Das Land Salzburg steht vor einer umfassenden Modernisierung seines Veranstaltungsgesetzes. Nach fast 30 Jahren sollen veraltete Regelungen durch praxisnahe Vorgaben ersetzt werden. Ziel ist es, vor allem Vereine, Gastronomiebetriebe und Organisatoren kleinerer bis mittlerer Feste spürbar von bürokratischem Aufwand zu entlasten. Der Landtagsausschuss hat dem Entwurf bereits einstimmig zugestimmt.
Die Reform sieht höhere Besucher-Schwellenwerte, längere Veranstaltungszeiten und klarere Zuständigkeiten vor, ohne dabei die Sicherheit oder den Schutz von Anrainern zu vernachlässigen. Für viele ehrenamtlich Engagierte bedeutet dies eine willkommene Erleichterung bei der Organisation des gesellschaftlichen Lebens in den Gemeinden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Die Anzeigepflicht in genehmigten Veranstaltungsstätten gilt erst ab 500 Besuchern statt bisher 300.
- Veranstaltungen im Freien ohne besondere Bauten sind bis 600 Personen genehmigungsfrei.
- Die erlaubte Endzeit für Feste im Freien wird von 20:00 Uhr auf 22:00 Uhr verlängert.
- Ordnerdienste erhalten klar definierte Befugnisse, um die Sicherheit zu gewährleisten.
- Großveranstaltungen mit über 2.000 Personen bleiben weiterhin streng bewilligungspflichtig.
Ein Gesetz aus einer anderen Zeit wird modernisiert
Das bisher gültige Salzburger Veranstaltungsgesetz stammt aus einer Zeit, in der die Eventlandschaft deutlich überschaubarer war. In den vergangenen drei Jahrzehnten hat sich die Art und Weise, wie Feste und Kulturveranstaltungen organisiert werden, grundlegend verändert. Die Professionalität ist gestiegen, die Vielfalt hat zugenommen und die technischen Anforderungen sind komplexer geworden.
Diese Entwicklung machte eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen dringend notwendig. Der Landtagsausschuss hat nun den Weg für eine Reform geebnet, die von vielen Seiten seit langem gefordert wurde. Der einstimmige Beschluss im Ausschuss signalisiert eine breite politische Unterstützung für den Abbau von Bürokratie.
„Nach fast drei Jahrzehnten war es notwendig, das Regelwerk neu zu denken. Die Veranstaltungslandschaft ist größer, vielfältiger und professioneller geworden.“ – Marlene Svazek, Landeshauptfrau-Stellvertreterin
Die Neuregelung soll eine Balance schaffen: Einerseits den Organisatoren mehr Freiraum geben und bürokratische Hürden senken, andererseits sicherstellen, dass Sicherheit und Anrainerschutz weiterhin oberste Priorität haben. Der formelle Beschluss im Landtag gilt als Formsache.
Konkrete Erleichterungen für Vereine und Wirte
Die spürbarsten Veränderungen des neuen Gesetzes betreffen die Organisation von kleinen und mittleren Veranstaltungen, die das Rückgrat des gesellschaftlichen Lebens in vielen Salzburger Gemeinden bilden. Ob Dorffest, Vereinsfeier oder Konzert im Wirtshaus – die neuen Regeln sollen die Planung deutlich vereinfachen.
Höhere Schwellenwerte bedeuten weniger Papierkram
Eine zentrale Neuerung ist die Anhebung der Besucherzahlen, ab denen eine Veranstaltung offiziell angezeigt werden muss. In bereits genehmigten Veranstaltungsstätten wie Gasthäusern oder Mehrzweckhallen lag diese Grenze bisher bei 300 Personen. Künftig müssen Events erst ab 500 gleichzeitig anwesenden Besuchern gemeldet werden. Diese Anhebung gilt auch für Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben.
