Ein Vorstoß aus der Salzburger Landespolitik sorgt für eine bundesweite Debatte über die Verkehrssicherheit. Landeshauptmann-Stellvertreter Stefan Schnöll fordert, Extremrasern künftig den Führerschein auf Lebenszeit entziehen zu können. Die Mobilitätsorganisation VCÖ unterstützt diese Forderung nachdrücklich und verweist auf erhebliche Lücken in der aktuellen Gesetzgebung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Vorschlag aus Salzburg sieht den lebenslangen Führerscheinentzug für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen vor.
- Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) unterstützt die Initiative und bezeichnet Autos in den Händen von Rasern als „gefährliche Waffe“.
- Bestehende Gesetze zur Beschlagnahmung von Fahrzeugen weisen laut Experten erhebliche Lücken auf, insbesondere bei Firmen- und Leasingautos.
- Physikalische Fakten zeigen, wie dramatisch sich der Anhalteweg bei hohen Geschwindigkeiten verlängert.
Salzburger Initiative will Raser dauerhaft stoppen
Die Diskussion um härtere Strafen für rücksichtslose Fahrer gewinnt an Fahrt. Auslöser ist eine Forderung von Salzburgs Landeshauptmann-Stellvertreter Stefan Schnöll, der eine drastische Verschärfung im Umgang mit Extremrasern ins Spiel bringt: den dauerhaften Entzug der Lenkberechtigung.
Dieser Vorschlag zielt darauf ab, Personen, die durch massiv überhöhte Geschwindigkeit das Leben anderer gefährden, dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen. Die Maßnahme soll eine klare abschreckende Wirkung entfalten und die Sicherheit auf den Straßen für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen.
Verkehrsexperten begrüßen den Vorstoß
Unterstützung für die Initiative kommt vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ). Die Mobilitätsorganisation sieht in dem Vorschlag einen wichtigen Schritt, um die Bevölkerung besser zu schützen. Man müsse Raserei als das anerkennen, was sie ist: eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Sicherheit.
VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky formuliert es unmissverständlich:
„Die Bevölkerung ist vor Rasern zu schützen. In den Händen von Rasern wird ein Auto zur gefährlichen Waffe.“
Aus Sicht der Verkehrssicherheit sei ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis daher „voll und ganz zu unterstützen“, so Jaschinsky weiter. Es sende ein klares Signal, dass ein derart rücksichtsloses Verhalten in der Gesellschaft nicht toleriert wird.
Aktuelle Gesetze mit erheblichen Schwachstellen
Obwohl es seit einiger Zeit die Möglichkeit gibt, Fahrzeuge von Rasern zu beschlagnahmen, sehen Experten darin keine ausreichende Lösung. Die aktuellen Regelungen weisen erhebliche Mängel auf, die ihre Wirksamkeit stark einschränken.
Zu hohe Grenzwerte und Ausnahmen
Ein Fahrzeug kann derzeit erst beschlagnahmt werden, wenn die Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten wird. Der VCÖ kritisiert diese Grenzwerte als viel zu hoch angesetzt. Gerade in sensiblen Zonen wie in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Seniorenheimen sei die Gefahr bereits bei weitaus geringeren Überschreitungen enorm.
Ein weiteres, zentrales Problem ist eine bedeutende Gesetzeslücke: Die Beschlagnahmung greift nicht bei Leasing-, Miet- oder Firmenautos. Laut VCÖ sind dies jedoch genau die Fahrzeugtypen, die bei extremen Geschwindigkeitsdelikten auf Autobahnen und in Städten überdurchschnittlich oft beteiligt sind. Raser, die nicht mit dem eigenen Pkw unterwegs sind, entgehen somit der härtesten Konsequenz.
Vorbild Schweiz
Der VCÖ verweist auf die Schweiz als Beispiel für eine strengere Praxis. Dort gelten deutlich geringere Toleranzgrenzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dieser konsequente Ansatz trage maßgeblich zur höheren Verkehrssicherheit im Nachbarland bei.
Die Physik der Geschwindigkeit: Fakten, die erschrecken
Viele Autofahrer unterschätzen die physikalischen Gesetze, die bei hohen Geschwindigkeiten wirken. Eine Verdopplung der Geschwindigkeit führt nicht zu einer Verdopplung, sondern zu einer Vervierfachung des Bremsweges. Der gesamte Anhalteweg – die Summe aus Reaktionsweg und Bremsweg – verlängert sich dramatisch.
Anhalteweg bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten
Die folgenden Zahlen des VCÖ verdeutlichen, wie stark der Anhalteweg mit dem Tempo zunimmt und welche Restgeschwindigkeit ein Fahrzeug nach einer typischen Reaktionsdistanz noch hat:
- Bei 50 km/h: Der Anhalteweg beträgt rund 24 Meter. Nach diesen 24 Metern steht das Fahrzeug.
- Bei 90 km/h: Der Anhalteweg steigt auf 61 Meter. An der Stelle, an der ein Auto mit 50 km/h bereits steht (nach 24 m), hat dieses Fahrzeug noch eine Geschwindigkeit von 85 km/h.
- Bei 100 km/h: Der Anhalteweg beträgt bereits 74 Meter. Die Restgeschwindigkeit nach 24 Metern liegt bei 98 km/h.
Diese Zahlen zeigen, dass bei einem unerwarteten Hindernis ein Zusammenstoß bei hohem Tempo oft unvermeidbar und die Aufprallenergie lebensgefährlich ist.
Ein Umdenken in der Gesellschaft ist notwendig
Neben strengeren Gesetzen und Strafen fordern Experten auch einen Wandel im gesellschaftlichen Bewusstsein. Raserei dürfe nicht länger als Kavaliersdelikt, jugendlicher Leichtsinn oder als Ausdruck von Männlichkeit verharmlost werden.
„Tempolimits sind keine Mindestgeschwindigkeit, sondern eine Höchstgeschwindigkeit“, betont VCÖ-Expertin Jaschinsky. Der oft laxe Umgang mit Geschwindigkeitsübertretungen in Österreich sende ein gefährliches Signal und untergrabe die Bedeutung von Verkehrsregeln.
Letztlich sei auch die Vorbildwirkung entscheidend. Erwachsene, die sich konsequent an Tempolimits halten, prägen das Verhalten von Kindern und Führerscheinneulingen positiv. Verkehrssicherheit beginnt im Kopf jedes einzelnen Fahrers und ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.





