In Salzburg bereiten sich viele kleine Manufakturen auf die bevorstehenden Adventmärkte vor. Selbstgemachte Seifen, Salben und Cremes sind beliebte Geschenke, doch ihre Herstellung und ihr Verkauf unterliegen strengen EU-Vorschriften. Viele Kleinproduzenten sind sich der umfangreichen Verantwortung, die sie tragen, oft nicht bewusst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Kosmetikverordnung gilt für alle Hersteller, unabhängig von der Produktionsmenge.
- Auch das Verschenken von selbstgemachten Kosmetikprodukten fällt unter die gesetzlichen Bestimmungen.
- Hersteller haften für die Sicherheit ihrer Produkte und müssen umfassende Fachkenntnisse nachweisen.
- Die Wirtschaftskammer Salzburg bietet umfassende Beratung und Unterstützung für gewerbliche Produzenten an.
Ein freies Gewerbe mit großer Verantwortung
Die Herstellung von Kosmetika ist in Österreich ein freies Gewerbe. Das bedeutet, dass prinzipiell jeder Seifen, Cremes oder Düfte herstellen und verkaufen kann. Diese Freiheit ist jedoch an klare und strenge gesetzliche Rahmenbedingungen geknüpft, die in der EU-Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 festgelegt sind.
Diese Regeln gelten ausnahmslos für jeden, der kosmetische Produkte in Verkehr bringt. „Wenn ein kleiner Hersteller im Nebenerwerb nur fünf Stück Salbe verkauft, oder sogar verschenkt, fällt er trotzdem unter die Verordnung“, erklärt Claudia Hoidn, Berufsgruppensprecherin der chemischen Gewerbe. Diese Tatsache ist vielen passionierten Herstellern oft nicht bewusst.
Die Säulen der Produktsicherheit
Die Verordnung soll die Sicherheit der Konsumenten gewährleisten. Sie schreibt eine Reihe von Maßnahmen vor, die Hersteller umsetzen müssen, bevor ein Produkt auch nur in die Nähe eines Kunden gelangt. Dazu gehören eine lückenlose Dokumentation und strenge Hygienevorschriften.
Gute Herstellungspraxis als Fundament
Ein zentraler Punkt ist die sogenannte „gute Herstellungspraxis“. Dieser Standard definiert klare Anforderungen an die Produktionsumgebung. „Es gibt in unserem Gewerbe eine sogenannte gute Herstellungspraxis, die eine gewisse Basis hinsichtlich Ausbildung, Räumlichkeiten, Ausstattung, Hygiene und Dokumentation bietet“, so Hoidn.
Das bedeutet konkret: Die Herstellung muss in sauberen, geeigneten Räumlichkeiten stattfinden. Jeder Produktionsschritt muss dokumentiert werden, um die Rückverfolgbarkeit jeder einzelnen Charge sicherzustellen. Dies ist entscheidend, falls es zu einer Unverträglichkeit oder einem anderen Problem kommt.
Was ist ein kosmetisches Mittel?
Laut Definition dienen kosmetische Mittel der Reinigung, Parfümierung, Veränderung des Aussehens, dem Schutz oder der Erhaltung von Haut, Haaren, Nägeln oder Lippen. Auch Produkte, die den Körpergeruch beeinflussen, fallen in diese Kategorie.
Sicherheitsbewertung und Kennzeichnungspflicht
Bevor eine Creme oder Seife verkauft werden darf, muss eine qualifizierte Sicherheitsbewertung durch eine fachkundige Person erfolgen. Diese bewertet die Rezeptur und bestätigt, dass das Produkt bei normaler Verwendung sicher ist. Anschließend muss jedes Produkt bei der EU in einem zentralen Portal gemeldet werden.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Etikettierung. Die Liste der Inhaltsstoffe (INCI), das Haltbarkeitsdatum, die Chargennummer und die Kontaktdaten des Herstellers sind Pflichtangaben. „So tauchen mitunter auf den Adventmärkten Salben auf, bei denen zum Beispiel Inhaltsstoffe nicht korrekt ausgewiesen sind“, warnt Hoidn. „Wenn Unverträglichkeiten oder allergische Reaktionen auftreten, sind die Hersteller in der Verantwortung!“
„Mir ist wichtig, die vielen leidenschaftlich engagierten Hersteller von Salben und Cremes zu informieren, dass es gesetzliche Bestimmungen gibt, die sie beachten müssen.“
Umfassende Fachkenntnisse sind unerlässlich
Die Herstellung von Kosmetik erfordert mehr als nur ein gutes Rezept. Hersteller müssen über fundierte Fachkenntnisse verfügen. Dazu zählen Kenntnisse in Bereichen wie:
- Dermatologie und die Wirkung von Inhaltsstoffen
- Wissen über verbotene oder nur eingeschränkt erlaubte Substanzen
- Kenntnis der relevanten Gesetze und Verordnungen
- Korrekte Herstellungsvorschriften und Dokumentationspflichten
Um dieses Wissen zu erwerben, bietet beispielsweise das WIFI Salzburg einen mehrmonatigen Lehrgang an. Am 15. Jänner 2026 findet dazu eine kostenlose Online-Informationsveranstaltung statt, die Interessierten einen ersten Einblick ermöglicht.
Unterstützung für Hersteller
Die Wirtschaftskammer Salzburg (WKS) ist eine zentrale Anlaufstelle für gewerbliche Hersteller. Sie berät nicht nur bei der Gewerbeanmeldung, sondern unterstützt auch bei allen Fragen rund um die EU-Kosmetikverordnung – von der Herstellvorschrift über die Sicherheitsbewertung bis hin zur korrekten Etikettierung.
Sicherheit für beide Seiten
Die Einhaltung der Vorschriften schützt nicht nur die Konsumenten, sondern auch die Hersteller selbst. Korrekte Angaben zu Inhaltsstoffen, Allergenen und Haltbarkeit schaffen Vertrauen und Rechtssicherheit. Wer die Regeln befolgt, kann sich auf zufriedene Kunden verlassen und sein Gewerbe auf eine solide Basis stellen.
Die WKS unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe aktiv, beispielsweise mit ausgearbeiteten Beispielrezepturen für Seife, Waschgel und Gesichtscreme. „Die Wirtschaftskammer Salzburg informiert nicht nur über die Anmeldung und Ausübung des entsprechenden Gewerbes, sondern auch über die Rahmenbedingungen“, betont Landesinnungsmeister Franz Brandner. Dieser Service hilft gerade kleineren Betrieben, die komplexen Anforderungen zu erfüllen und sich sicher im Markt zu bewegen.





