In Salzburgs Böden werden noch hunderte Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg vermutet. Eine Debatte über die Kosten für deren Suche und Bergung ist neu entfacht. Der Salzburger Landtag fordert einstimmig, dass der Bund diese Kosten übernehmen soll, die bisher private Grundstückseigentümer tragen. Ein Experte für Munitionsbergung widerspricht dieser Forderung vehement.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Salzburger Landtag fordert eine Gesetzesänderung, damit der Bund die Kosten für die Suche und Freilegung von Weltkriegsbomben übernimmt.
- Aktuell zahlt der Bund nur für die Entschärfung und Entsorgung, während Grundstückseigentümer die Suche selbst finanzieren müssen.
- Ein Geschäftsführer einer Munitionsbergungsfirma bezeichnet die Forderung als „völligen Blödsinn“ und verweist auf die Eigenverantwortung bei Bauvorhaben.
- Schätzungen zufolge liegen noch bis zu 900 Blindgänger im Salzburger Boden, was bei Bauprojekten ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Politische Initiative für Kostenübernahme
Die Salzburger Landespolitik hat eine langjährige Debatte wiederbelebt. Der Landtag hat einstimmig einen Antrag angenommen, der die Bundesregierung auffordert, die finanzielle Verantwortung für die Lokalisierung und Freilegung von Kriegsrelikten zu übernehmen. Bislang beschränkt sich die Zuständigkeit des Bundes auf die fachgerechte Entschärfung und den Abtransport der gefundenen Sprengkörper.
Der Initiator des Antrags, FPÖ-Klubobmann Andreas Schöppl, argumentiert, dass die Beseitigung von Kriegsfolgen eine staatliche Aufgabe sei. „Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass private Grundstückseigentümer für die Suche, Freilegung und Identifikation von Blindgängern zahlen müssen“, erklärte Schöppl. Er betonte, dass es sich hierbei um eine Frage der öffentlichen Sicherheit und Gerechtigkeit handle und nicht um eine „Privatsache“.
Historischer Hintergrund der Forderung
Die Diskussion ist nicht neu. Bereits 2003 verklagte die Stadt Salzburg die Republik Österreich auf Ersatz von Kosten in Höhe von rund 900.000 Euro, die für die Sondierung von 28 Verdachtspunkten angefallen waren. Damals wurden drei Fliegerbomben gefunden. Der Oberste Gerichtshof wies die Klage im Jahr 2012 jedoch ab. Als Begründung wurde eine fehlende Rechtsgrundlage genannt, wobei das Gericht anregte, eine solche zu schaffen.
Widerspruch aus der Privatwirtschaft
Eine völlig andere Perspektive vertritt Stefan Plainer, Geschäftsführer des Unternehmens EOD Munitionsbergung. Er hält die Forderung des Landtags für unangebracht. „Es ist völliger Blödsinn, dass das die Republik übernehmen soll“, so Plainer in einer klaren Stellungnahme. Seiner Ansicht nach besteht für Grundstückseigentümer keine generelle Verpflichtung, ihr Land untersuchen zu lassen.
Eine Untersuchungspflicht ergebe sich erst im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht bei Bauarbeiten. Der Bauherr oder der Arbeitsverantwortliche müsse Gefahren analysieren, wozu bei Grabungsarbeiten auch die Untersuchung des Bodens auf Kampfmittel gehöre. Plainer betont zudem, dass selbst bei einem Fund während der Sondierung die Entscheidung zur Ausgrabung beim Eigentümer liege. „Man hat schließlich die Wahl, ob und wo man einen Keller baut“, fügt er hinzu.
„Die Forderung nach einer Kostenübernahme ist eine populistische, die ich so nur aus Salzburg kenne.“ - Stefan Plainer, Geschäftsführer EOD Munitionsbergung
Plainer verweist auf einen bekannten Fall aus dem Jahr 2006. Eine Salzburgerin wollte ein geerbtes Grundstück verkaufen, das als Bombenverdachtsfläche eingestuft war. Sie beauftragte eine Untersuchung, bei der in sechs Metern Tiefe ein Objekt geortet wurde. Die anschließende Ausgrabung musste sie selbst bezahlen. Für Plainer ist dies logisch, da sie den Auftrag erteilt habe.
Die Faktenlage in Salzburg
Salzburg war im Zweiten Weltkrieg ein Ziel alliierter Luftangriffe, weshalb Experten von einer hohen Zahl an unentdeckten Blindgängern ausgehen. Die Schätzungen belaufen sich auf bis zu 900 Fliegerbomben, die noch im Erdreich schlummern könnten. Diese stellen eine latente Gefahr dar, die meist erst bei Bauvorhaben akut wird.
Einsatzzahlen des Entminungsdienstes
Statistiken des Entminungsdienstes zeigen, dass Salzburg im österreichweiten Vergleich seltener betroffen ist. Die Zahlen für das Vorjahr (2024) und das laufende Jahr (2025) verdeutlichen dies:
- Salzburg (2024): 19 Einsätze, ca. 70 kg Kriegsmaterial beseitigt.
- Niederösterreich (2024): 462 Einsätze, über 14 Tonnen Kriegsmaterial sichergestellt.
- Salzburg (bis September 2025): 11 Einsätze, womit das Bundesland zusammen mit Vorarlberg am unteren Ende der Statistik liegt.
Offene Fragen der Finanzierung
Die Entscheidung des Salzburger Landtags erhöht den Druck auf die Bundesregierung, eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen. Befürworter einer Gesetzesänderung argumentieren, dass die Beseitigung von Kriegsaltlasten eine gesamtstaatliche Verantwortung ist. Die Kosten für eine professionelle Sondierung und Freilegung können je nach Tiefe und Aufwand erheblich sein und stellen für private Bauherren oft eine unvorhergesehene finanzielle Belastung dar.
Gegner einer vollständigen Kostenübernahme durch den Bund warnen vor den möglichen finanziellen Folgen für den Staatshaushalt. Sie argumentieren, dass die Wertsteigerung eines Grundstücks nach der Beseitigung von Kampfmitteln dem Eigentümer zugutekommt, weshalb eine Kostenbeteiligung gerechtfertigt sei. Die Debatte darüber, wer die finanzielle Last für die Überreste des Krieges tragen soll, wird somit auf Bundesebene weitergehen.





