Nach anonymen Vorwürfen gegen den Geschäftsführer der Gemeinnützigen Salzburger Wohnbaugesellschaft (GSWB), Ferdinand Hochleitner, liegt nun der Prüfbericht vor. Dieser entlastet Hochleitner von rechtlichem Fehlverhalten, deckt jedoch erhebliche Schwachstellen im internen Kontrollsystem der Wohnbaugesellschaft auf.
Das Wichtigste in Kürze
- GSWB-Geschäftsführer Ferdinand Hochleitner wurde durch einen Prüfbericht von rechtlichen Vorwürfen entlastet.
- Die Prüfung offenbarte jedoch Mängel bei Zahlungsfreigaben und der Vergabe von Aufträgen.
- Das Vier-Augen-Prinzip wurde bei der technischen Freigabe von Zahlungen nicht konsequent eingehalten.
- Für Aufträge im Bereich des Sachaufwands fehlten klare Regeln zur Einholung von Vergleichsangeboten.
- Der Aufsichtsrat plant nun organisatorische und technische Verbesserungen, um die Lücken zu schließen.
Anonyme Vorwürfe als Auslöser der Untersuchung
Die Untersuchung wurde durch ein anonymes Schreiben aus dem Kreis der GSWB-Belegschaft ausgelöst. Darin wurden schwere Vorwürfe gegen Geschäftsführer Ferdinand Hochleitner erhoben. Die Anschuldigungen reichten von nachträglich genehmigten Zahlungen über die Weitergabe sensibler Daten bis hin zur Missachtung von Ausschreibungsrichtlinien.
Aufgrund der Brisanz der Vorwürfe beauftragte der Aufsichtsrat der GSWB, die sich im Eigentum von Stadt und Land Salzburg befindet, eine externe Prüfung. Diese wurde vom Revisionsverband der Österreichischen Gemeinnützigen Bauvereinigungen durchgeführt, um eine unabhängige und gründliche Aufklärung sicherzustellen.
Hintergrund der GSWB
Die Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft (GSWB) ist einer der größten Wohnbauträger in Salzburg. Sie verwaltet tausende Wohnungen und ist ein zentraler Akteur auf dem Wohnungsmarkt. Die Gesellschaft gehört zu gleichen Teilen der Stadt und dem Land Salzburg, was ihre Entscheidungen politisch relevant macht.
Prüfbericht offenbart organisatorische Schwachstellen
Christoph Fuchs, der Aufsichtsratsvorsitzende der GSWB, präsentierte am Montag die Ergebnisse des Berichts. Er betonte, dass die Prüfung Hochleitner in rechtlicher Hinsicht entlaste. „Die Prüfung hat ergeben, dass sich der Geschäftsführer an die Gesetze gehalten hat“, erklärte Fuchs. Gleichzeitig räumte er ein: „Es gibt aber gleichzeitig auch Schwachstellen in organisatorischer und technischer Hinsicht.“
Die Untersuchung konzentrierte sich auf zwei Kernbereiche: Zahlungsfreigaben und Auftragsvergaben. In beiden Feldern wurden Mängel im Internen Kontrollsystem (IKS) festgestellt.
Mängel bei Zahlungsfreigaben
Die Prüfer nahmen insgesamt 33 Überweisungspakete mit 650 Einzelrechnungen unter die Lupe. Das Gesamtvolumen dieser Zahlungen belief sich auf rund 3,3 Millionen Euro.
Hierbei wurde festgestellt, dass das im IKS verankerte Vier-Augen-Prinzip im letzten Schritt – der technischen Freigabe – nicht vollständig eingehalten wurde. Stattdessen wurde eine Assistentin vom Geschäftsführer bevollmächtigt, diese Freigaben durchzuführen. „Diese Bevollmächtigung ist rechtskonform gewesen, allerdings im Widerspruch zum IKS“, präzisierte Fuchs.
Zahlen im Überblick
- Geprüfte Rechnungen: 650
- Gesamtvolumen der Zahlungen: 3,3 Millionen Euro
- Geprüfte Sachaufwands-Aufträge: 45
- Volumen der Sachaufwands-Aufträge: ca. 300.000 Euro
Lücke bei der Auftragsvergabe
Ein weiteres Problemfeld zeigte sich bei der Vergabe von Aufträgen für den sogenannten Sachaufwand. Anders als bei großen Neubau- oder Sanierungsprojekten gab es hier keine festen Schwellenwerte, ab denen verpflichtend Vergleichsangebote eingeholt werden mussten.
Im untersuchten Zeitraum betraf dies 45 Aufträge mit einem Gesamtwert von etwa 300.000 Euro. Das Fehlen einer klaren Regelung schuf eine „Lücke“ im Kontrollsystem, die nun geschlossen werden soll.
Geplante Maßnahmen und Konsequenzen
Der Aufsichtsrat hat bereits konkrete Schritte angekündigt, um die festgestellten Mängel zu beheben. „Dem werden wir nachgehen und im Aufsichtsrat am Dienstag genau besprechen, was unsere Learnings daraus sind“, so Fuchs.
Für die Zahlungsfreigaben soll ein neues technisches System eingeführt werden. Dieses soll es dem Geschäftsführer ermöglichen, Freigaben ortsunabhängig und regelkonform durchzuführen. Bei der Vergabe von Sachaufwendungen soll eine neue Richtlinie eingeführt werden, die klar festlegt, ab welcher Auftragssumme Vergleichsangebote eingeholt werden müssen.
„Bei den Zahlungsfreigaben müssen wir uns auf ein anderes technisches System stützen, das nicht mehr standortgebunden ist. [...] Bei den Vergaben braucht es eine neue Regel, dass ab einer gewissen Schwelle auch bei Sachaufwendungen entsprechende Vergleichsangebote eingeholt werden müssen.“
- Christoph Fuchs, Aufsichtsratsvorsitzender GSWB
Vertrauen in Geschäftsführung bleibt bestehen
Trotz der aufgedeckten Mängel stellte Fuchs klar, dass das Vertrauen in Geschäftsführer Ferdinand Hochleitner ungebrochen sei. Die Prüfung habe Klarheit geschaffen und bestätigt, dass keine Gesetze gebrochen wurden.
Besonders wichtig sei die Tatsache, dass aus den organisatorischen Fehlern kein Schaden für die Kunden der GSWB entstanden ist. „Mir ist es vor allem wichtig, dass es keine Auswirkungen für die Kunden gegeben hat – weder für die Wohnungsmieter noch für die Eigentümer“, betonte der Aufsichtsratsvorsitzende abschließend. Die Affäre endet somit mit einer persönlichen Entlastung für den Geschäftsführer, aber einem klaren Auftrag zur internen Reform für die gesamte Wohnbaugesellschaft.