Besonders stark profitieren Organisatoren von Festen im Freien. Hier waren die Auflagen bisher sehr streng. Zukünftig bleiben Veranstaltungen unter freiem Himmel, die ohne besondere technische Anlagen oder Bauten auskommen, bis zu einer Größe von 600 Personen komplett genehmigungsfrei. Das betrifft zahlreiche Sommerfeste, Märkte oder kleine Open-Air-Konzerte.
Zahlen im Vergleich: Alt gegen Neu
- Anzeigepflicht Indoor (genehmigte Stätte): Bisher 300 Personen, neu 500 Personen.
- Genehmigungsfrei Outdoor (ohne Bauten): Neu bis 600 Personen.
- Endzeit Outdoor: Bisher 20:00 Uhr, neu 22:00 Uhr.
Mehr Zeit zum Feiern
Ein weiterer Punkt, der in der Praxis für Erleichterung sorgen wird, ist die Verlängerung der zulässigen Veranstaltungsdauer. Für Feste im Freien wird die Endzeit von 20:00 Uhr auf 22:00 Uhr angehoben. Damit wird der Realität vieler Vereins- und Kulturveranstaltungen Rechnung getragen, die oft erst in den frühen Abendstunden beginnen.
Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wurde die zulässige Dauer generell auf Mitternacht ausgeweitet, was den Organisatoren mehr Flexibilität bei der Planung gibt. Diese Anpassungen sollen es ermöglichen, Feste entspannter und ohne den ständigen Blick auf die Uhr durchzuführen.
Sicherheit bleibt oberste Priorität
Trotz der deutlichen Entlastungen im unteren und mittleren Segment macht das neue Gesetz keine Abstriche bei der Sicherheit. Veranstaltungen, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufweisen, unterliegen weiterhin einer strengen Bewilligungspflicht. Dies soll gewährleisten, dass bei großen Menschenansammlungen oder technisch komplexen Aufbauten alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Wann ist weiterhin eine Bewilligung nötig?
Eine behördliche Genehmigung ist auch nach dem neuen Gesetz zwingend erforderlich für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 gleichzeitig anwesenden Personen. Ebenso bleiben Events mit technisch aufwendigen Bühnen, Tribünen oder anderen potenziell gefährlichen Anlagen bewilligungspflichtig. In diesen Fällen prüft die Behörde das Sicherheitskonzept, die Fluchtwege und die organisatorische Eignung des Veranstalters.
Klare Regeln für Ordnerdienste
Ein Novum im Gesetz ist die detaillierte Regelung der Befugnisse von Ordner- und Sicherheitsdiensten. Bisher gab es hier oft rechtliche Grauzonen. Das neue Gesetz schafft nun Klarheit und gibt den Veranstaltern mehr Rechtssicherheit.
Ordnerdienste dürfen künftig Personen den Zutritt verweigern, wenn diese offensichtlich stark alkoholisiert sind oder eine Gefahr für andere darstellen. Zudem erhalten sie die Befugnis, gefährliche Gegenstände wie pyrotechnische Artikel abzunehmen. Diese klaren Vorgaben helfen Veranstaltern, ihre Verantwortung für die Sicherheit der Gäste effektiver wahrzunehmen und im Ernstfall richtig zu handeln.
Ein Schritt zu weniger Bürokratie und mehr Eigenverantwortung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das neue Salzburger Veranstaltungsgesetz 2026 einen Paradigmenwechsel einleitet. Weg von pauschalen, starren Regeln hin zu einem differenzierten Ansatz, der die Größe und das Risiko einer Veranstaltung berücksichtigt. Es stärkt die Eigenverantwortung der Organisatoren und gibt den Gemeinden klare Leitlinien an die Hand.
Für Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek ist die Reform ein „echter Modernisierungsschritt und ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau“. Sie entlastet jene, die mit viel ehrenamtlichem Engagement das kulturelle und soziale Leben im Land bereichern, und professionalisiert gleichzeitig den Umgang mit Großveranstaltungen. Die breite Zustimmung aller politischen Fraktionen im Ausschuss zeigt, dass dieser Weg als richtig und zukunftsweisend für das Veranstaltungsland Salzburg angesehen wird.





