Eine Verkehrskontrolle in Salzburg-Taxham endete für eine Autofahrerin am späten Montagabend mit dem vorläufigen Verlust ihres Führerscheins. Die Frau wurde mit 0,8 Promille Alkohol im Blut gemessen und gab an, lediglich eine größere Menge likörhaltiger Pralinen gegessen zu haben. Dieser Vorfall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Gefahren von Alkohol am Steuer, selbst wenn dieser aus vermeintlich harmlosen Quellen stammt.
Die Kontrolle fand gegen 23 Uhr statt. Nachdem ein erster Alkovortest positiv ausgefallen war, wurde ein gerichtsverwertbarer Alkotest durchgeführt. Das Ergebnis von 0,8 Promille lag deutlich über der gesetzlichen Grenze von 0,5 Promille und führte zur sofortigen Abnahme des Führerscheins.
Der Vorfall in Salzburg-Taxham
Am späten Montagabend führten Beamte der Salzburger Polizei eine routinemäßige Verkehrskontrolle im Stadtteil Taxham durch. Dabei wurde das Fahrzeug der Frau angehalten. Bereits beim ersten Kontakt bemerkten die Polizisten Anzeichen, die auf eine mögliche Alkoholisierung hindeuteten.
Ein freiwillig durchgeführter Alkovortest bestätigte den Verdacht. Die Lenkerin wurde daraufhin zu einem genaueren, beweissicheren Alkotest gebeten. Dieser ergab einen Wert von exakt 0,8 Promille. Konfrontiert mit dem Ergebnis, erklärte die Frau, sie habe keinen Alkohol getrunken, sondern lediglich „ein paar Mon Chéri zu viel“ gegessen. Diese Aussage wird nun Teil der polizeilichen Ermittlungen sein.
Wie viele Pralinen für 0,8 Promille?
Um einen Blutalkoholwert von 0,8 Promille zu erreichen, müsste eine Person eine erhebliche Menge der Pralinen konsumieren. Berechnungen zufolge enthält eine Praline etwa 1 Gramm Alkohol. Für 0,8 Promille wären, je nach Körpergewicht und Konstitution, theoretisch zwischen 40 und 60 Pralinen notwendig. Das entspricht etwa drei bis vier Packungen.
Die Beamten nahmen der Frau den Führerschein an Ort und Stelle ab. Sie wird nun wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss angezeigt. Das Verfahren wird klären, ob die ungewöhnliche Erklärung der Fahrerin glaubhaft ist oder ob doch andere alkoholische Getränke konsumiert wurden.
Rechtliche Konsequenzen und die Promillegrenze
In Österreich gilt eine gesetzliche Alkoholgrenze von 0,5 Promille (0,25 mg/l Atemluft) für das Führen eines Kraftfahrzeugs. Für bestimmte Gruppen wie Fahranfänger in der Probezeit, LKW- und Busfahrer gilt sogar eine strikte 0,1-Promille-Grenze.
Ein Wert von 0,8 Promille, wie er bei der Lenkerin in Taxham festgestellt wurde, hat schwerwiegende Konsequenzen. Diese umfassen:
- Geldstrafe: Die Strafen beginnen bei 800 Euro und können bis zu 3.700 Euro betragen.
- Führerscheinentzug: Bei einem Wert zwischen 0,8 und 1,19 Promille wird der Führerschein für mindestens einen Monat entzogen.
- Nachschulung: Zusätzlich kann die Behörde die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Nachschulung anordnen.
Diese Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und Lenker davon abhalten, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen. Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit, die Koordination und das Urteilsvermögen, was das Unfallrisiko erheblich steigert.
Weitere Kontrollen im Tennengebirge
Die Kontrolle in Taxham war nicht der einzige Vorfall in der Nacht. Auch in St. Martin am Tennengebirge wurden mehrere alkoholisierte Lenker aus dem Verkehr gezogen. Ein 35-jähriger Fahrer musste ebenfalls mit 0,8 Promille seinen Führerschein abgeben. Zwei weiteren Fahrern wurde die Weiterfahrt wegen „Minderalkoholisierung“ untersagt. Dieser Zustand liegt vor, wenn der Alkoholwert zwar unter 0,5 Promille liegt, aber andere Faktoren wie Müdigkeit oder Medikamenteneinfluss die Fahrtüchtigkeit zusätzlich beeinträchtigen.
Alkohol in Lebensmitteln – Eine unterschätzte Gefahr?
Der Vorfall wirft die Frage auf, wie realistisch es ist, allein durch Lebensmittel einen relevanten Alkoholpegel zu erreichen. Zwar enthalten viele Produkte wie reife Bananen, Sauerkraut oder auch bestimmte Süßigkeiten geringe Mengen Alkohol, doch diese sind meist zu vernachlässigen.
Die Mathematik hinter den Pralinen
Likörpralinen wie Mon Chéri enthalten tatsächlich Alkohol. Der genaue Gehalt ist gering, aber bei massivem Konsum kann er theoretisch im Blut nachweisbar sein. Experten sind sich jedoch einig, dass es extrem schwierig ist, allein durch Pralinen die 0,8-Promille-Marke zu überschreiten. Der Körper beginnt sofort mit dem Abbau des Alkohols, und die Zuckermenge in den Süßigkeiten würde bei den meisten Menschen vorher zu Übelkeit führen.
Eine Person müsste die Pralinen in sehr kurzer Zeit essen, um einen derartigen Pegel aufzubauen. Die Erklärung der Fahrerin wird daher von den Behörden kritisch geprüft werden. Es ist wahrscheinlicher, dass zusätzlich andere alkoholische Getränke konsumiert wurden und die Pralinen als Ausrede dienten.
„Die Behauptung, der Alkoholpegel stamme ausschließlich von Pralinen, ist in den meisten Fällen eine Schutzbehauptung. Die dafür notwendige Menge ist unrealistisch hoch“, erklärt ein Sprecher der Verkehrspolizei auf Anfrage.
Unabhängig von der Quelle des Alkohols bleibt die Tatsache bestehen: Wer ein Fahrzeug lenkt, trägt die volle Verantwortung. Die Polizei appelliert daher erneut an alle Verkehrsteilnehmer, vor und während der Fahrt vollständig auf Alkohol zu verzichten. Bereits geringe Mengen können die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen und schwere Unfälle verursachen. Die regelmäßigen Kontrollen sollen dazu beitragen, die Straßen für alle sicherer zu machen.





