Die Regelungen zur medizinischen Erstversorgung bei Notfällen direkt vor Krankenhäusern in Salzburg sind nicht einheitlich. Obwohl Ärzte grundsätzlich Hilfe leisten dürfen, wenn die interne Versorgung gesichert ist, gibt es unterschiedliche Interpretationen dieser Vorschrift. Dies führt zu Verwirrung und potenziell kritischen Verzögerungen in akuten Situationen.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Behandlung von Notfällen vor Salzburger Spitälern ist uneinheitlich geregelt.
- Das Salzburger Krankenanstaltengesetz fordert sofortige ärztliche Hilfe im Spital.
- Uniklinikum Salzburg verweist bei Notfällen in einiger Entfernung auf den Notruf.
- Privatklinik Wehrle-Diakonissen hat seit 2021 klare interne Alarmierungsrichtlinien.
- Das Land Salzburg prüft nun alle Notfallrichtlinien auf Praxistauglichkeit.
Das Salzburger Krankenanstaltengesetz und seine Auslegung
Das aktuelle Salzburger Krankenanstaltengesetz schreibt vor, dass niemandem in einem Krankenhaus die dringend notwendige erste ärztliche Hilfe verweigert werden darf. Zudem muss im Spital jederzeit sofortige ärztliche Hilfe erreichbar sein. Diese grundlegende Forderung wird jedoch bei Notfällen, die sich außerhalb des direkten Krankenhausgebäudes ereignen, unterschiedlich gehandhabt.
Die Auslegung dieser Regelung variiert stark zwischen den einzelnen Einrichtungen. Dies betrifft besonders Situationen, in denen Patienten zwar in unmittelbarer Nähe zum Spital, aber nicht direkt im Gebäude zusammenbrechen oder einen Unfall erleiden.
Wichtiger Fakt
Das Salzburger Krankenanstaltengesetz legt fest, dass niemandem in Krankenanstalten unbedingt notwendige erste ärztliche Hilfe verweigert werden darf und jederzeit sofort ärztliche Hilfe erreichbar sein muss.
Unterschiedliche Vorgehensweisen an Salzburger Kliniken
Am Salzburger Uniklinikum, das sowohl die Christian Doppler Klinik (CDK) als auch das Landeskrankenhaus (LKH) umfasst, wird bei einem akuten Notfall außerhalb des Geländes in der Regel der Notruf empfohlen. Stefan Tschandl, der Sprecher der Salzburger Landeskliniken, erklärt die Situation. Er betont, dass bei Notfällen in einer gewissen Entfernung ein Transport per Auto erforderlich sein kann.
„Im Uniklinikum – sowohl in der Christian Doppler Klinik als auch im Landeskrankenhaus – kann es natürlich sein, dass ein Notfall in einer Entfernung passiert, die einen Transport per Auto unbedingt erforderlich macht“, so Tschandl. In solchen Fällen würde man einen Patienten nicht über weite Strecken tragen oder schieben. Wenn der Notfall jedoch direkt vor der Notaufnahme geschieht, sei kein Rettungswagen nötig. Stattdessen würde sofort Personal vor die Tür geschickt, um Hilfe zu leisten.
„Passiert der Notfall aber unmittelbar vor der Notaufnahme, wird man natürlich keinen Rettungswagen brauchen, sondern gleich Personal verständigen, das vor die Tür kommt“, so der Spitalssprecher.
Neue Richtlinien in der Privatklinik Wehrle-Diakonissen
Die Privatklinik Wehrle-Diakonissen in Salzburg-Aigen hat ihre internen Richtlinien für Notfälle außerhalb des Gebäudes bereits im Jahr 2021 angepasst. Laut dem ärztlichen Direktor Gerd Seitlinger wird bei einem Notfall vor dem Gebäude Krankenhauspersonal durch einen internen Alarm gerufen. Dies sichert eine schnelle Reaktion.
„Da steht drinnen, dass auch in der Nähe des Krankenhauses der Herzalarm ausgelöst werden kann. Das ist das Gleiche wie im Haus, auch rund um unsere Klinik“, erklärt Seitlinger. Diese klare Regelung stellt sicher, dass auch außerhalb des direkten Klinikbereichs, aber in unmittelbarer Nähe, eine schnelle medizinische Hilfe gewährleistet ist.
Hintergrund
Die Diskussion über die Notfallversorgung vor Spitälern wurde durch den tragischen Tod eines 78-Jährigen vor dem Tauernklinikum in Zell am See neu entfacht. Dieser Vorfall wirft erneut Fragen zur Verantwortlichkeit und den Abläufen auf.
Historische Parallelen und aktuelle Überprüfung
Der jüngste Fall in Zell am See erinnert an einen ähnlichen Vorfall aus dem Jahr 2006. Damals ereignete sich ein Verkehrsunfall direkt vor dem Salzburger Unfallkrankenhaus. Die Ärzte durften das Spital damals trotz der unmittelbaren Nähe zum Unfallort nicht verlassen. Glücklicherweise überlebte der Patient diesen Unfall.
Diese wiederkehrenden Probleme haben das Land Salzburg, als Spitalerhalter, dazu veranlasst, alle bestehenden Richtlinien zu Notfallprozessen einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. Ziel ist es, die Praxistauglichkeit dieser Regelungen zu bewerten und gegebenenfalls anzupassen.
In Zell am See ist für die kommende Woche ein runder Tisch geplant. Dort sollen alle Verantwortlichen der Stadtgemeinde und des Tauernklinikums zusammenkommen. Gemeinsam wollen sie Lösungen erarbeiten und die Notfallversorgung verbessern, um zukünftige tragische Ereignisse zu vermeiden.
Fazit und Ausblick
Die uneinheitliche Handhabung von Notfällen vor Salzburger Spitälern zeigt einen klaren Handlungsbedarf auf. Eine einheitliche und praktikable Regelung ist entscheidend, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Überprüfung der Richtlinien durch das Land und die geplanten Gespräche in Zell am See sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen daraus resultieren werden, um die Notfallversorgung in Salzburg zu optimieren und für alle Beteiligten Klarheit zu schaffen.





