Am Landesgericht Salzburg beginnt der Prozess gegen eine 29-jährige Frau, die im Sommer an einer Serie von Einbrüchen beteiligt gewesen sein soll. Der Fall ist eng mit einem tragischen Ereignis vom 31. Juli in Salzburg-Gnigl verknüpft, bei dem ihr 31-jähriger Komplize und Lebensgefährte von einem Hausbesitzer erschossen wurde.
Die Verhandlung rückt nicht nur die angeklagten Diebstähle in den Fokus, sondern wirft auch erneut ein Licht auf die Umstände, die zum Tod des Einbrechers führten und den Hausbesitzer selbst mit einem Mordvorwurf konfrontierten.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 29-jährige Ungarin steht wegen mehrerer Einbrüche in Salzburg vor Gericht.
- Ihr 31-jähriger Komplize wurde am 31. Juli bei einem Einbruch in Gnigl erschossen.
- Der Schütze, ein 66-jähriger Hausbesitzer, befindet sich wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft.
- Der Prozess beleuchtet die Hintergründe der Einbruchsserie und die tödlichen Schüsse.
Die Anklagepunkte im Detail
Die Staatsanwaltschaft wirft der 29-jährigen Frau vor, Ende Juli gemeinsam mit ihrem verstorbenen Partner in Salzburg-Gnigl mehrere Straftaten begangen zu haben. Die Einbruchsserie soll sich über mehrere Tage erstreckt haben.
Konkret geht es um Einbrüche am 28. und 29. Juli. Bei diesen Taten sollen die beiden einen E-Scooter sowie eine Bankomatkarte entwendet haben. Diese kleineren Delikte bilden den Auftakt zu dem Vorfall, der wenige Tage später eskalierte.
Der fatale Einbruch am 31. Juli
Der zentrale Punkt der Anklage bezieht sich auf den 31. Juli. An diesem Tag soll das Paar erneut in ein Wohnhaus in Salzburg-Gnigl eingedrungen sein. Laut den Ermittlungen verschafften sie sich Zugang zum Grundstück, indem sie einen Maschendrahtzaun aufschnitten. Anschließend drangen sie in das Haus ein.
Die Anklage beschreibt, dass die beiden bereits damit begonnen hatten, Diebesgut zu sammeln und aus dem Haus zu schaffen. Als sie für weitere Beute zum Haus zurückkehrten, wurden sie vom 66-jährigen Hausbesitzer überrascht. Die Situation endete tödlich für den 31-jährigen Mann.
Ein tödlicher Schuss und seine Folgen
Während der Flucht aus dem Haus fielen Schüsse. Der 31-jährige Einbrecher wurde von einer Kugel tödlich getroffen. Die Ermittlungen ergaben, dass der Schuss ihn aus einer Entfernung von neun Metern in den Hinterkopf traf. Diese Tatsache ist für die rechtliche Bewertung des Falls von entscheidender Bedeutung.
Ermittlungen gegen den Schützen
Der 66-jährige Hausbesitzer, der den Schuss abgab, wurde am 17. Oktober verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Salzburg ermittelt gegen ihn wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes. Ein aufrechtes Waffenverbot gegen den Mann verschärft die Situation zusätzlich.
Besonders brisant ist der Umstand, dass der Schütze trotz des bestehenden Waffenverbots versucht haben soll, seine Schusswaffe von den Behörden zurückzufordern. Als Begründung gab er an, die Waffe zur Verteidigung gegen Dämmerungseinbrecher zu benötigen. Dieser Versuch blieb erfolglos.
Zwei Perspektiven im Gerichtssaal
Im Fall des erschossenen Einbrechers stehen sich zwei völlig gegensätzliche Rechtsauffassungen gegenüber. Während der Prozess gegen die 29-jährige Frau die Einbruchsdelikte aufarbeitet, wird im Hintergrund bereits die juristische Auseinandersetzung um die tödlichen Schüsse vorbereitet.
Die Sicht der Staatsanwaltschaft
Für die Anklagebehörde liegt der Fall klar. Der Schuss in den Hinterkopf eines flüchtenden Menschen aus neun Metern Entfernung erfüllt den Tatbestand des Mordes. Die Ermittler sehen keine Anzeichen für eine akute Notwehrsituation, die eine solche Handlung gerechtfertigt hätte.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem „dringenden Tatverdacht des Mordes“ aus, da der Schuss nachweislich auf den flüchtenden Mann abgegeben wurde.
Die Tatsache, dass der Schütze ein Waffenverbot hatte und die Waffe somit illegal besaß, dürfte seine Position zusätzlich schwächen.
Die Verteidigungsstrategie
Der Verteidiger des 66-jährigen Schützen, Kurt Jelinek, vertritt eine andere Ansicht. Er argumentiert mit Notwehr beziehungsweise einer irrtümlichen Annahme einer Notwehrsituation (Putativnotwehr). Seiner Darstellung nach könnte sein Mandant in der unübersichtlichen und bedrohlichen Situation geglaubt haben, sich oder sein Eigentum verteidigen zu müssen.
Die zentrale Frage, die in einem späteren Prozess gegen den Hausbesitzer geklärt werden muss, lautet: Handelte es sich um eine überzogene und damit rechtswidrige Reaktion oder um eine legitime Verteidigungshandlung in einer Ausnahmesituation?
Was ist Notwehr?
Das österreichische Strafrecht erlaubt die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen. Die Verteidigungshandlung muss jedoch notwendig und angemessen sein. Ein Schuss auf eine Person, die bereits flüchtet und keine unmittelbare Gefahr mehr darstellt, wird in der Regel nicht mehr als Notwehr gewertet.
Ein Prozess mit weitreichenden Fragen
Der nun beginnende Prozess gegen die 29-jährige Ungarin ist mehr als nur die Verhandlung über eine Reihe von Diebstählen. Ihre Aussagen könnten wichtige Details zu den Abläufen am 31. Juli liefern und somit auch für das Verfahren gegen den Schützen relevant werden.
Für die Öffentlichkeit und die Justiz wirft der Fall grundlegende Fragen auf:
- Wie weit darf Selbstjustiz gehen?
- Wo verläuft die Grenze zwischen Notwehr und einer Straftat?
- Wie wird die Angst der Bevölkerung vor Einbrüchen instrumentalisiert?
Die Urteile in beiden Verfahren – sowohl gegen die mutmaßliche Einbrecherin als auch gegen den Hausbesitzer – werden in Salzburg mit großer Spannung erwartet. Sie werden die Debatte um Sicherheit, Eigentumsschutz und die Grenzen der Selbstverteidigung maßgeblich prägen.





