Ein außergewöhnlicher Konflikt zwischen zwei Bundesministerien sorgt für neue Verzögerungen beim geplanten Ausbau der Westbahnstrecke im Flachgau. Das dem Sozialministerium unterstellte Verkehrs-Arbeitsinspektorat hat Einspruch gegen den Genehmigungsbescheid des Verkehrsministeriums eingelegt und begründet dies mit Bedenken beim Arbeitnehmerschutz. Dieser Schritt gibt den bereits aktiven Bürgerinitiativen neuen Auftrieb.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat hat Einspruch gegen die Genehmigung für den Bahnausbau Köstendorf–Salzburg erhoben.
- Damit stellt sich eine Behörde des Sozialministeriums gegen eine Entscheidung des Verkehrsministeriums.
- Grund für den Einspruch sind Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Arbeitnehmer bei dem Großprojekt.
- Der Konflikt zwischen den Ministerien kommt zu den bereits bestehenden Beschwerden von Anrainern und Bürgerinitiativen hinzu.
Regierungsinterner Konflikt um Bahngroßprojekt
Das seit Jahren geplante und vieldiskutierte Infrastrukturprojekt zum Ausbau der Westbahnstrecke zwischen Köstendorf und Salzburg steht vor einer neuen Hürde. Überraschend kommt der Widerstand diesmal nicht nur von Anrainern, sondern direkt aus der Bundesverwaltung in Wien. In einem seltenen Vorgang hat das Verkehrs-Arbeitsinspektorat, eine Abteilung des Sozialministeriums, offiziell Einspruch gegen die Genehmigung des Projekts eingelegt.
Diese Genehmigung wurde am 31. Oktober 2025 vom Verkehrsministerium erteilt, das als oberste Eisenbahnbehörde fungiert. Dass nun eine andere ministerielle Stelle diese Entscheidung anficht, ist politisch und rechtlich brisant und deutet auf erhebliche Unstimmigkeiten innerhalb der Regierung bei der Bewertung des Vorhabens hin.
Arbeitnehmerschutz als zentraler Streitpunkt
Der Kern des Einspruchs liegt im Bereich des Arbeitnehmerschutzes. Das Arbeitsinspektorat ist die zuständige Behörde zur Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, die die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern gewährleisten sollen. Der Einspruch signalisiert, dass die Behörde die im Genehmigungsbescheid festgelegten Vorkehrungen für die Arbeiter auf den zukünftigen Baustellen für unzureichend hält.
Obwohl keine spezifischen Details zu den Mängeln öffentlich bekannt sind, umfassen solche Bedenken bei Großbaustellen typischerweise Aspekte wie:
- Sicherheitskonzepte zur Unfallverhütung
- Regelungen zu Arbeits- und Ruhezeiten
- Schutz vor Lärm, Staub und anderen gesundheitlichen Gefahren
- Angemessene Unterkünfte und sanitäre Einrichtungen für die Bauarbeiter
Die Behörde hat nun die Aufgabe, ihre Bedenken zu präzisieren und aufzuzeigen, wo der Genehmigungsbescheid nachgebessert werden muss, um den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes zu entsprechen.
Hintergrund: Das Projekt Köstendorf–Salzburg
Der Ausbau der Westbahnstrecke im Abschnitt Köstendorf–Salzburg ist ein zentraler Baustein zur Schaffung einer viergleisigen Hochleistungsverbindung zwischen Wien und Salzburg. Das Projekt soll die Kapazität erhöhen, Fahrzeiten verkürzen und den Nah- vom Fernverkehr trennen. Aufgrund der dichten Besiedelung im Flachgau ist das Vorhaben jedoch seit Jahren umstritten. Anrainer und Bürgerinitiativen kritisieren vor allem die Lärmbelästigung, den Landschaftsverbrauch und die Auswirkungen auf die Lebensqualität.
Neue Dynamik für Bürgerinitiativen
Der unerwartete Widerspruch aus einem Ministerium verleiht den Argumenten der lokalen Gegner des Projekts zusätzliches Gewicht. Eine Bürgerinitiative hat bereits auf die neue Entwicklung reagiert und sieht sich in ihrer Kritik bestätigt. Jahrelang hatten Anrainer und Initiativen vor den negativen Folgen des Ausbaus gewarnt und Beschwerden gegen den Genehmigungsbescheid eingelegt.
„Wenn selbst eine staatliche Kontrollinstanz wie das Arbeitsinspektorat die Pläne als mangelhaft einstuft, zeigt das, wie unzureichend dieses Projekt vorbereitet wurde“, so ein Sprecher einer lokalen Initiative.
Die Unterstützung durch eine Bundesbehörde könnte die Position der Projektgegner in einem möglichen weiteren Rechtsstreit erheblich stärken. Sie hoffen, dass die Bedenken des Arbeitsinspektorats zu einer grundlegenden Neubewertung des gesamten Vorhabens führen.
Wie geht es nun weiter?
Durch den Einspruch wird das Genehmigungsverfahren vorerst gestoppt und muss neu aufgerollt werden. Das Verkehrsministerium als genehmigende Behörde ist nun gezwungen, auf die Einwände des Sozialministeriums zu reagieren. Es wird erwartet, dass es zu Verhandlungen zwischen den beiden Ressorts kommt, um eine Lösung zu finden.
Mögliche Szenarien für die Zukunft des Projekts
Nachbesserung: Das Verkehrsministerium könnte den Bescheid überarbeiten und strengere Auflagen zum Schutz der Arbeitnehmer integrieren.
Verzögerung: Unabhängig vom Ausgang ist eine weitere, deutliche Verzögerung des Baubeginns wahrscheinlich.
Gerichtliche Klärung: Sollte keine Einigung erzielt werden, könnte der Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof landen, was das Projekt um Jahre zurückwerfen würde.
Für die Region Flachgau bedeutet dies eine weitere Phase der Unsicherheit. Während die Befürworter des Ausbaus auf eine rasche Klärung drängen, um die Verkehrsinfrastruktur zu modernisieren, sehen die Gegner eine neue Chance, das ihrer Meinung nach überdimensionierte und schädliche Projekt doch noch zu verhindern oder zumindest in einer verträglicheren Form durchzusetzen.





