Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat Anklage wegen Mordes gegen jenen 66-jährigen Mann erhoben, der im Juli 2025 in Salzburg-Gnigl einen Einbrecher auf seinem Grundstück erschossen hat. Der Fall wirft komplexe Fragen zur Notwehr und zum Waffengebrauch auf und wird nun vor Gericht verhandelt werden.
Der Verteidiger des Mannes weist den Vorwurf des Tötungsvorsatzes entschieden zurück und argumentiert, sein Mandant habe in einer Notwehrsituation gehandelt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 66-jähriger Hausbesitzer aus Salzburg-Gnigl wurde wegen Mordes angeklagt.
- Er hatte am 31. Juli 2025 einen 31-jährigen Einbrecher auf seinem Grundstück erschossen.
- Die Verteidigung plädiert auf Notwehr oder die irrtümliche Annahme einer Notwehrlage.
- Der Angeklagte war bis zu dem Vorfall unbescholten.
Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage
In dem Fall, der im Sommer für großes Aufsehen sorgte, hat die Staatsanwaltschaft Salzburg nun einen entscheidenden Schritt gesetzt. Gegen den 66-jährigen Hausbesitzer, der am Nachmittag des 31. Juli 2025 einen tödlichen Schuss auf einen Einbrecher abgab, wurde offiziell Anklage wegen Mordes erhoben.
Die Anklageschrift wurde dem Beschuldigten bereits zugestellt, ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Mann, der bisher über einen tadellosen Leumund verfügte, muss sich nun einem Schwurgerichtsverfahren stellen, bei dem über sein Schicksal entschieden wird.
Was bedeutet eine Mordanklage?
Eine Anklage wegen Mordes gemäß § 75 des österreichischen Strafgesetzbuches setzt voraus, dass die Staatsanwaltschaft von einem Tötungsvorsatz ausgeht. Das bedeutet, die Behörde ist der Ansicht, der Schütze habe den Tod des anderen zumindest billigend in Kauf genommen. Die Strafe für Mord ist eine lebenslange oder eine Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren.
Der Vorfall in Salzburg-Gnigl
Am Nachmittag des 31. Juli 2025 konfrontierte der Hausbesitzer auf seinem Grundstück im Salzburger Stadtteil Gnigl einen Mann, der offenbar versuchte, in sein Haus einzubrechen. Im Verlauf der Konfrontation feuerte der 66-Jährige mit seiner legal besessenen Pistole einen Schuss ab.
Der Schuss traf den 31-jährigen ungarischen Staatsbürger und verletzte ihn tödlich. Die alarmierten Rettungskräfte konnten für den Mann nichts mehr tun. Der Hausbesitzer wurde noch am selben Tag festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Verteidigung plädiert auf Notwehr
Der Verteidiger des Angeklagten, Kurt Jelinek, widerspricht der Darstellung der Staatsanwaltschaft vehement. Er argumentiert, dass sein Mandant keine Tötungsabsicht hatte. Die zentrale Frage im kommenden Prozess wird sein, ob die Handlung des Schützen als Notwehr zu werten ist.
„Mein Mandant hatte keine Absicht zu töten. Er befand sich in einer Ausnahmesituation und ging von einer unmittelbaren Bedrohung aus“, so Jelinek.
Die Verteidigungslinie stützt sich auf zwei mögliche Szenarien:
- Notwehr: Der Schütze handelte, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf sich oder sein Eigentum abzuwehren.
- Putativnotwehr: Der Schütze nahm irrtümlich an, dass eine Notwehrsituation vorlag, obwohl dies objektiv nicht der Fall war.
Diese rechtliche Abgrenzung wird für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sein. Während eine gerechtfertigte Notwehr straffrei bleibt, kann bei einer Überschreitung der Notwehr oder bei Putativnotwehr eine Verurteilung wegen eines fahrlässigen Delikts erfolgen, jedoch nicht wegen Mordes.
Die rechtliche Situation bei Notwehr
Das österreichische Recht erlaubt die Verteidigung mit angemessenen Mitteln, um einen Angriff abzuwehren. Die Verhältnismäßigkeit der Abwehrhandlung ist dabei ein zentraler Punkt. Gerichte prüfen genau, ob die Bedrohung so groß war, dass der Einsatz einer Schusswaffe gerechtfertigt war und ob nicht ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte.
Ein Fall mit gesellschaftlicher Relevanz
Der Prozess wird nicht nur die juristischen Grenzen des Notwehrrechts ausloten, sondern auch eine breite gesellschaftliche Debatte über Sicherheit, Selbstverteidigung und den privaten Waffenbesitz anstoßen. Viele Bürgerinnen und Bürger verfolgen den Fall mit großem Interesse, da er grundlegende Fragen zur Sicherheit im eigenen Zuhause berührt.
Die Geschworenen werden am Ende darüber urteilen müssen, ob der 66-jährige Hausbesitzer als Mörder zu verurteilen ist oder ob er in einer als existenziell empfundenen Bedrohungslage die Grenzen des Erlaubten überschritten hat. Der genaue Prozesstermin steht noch nicht fest.





