Ein 21-jähriger Salzburger wurde am Donnerstag vom Landesgericht Salzburg zu einer zweijährigen unbedingten Haftstrafe verurteilt. Er hatte über einen Zeitraum von zwei Jahren Drogen im großen Stil über das Darknet bestellt und weiterverkauft. Der geschätzte Straßenverkaufswert der Ware beläuft sich auf rund 90.000 Euro.
Der junge Mann zeigte sich vor Gericht geständig und führte eine langjährige Drogensucht als Grund für seine Taten an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 21-jähriger Salzburger wurde zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
- Er bestellte von Anfang 2022 bis Anfang 2024 Drogen im Darknet.
- Der Wert der verkauften Drogen wird auf 90.000 Euro geschätzt.
- Die Ermittlungen begannen, nachdem er einem Zivilpolizisten Drogen anbot.
- Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab und verwies auf seine Suchterkrankung.
Ein fataler Fehler am Salzburger Hauptbahnhof
Die Ermittlungen gegen den 21-Jährigen kamen durch einen Zufall ins Rollen. Im Mai dieses Jahres sprach der junge Mann am Salzburger Hauptbahnhof einen Mann an und fragte ihn, ob er Drogen kaufen wolle. Bei dem angesprochenen Mann handelte es sich jedoch um einen Polizeibeamten in Zivil.
Dieser Vorfall führte zur Einleitung eines umfassenden Ermittlungsverfahrens. Ironischerweise hatte der Salzburger zu diesem Zeitpunkt nach eigenen Angaben seine Bestellungen im Darknet bereits eingestellt. Doch die Behörden konnten seine früheren Aktivitäten aufdecken.
Was ist das Darknet?
Das Darknet ist ein Teil des Internets, der nicht über herkömmliche Suchmaschinen zugänglich ist und spezielle Software erfordert. Es bietet ein hohes Maß an Anonymität, weshalb es häufig für illegale Aktivitäten wie den Handel mit Drogen, Waffen und gestohlenen Daten genutzt wird.
Systematischer Handel mit Tarnnamen
Wie die Anklage vor Gericht darlegte, betrieb der 21-Jährige seinen Drogenhandel über einen langen Zeitraum sehr systematisch. Von Anfang 2022 bis Anfang 2024 bestellte er unter dem Pseudonym „flying dutchman“ erhebliche Mengen an Suchtmitteln.
Die Lieferungen ließ er an eine Adresse im bayerischen Freilassing schicken, von wo aus ein Versanddienstleister die Pakete nach Salzburg brachte. Diese Methode sollte offenbar die Nachverfolgung erschweren.
Umfang der sichergestellten Drogen
Die Ermittler konnten dem Angeklagten den Handel mit folgenden Mengen nachweisen:
- 3 Kilogramm Amphetamine
- 4.500 Stück Ecstasy-Tabletten
- 5 Kilogramm Cannabis
- Mehr als 2.000 Opiat-Tabletten
Die Staatsanwaltschaft bezifferte den gesamten Verkaufswert der gehandelten Substanzen auf rund 90.000 Euro. Die große Vielfalt und Menge der Drogen deuten auf ein gut organisiertes Geschäft hin.
Geständnis und Reue vor Gericht
Vor dem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg zeigte sich der Angeklagte umfassend geständig und reumütig. Er erklärte, dass er seit seinem 16. Lebensjahr an einer Drogen- und Medikamentensucht leide. Diese Sucht sei der treibende Faktor hinter seinen kriminellen Handlungen gewesen.
„Ich bin erleichtert, dass alles aufgeflogen ist. Ich bin bereit, einen konsequenten Weg ohne Drogen zu gehen“, sagte der 21-Jährige während des Prozesses.
Er schilderte, dass er trotz mehrerer Vorstrafen aufgrund seiner Abhängigkeit keinen anderen Ausweg gesehen habe. Sein Ziel sei es nun, sein Leben zu ändern und seine Lehre als Maschinenbautechniker abzuschließen. Die Verhaftung erfolgte schließlich im August an seinem Arbeitsplatz in Neumarkt am Wallersee.
Zukunftsperspektive trotz Haftstrafe
Ein positives Signal kommt von seinem ehemaligen Arbeitgeber. Dieser hat ihm eine Wiedereinstellungszusage ausgestellt, die nach Verbüßung der Haftstrafe gelten würde. Dies könnte ein wichtiger Schritt für die Resozialisierung des jungen Mannes sein.
Das Gericht verurteilte ihn zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren. Zusätzlich könnten weitere 20 Monate aus vier früheren Verurteilungen widerrufen und zur aktuellen Strafe hinzugerechnet werden. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.





