Seit Jahresbeginn sorgt eine neue, österreichweit einheitliche Regelung für die Sozialversicherungsabgaben auf Trinkgelder für Aufatmen in der Salzburger Gastronomie. Nach langer Unsicherheit bringt der Kompromiss zwischen Sozialpartnern und Regierung nun Rechtssicherheit für Betriebe und verbesserte soziale Absicherung für Angestellte.
Die Neuregelung beendet eine Phase, in der unterschiedliche Auslegungen zu teils existenzbedrohenden Nachforderungen führten. Ein Lokalaugenschein zeigt, dass die Lösung von Wirten und Personal überwiegend positiv aufgenommen wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 1. Januar 2024 gilt eine bundesweit einheitliche Regelung für Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder.
- Die Reform schafft Rechtssicherheit und beendet unterschiedliche Praktiken in den Bundesländern.
- Salzburger Gastronomen sind erleichtert, da hohe Nachzahlungen aus der Vergangenheit hinfällig werden (Generalamnestie).
- Angestellte profitieren langfristig durch höhere Pensions-, Kranken- und Arbeitslosengeldansprüche.
Einheitliche Regeln beenden jahrelange Unsicherheit
Die Behandlung von Trinkgeldern war für Gastronomiebetriebe lange ein rechtlicher Graubereich. Unterschiedliche Prüfungen und Auslegungen durch die Sozialversicherungsträger sorgten für Verwirrung und ungleiche Bedingungen. Mit der neuen Verordnung, die seit Anfang des Jahres in Kraft ist, gehört diese Unsicherheit der Vergangenheit an.
Die Einigung, die von den Sozialpartnern – also der Wirtschaftskammer und der Gewerkschaft – gemeinsam mit der Bundesregierung erzielt wurde, schafft nun einen klaren und für alle verbindlichen Rahmen. Dies wird von vielen Branchenvertretern als entscheidender Fortschritt gesehen, auch wenn nicht alle Wünsche erfüllt wurden.
Hintergrund der Neuregelung
Vor der Reform wurde die Beitragspflicht für Trinkgelder in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Dies führte dazu, dass einige Betriebe mit massiven Nachforderungen konfrontiert wurden, während andere unbehelligt blieben. Die neue Regelung soll diese Ungleichbehandlung beseitigen und für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen.
Stimmen aus der Salzburger Praxis
In den Salzburger Tourismusgebieten ist die Erleichterung spürbar. Auf der Speiereckhütte in Mauterndorf, wo täglich mehrere hundert Euro an Trinkgeldern zusammenkommen, sieht Wirt Leonhard Minutillo die neue Regelung pragmatisch.
„Das sind ein paar Euro mehr im Monat, die man pro Mitarbeiter in die Sozialkasse einzahlt. Ich merke davon eigentlich kaum etwas. Ich finde, es ist eine ideale Lösung“, erklärt Minutillo.
Andere Betriebe spüren die Abgaben deutlicher, sehen aber den langfristigen Nutzen für ihre Mitarbeiter. Der Wirt der benachbarten Panoramaalm berichtet, dass er durch die Neuregelung jährlich zwischen 25.000 und 30.000 Euro an die Sozialversicherung abführt. Dieses Geld fließt direkt in die Kranken- und Pensionskassen der Angestellten und sichert sie somit besser ab.
Ein teurer Schock wird abgewendet
Wie existenziell die bisherige unklare Lage sein konnte, zeigt das Beispiel des Sternbräus in der Salzburger Altstadt. Der Geschäftsführer wurde im vergangenen Jahr unter dem alten System zu einer Nachzahlung von sage und schreibe 100.000 Euro an Sozialbeiträgen aufgefordert.
Fallbeispiel Sternbräu
Der Traditionsbetrieb in Salzburg stand vor einer Nachforderung von 100.000 Euro aufgrund der alten, unklaren Regelung zur Trinkgeldbesteuerung. Die neue Reform hat diese Forderung rückwirkend aufgehoben.
„Das war schon ein ziemlicher Schock für uns, denn das ist auch für uns ein großer Betrag“, sagte der Geschäftsführer rückblickend. Die neue Regelung beinhaltet eine sogenannte Generalamnestie, die solche Altfälle heilt. Nachforderungen, die auf der alten Rechtslage basierten, sind damit vom Tisch. „Jetzt sind wir froh, dass es eine Lösung gibt und alle glücklich sind“, zeigt er sich mit dem neuen System zufrieden.
Ein Kompromiss für beide Seiten
Die Neuregelung ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen. Ernst Pühringer, Wirtesprecher und Branchenobmann in der Wirtschaftskammer, war an den Gesprächen direkt beteiligt. Er hätte sich zwar eine vollkommene Abgabenfreiheit für Trinkgelder gewünscht, bezeichnet den gefundenen Kompromiss aber als großen Erfolg.
„Es freut mich wahnsinnig, dass wir mal etwas zusammengebracht haben, das jetzt österreichweit gilt. Und es ist natürlich eine Generalamnestie für alle, die bisher geprüft worden sind und die Strafen jetzt nicht zahlen müssen“, betont Pühringer die nun geschaffene Rechtssicherheit.
Auch die Arbeitnehmervertretung zeigt sich zufrieden. Die Gewerkschaft Vida hebt hervor, dass die neue Regelung die soziale Absicherung der Beschäftigten in der Branche maßgeblich verbessert.
Mehr soziale Sicherheit für Angestellte
Die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Trinkgelder ist keine Belastung ohne Gegenwert. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet sie eine Stärkung ihres sozialen Netzes. Die Gewerkschaft Vida listet die konkreten Vorteile auf:
- Höhere Pensionsansprüche: Die Beiträge fließen in die Pensionskasse und erhöhen die zukünftige Rente.
- Besseres Krankengeld: Im Krankheitsfall wird das Krankengeld auf einer höheren Beitragsgrundlage berechnet.
- Mehr Arbeitslosenunterstützung: Auch die Höhe des Arbeitslosengeldes steigt durch die zusätzlichen Beiträge.
Durch die Vereinheitlichung entsteht somit nicht nur mehr Sicherheit für die Unternehmer, sondern auch mehr Gerechtigkeit und eine bessere Absicherung für die tausenden Beschäftigten in der österreichischen Gastronomie und Hotellerie.





