Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat Ermittlungen gegen die Geschäftsführung des Mietwagenunternehmens 123-Transport eingeleitet. Gleichzeitig melden Konsumentenschützer in Salzburg eine Flut von Beschwerden, da das Unternehmen Kautionen in Höhe von hunderten Euro nicht zurückzahlt.
Kunden aus Salzburg und dem benachbarten Bayern berichten, dass sie nach der ordnungsgemäßen Rückgabe von Miettransportern vergeblich auf die Rückerstattung ihrer Sicherheitsleistung warten. Die Arbeiterkammer Salzburg verzeichnet täglich neue Fälle und rät Betroffenen zu rechtlichen Schritten, da das Unternehmen auf Anfragen nicht mehr reagiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Ermittlungen: Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt gegen 123-Transport wegen des Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug und Veruntreuung.
- Hohe Schadenssummen: Betroffene Kunden warten auf Kautionen zwischen 500 und 1.000 Euro.
- Tägliche Beschwerden: Die Arbeiterkammer Salzburg erhält fast täglich Anfragen von geprellten Mietern.
- Empfehlung: Konsumentenschützer raten, Zahlungen über Banken zurückzufordern und rechtliche Schritte einzuleiten.
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugsverdachts
Die Justiz hat auf die zahlreichen Vorwürfe gegen das niederösterreichische Unternehmen 123-Transport reagiert. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bestätigte die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Firmenchefs. Im Raum stehen die schwerwiegenden Vorwürfe des schweren gewerbsmäßigen Betrugs sowie der Veruntreuung.
Ein Sprecher der Behörde erklärte, dass sich das Verfahren noch in einem frühen Stadium befinde. Die Ermittler prüfen nun die Geschäftspraktiken des Unternehmens und das systematische Einbehalten von Kundengeldern. Die hohe Anzahl an gleichgelagerten Fällen deutet auf ein organisiertes Vorgehen hin.
Hintergrund: Was ist eine Kaution?
Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die Mieter bei der Anmietung eines Fahrzeugs hinterlegen. Sie dient dem Vermieter als Absicherung für den Fall, dass das Fahrzeug beschädigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgegeben wird. Nach einer schadensfreien Rückgabe muss die Kaution vollständig an den Kunden zurückgezahlt werden.
Welle der Beschwerden bei der AK Salzburg
Auch in Salzburg wächst die Zahl der Betroffenen. Die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer (AK) Salzburg ist zu einer zentralen Anlaufstelle für geschädigte Kunden von 123-Transport geworden. "Wir erhalten fast tagtäglich neue Anfragen von Konsumenten, die auf ihre Kaution warten", berichtet Martina Platzer, Referentin für Allgemeine Konsumentenberatung bei der AK Salzburg.
Die Summen, um die es geht, sind für die Betroffenen erheblich. In den meisten Fällen handelt es sich um Beträge zwischen 500 und 1.000 Euro. Das Problem wird dadurch verschärft, dass das Unternehmen laut Platzer jegliche Kommunikation verweigert. "Das Unternehmen reagiert zurzeit gar nicht auf Anfragen", so die Expertin.
Zahlen und Fakten
- Betroffene Regionen: Beschwerden kommen aus Salzburg, anderen Teilen Österreichs und dem benachbarten Bayern.
- Typische Kautionshöhe: 500 € bis 1.000 € pro Mietvorgang.
- Reaktion des Unternehmens: Derzeit keine Reaktion auf Kundenanfragen oder Mahnungen.
Was betroffene Kunden jetzt tun können
Angesichts der Funkstille seitens des Unternehmens rät die Arbeiterkammer den Kunden, selbst aktiv zu werden. Martina Platzer skizziert mehrere Handlungsmöglichkeiten, um das Geld zurückzufordern. Der erste Schritt sollte über die eigene Bank oder das Kreditkarteninstitut führen.
"Wir raten, über das Kreditkarteninstitut oder die Bank die Zahlung zurückzufordern, was in vielen Fällen aber schwierig ist, weil es dafür Fristen und zudem keinen Rechtsanspruch gibt. Es kann auch durchaus sein, dass so ein Ansuchen abgelehnt wird."
Wenn dieser Weg nicht zum Erfolg führt, bleiben nur noch rechtliche Schritte. Die Konsumentenschützerin empfiehlt folgendes Vorgehen:
- Rechtsschutzversicherung nutzen: Wer eine aufrechte Rechtsschutzversicherung hat, sollte diese kontaktieren und um Unterstützung bitten. Die Versicherung kann die Kosten für eine Klage übernehmen.
- Anzeige beim Bezirksgericht: Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung können sich an das zuständige Bezirksgericht wenden. Dort besteht die Möglichkeit, am Amtstag kostenlos eine Anzeige zu Protokoll zu geben und so ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Ein überregionales Problem
Die Vorgehensweise von 123-Transport scheint kein regionales Phänomen zu sein. Neben den zahlreichen Fällen in Salzburg gibt es auch eine hohe Zahl an Beschwerden aus dem benachbarten Bayern. Dies deutet darauf hin, dass die Geschäftspraktiken des Unternehmens eine große Zahl von Kunden über die Landesgrenzen hinweg betreffen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt werden nun zeigen, ob es sich um ein strafrechtlich relevantes System handelt. Für die betroffenen Kunden bleibt die Hoffnung, dass sie durch die eingeleiteten rechtlichen Schritte doch noch zu ihrem Geld kommen. Die Arbeiterkammer Salzburg steht weiterhin als Ansprechpartner für Geschädigte zur Verfügung.





