Die Salzburger Polizei hat am Samstagabend bei Verkehrskontrollen in der Landeshauptstadt mehrere schwere Verstöße aufgedeckt. Ein 29-jähriger Autofahrer wurde mit 125 km/h in einer 50er-Zone gemessen. Zudem stoppten die Beamten einen E-Scooter-Fahrer mit einem manipulierten Fahrzeug und einen stark alkoholisierten Radfahrer nach einem Sturz.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 29-jähriger Autofahrer wurde mit 75 km/h über dem Tempolimit in Salzburg-Maxglan erwischt.
- Führerschein und Fahrzeug des Mannes wurden vorläufig beschlagnahmt.
- Ein E-Scooter, der 44 km/h erreichte, wurde aus dem Verkehr gezogen.
- Ein Radfahrer stürzte mit 1,84 Promille Alkohol im Blut und verletzte sich.
Massive Geschwindigkeitsüberschreitung in Maxglan
Ein besonders schwerwiegender Fall ereignete sich am späten Samstagabend auf der Innsbrucker Bundesstraße im Stadtteil Maxglan. Beamte der Landesverkehrsabteilung führten dort Geschwindigkeitsmessungen durch, als ihnen ein Pkw mit stark überhöhter Geschwindigkeit auffiel. Die Messung ergab einen Wert von 125 km/h in einem Bereich, in dem eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeschrieben ist.
Der Fahrer, ein 29-jähriger Mann aus Bayern, überschritt das erlaubte Tempo damit um 75 km/h. Laut Polizeiangaben wurde das Fahrzeug umgehend angehalten und der Lenker zur Rede gestellt. Aufgrund der extremen Überschreitung griffen die Beamten zu den härtesten gesetzlichen Maßnahmen.
Sofortige Konsequenzen für den Fahrer
Die Polizei handelte entschlossen. Dem 29-Jährigen wurde der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen. Zusätzlich wurde sein Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt, eine Maßnahme, die bei derart rücksichtslosem Verhalten vorgesehen ist. Die Behörden leiteten ein Verwaltungsstrafverfahren ein, das eine empfindliche Geldstrafe und einen langen Führerscheinentzug zur Folge haben wird.
Zusätzlich zu der Geschwindigkeitsübertretung stellten die Beamten bei der Überprüfung des Wagens nicht genehmigte Umbauten fest. Der Mann wird daher auch wegen technischer Veränderungen am Fahrzeug angezeigt. Diese Umbauten könnten zur Leistungssteigerung des Autos beigetragen haben.
Hintergrund: Das "Raserpaket" in Österreich
Seit 2021 gelten in Österreich verschärfte Gesetze gegen extremes Rasen. Bei Überschreitungen von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder 70 km/h auf Freilandstraßen kann das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt werden. In besonders schweren Fällen oder bei Wiederholungstätern kann das Auto für verfallen erklärt und versteigert werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, rücksichtslosem Verhalten im Straßenverkehr Einhalt zu gebieten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Manipulierter E-Scooter im Stadtzentrum gestoppt
Kurz nach dem Vorfall in Maxglan kontrollierte eine Polizeistreife im Bereich des Salzachgässchens einen E-Scooter-Fahrer. Den Beamten fiel das Fahrzeug auf, da es ungewöhnlich schnell unterwegs war. Der 24-jährige Lenker wurde angehalten und sein Elektro-Tretroller einer technischen Überprüfung unterzogen.
Das Ergebnis der Messung auf einem Rollenprüfstand bestätigte den Verdacht der Polizisten: Der E-Scooter erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von 44 km/h. Dies liegt weit über der gesetzlich erlaubten Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h für solche Fahrzeuge in Österreich.
Rechtliche Lage bei E-Scootern
In Österreich gelten E-Scooter mit einer Leistung von maximal 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h als Fahrräder. Werden diese Grenzwerte durch technische Manipulationen überschritten, wird das Fahrzeug rechtlich als Moped oder Motorrad eingestuft. Dies erfordert eine Zulassung, ein Kennzeichen, eine Versicherung und eine entsprechende Lenkberechtigung.
Sicherheitsleistung und Weiterfahrt untersagt
Da der 24-jährige Fahrer keinen festen Wohnsitz in Österreich nachweisen konnte, ordneten die Beamten die Einhebung einer Sicherheitsleistung an. Dies ist eine gängige Vorgehensweise, um die Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen. Die Weiterfahrt mit dem manipulierten E-Scooter wurde ihm umgehend untersagt. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen des Betriebs eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeugs.
Betrunkener Radfahrer in Maxglan gestürzt
Ein weiterer Vorfall beschäftigte die Polizei am selben Abend im Stadtteil Maxglan. Ein 61-jähriger Radfahrer stürzte in der Karolingerstraße. Passanten alarmierten die Einsatzkräfte, da der Mann verletzt am Boden lag. Er war ohne Fahrradhelm unterwegs.
Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Polizisten starken Alkoholgeruch bei dem Gestürzten. Ein durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 1,84 Promille. Dieser Wert liegt weit über der gesetzlichen Grenze von 0,8 Promille, die für das Lenken eines Fahrrads gilt.
"Alkohol am Steuer ist eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle. Das gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer, die sich und andere durch ihre eingeschränkte Reaktionsfähigkeit erheblich gefährden", so ein Sprecher der Landespolizeidirektion Salzburg.
Verletzungen und rechtliche Folgen
Der 61-Jährige zog sich bei dem Sturz Verletzungen unbestimmten Grades zu. Er wurde nach der Erstversorgung vor Ort vom Rettungsdienst in das Universitätsklinikum Salzburg gebracht. Neben den gesundheitlichen Folgen muss er auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Ihm droht eine hohe Geldstrafe und bei Besitz eines Führerscheins auch dessen möglicher Entzug.
Alkoholgrenzen im Straßenverkehr
In Österreich gelten klare Regeln bezüglich Alkohol im Straßenverkehr. Die Promillegrenzen sind je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich:
- Pkw-Lenker: 0,5 Promille (0,1 Promille für Probe- und Lkw-Fahrer)
- Radfahrer: 0,8 Promille
- E-Scooter-Fahrer: 0,5 Promille (wenn als Fahrrad eingestuft: 0,8 Promille)
Überschreitungen führen zu empfindlichen Strafen und können den Verlust der Lenkberechtigung nach sich ziehen.
Polizei kündigt weitere Kontrollen an
Die Vorfälle vom Wochenende zeigen laut Polizei die Notwendigkeit konsequenter Verkehrskontrollen. Schwerpunkte wie überhöhte Geschwindigkeit, Fahren unter Alkoholeinfluss und technische Manipulationen an Fahrzeugen bleiben im Fokus der Exekutive. Die Landespolizeidirektion Salzburg kündigte an, auch in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen im gesamten Stadtgebiet und im Umland durchzuführen, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.





