabak für Zigaretten oder andere Rauchwaren verkauft wurden. Der Prozess beleuchtet die komplexen Regelungen des österreichischen Tabakmonopolgesetzes, das den Handel und Verkauf von Tabakwaren streng kontrolliert.
Das Tabakmonopol in Österreich
In Österreich unterliegt die Herstellung und der Verkauf von Tabakwaren einem staatlichen Monopol. Das bedeutet, dass nur die Monopolverwaltung GmbH (MVG) und von ihr autorisierte Händler (Trafikanten) Tabakerzeugnisse verkaufen dürfen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Jugendschutz zu gewährleisten und die Einnahmen aus der Tabaksteuer sicherzustellen. Jeder, der Tabakwaren ohne die erforderliche Genehmigung verkauft, macht sich strafbar.
Verteidigung: „Die Blätter waren nicht rauchbar“
Vor Gericht zeichnete der angeklagte Unternehmer ein völlig anderes Bild der Situation. Er bestritt die Vorwürfe der Anklage entschieden. Zwar räumte er den Verkauf der genannten Menge an Tabakblättern ein, doch seine Darstellung des Produkts weicht grundlegend von der der Staatsanwaltschaft ab.
„Die Blätter waren in diesem Zustand nicht rauchbar“, erklärte der 56-Jährige dem Gericht. Es habe sich um ein Rohprodukt gehandelt, das erst noch weiterverarbeitet werden müsse, um als Tabak konsumiert werden zu können. Seiner Aussage nach fehlten entscheidende Verarbeitungsschritte wie die Fermentation oder die richtige Zerkleinerung.
Ein Streit um den wahren Wert
Auch die von der Anklage genannte Summe von zwei Millionen Euro wies der Angeklagte zurück. Der tatsächliche Verkaufserlös sei um ein Vielfaches geringer gewesen. Dies begründete er ebenfalls mit dem unverarbeiteten Zustand der Ware. Rohtabak hat einen deutlich niedrigeren Marktwert als fertiger Feinschnitttabak.
„Meine Firma hat lediglich ein landwirtschaftliches Produkt verkauft, kein fertiges Genussmittel. Der Preis spiegelte das wider.“
Die Verteidigung argumentiert, dass der Verkauf von unverarbeiteten Tabakblättern nicht unter die strengen Regeln des Tabakmonopols fällt. Die entscheidende rechtliche Frage ist daher, ab welchem Verarbeitungsgrad aus einem landwirtschaftlichen Rohstoff ein steuerpflichtiges Tabakerzeugnis wird.
Zahlen und Fakten zum Fall
- Angeklagter: 56-jähriger polnischer Unternehmer
- Tatvorwurf: Verletzung des Tabakmonopols
- Menge: 20.719 Kilogramm Tabakblätter
- Geschätzter Schaden: ca. 2 Millionen Euro
- Verhandlungsort: Landesgericht Salzburg
Die Herausforderung für das Gericht
Für den Schöffensenat unter Richter Marco Torpier stellt der Fall eine besondere Herausforderung dar. Es müssen nun voraussichtlich Sachverständige gehört werden, die den Zustand der verkauften Tabakblätter beurteilen können. Gutachter müssen klären, ob die Blätter ohne weitere wesentliche Verarbeitungsschritte zum Rauchen geeignet waren.
Die Expertise wird sich auf folgende Punkte konzentrieren müssen:
- Feuchtigkeitsgehalt: War der Trocknungsgrad der Blätter für den direkten Konsum passend?
- Schnitt und Aufbereitung: Waren die Blätter bereits zerkleinert oder auf eine Art vorbereitet, die den Gebrauch als Drehtabak nahelegt?
- Chemische Zusammensetzung: Fehlten noch notwendige Prozesse wie die Fermentation, die den Geschmack und die Brennbarkeit beeinflussen?
Die Beantwortung dieser technischen Fragen wird den Ausgang des Prozesses maßgeblich beeinflussen. Sollte das Gericht zur Überzeugung gelangen, dass die Ware tatsächlich rauchfertig war, droht dem Unternehmer eine empfindliche Strafe. Stellt sich jedoch heraus, dass es sich um ein reines Rohprodukt handelte, könnte er mit einem Freispruch davonkommen.
Der Prozess am Landesgericht Salzburg wirft ein Schlaglicht auf die Grauzonen im Handel mit Tabakprodukten und die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichem Erzeugnis und steuerpflichtigem Genussmittel. Eine Entscheidung wird erst nach der Anhörung weiterer Zeugen und der Auswertung der Gutachten erwartet.





