Seit dem 1. Jänner 2026 schützt ein neues Gesetz Autofahrer in Salzburg vor überzogenen Geldforderungen wegen kurzer Parkverstöße. In der Vergangenheit sahen sich Hunderte mit Forderungen von bis zu 500 Euro für wenige Minuten Falschparken konfrontiert, was eine Welle der Empörung und Hilferufe bei Konsumentenschutzeinrichtungen auslöste.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein neues Gesetz, das am 1. Jänner in Kraft trat, soll missbräuchliche Besitzstörungsklagen eindämmen.
- Zuvor forderten Anwälte oft zwischen 350 und 500 Euro für geringfügige Parkverstöße.
- Die Arbeiterkammer und der ÖAMTC verzeichneten in den letzten zwei Jahren Hunderte Hilferufe von Betroffenen.
- Das Gesetz soll nun für mehr Verhältnismäßigkeit sorgen und die Rechte der Autofahrer stärken.
Ein lukratives Geschäft mit der Parkplatznot
Für viele Salzburger Autofahrer war die Parkplatzsuche in den letzten Jahren mehr als nur ein Ärgernis. Sie wurde zu einer finanziellen Bedrohung. Wer auch nur für einen kurzen Moment falsch parkte – sei es, um einen Brief einzuwerfen oder einer älteren Person beim Aussteigen zu helfen – riskierte, Post von einem Anwalt zu erhalten.
Die Vorgehensweise war oft dieselbe: Ein von Parkplatzbesitzern beauftragter Anwalt verschickte ein Schreiben, in dem eine Besitzstörung geltend gemacht wurde. Verbunden war dies mit der Forderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und Anwaltskosten in Höhe von 350 bis 500 Euro zu begleichen. Für viele Betroffene war dies ein Schock, da die geforderte Summe in keinem Verhältnis zum eigentlichen „Vergehen“ stand.
Hunderte Betroffene suchten Hilfe
Die Zahl der Fälle stieg in den vergangenen zwei Jahren stark an. Sowohl die Arbeiterkammer Salzburg als auch der ÖAMTC wurden zu zentralen Anlaufstellen für verzweifelte Autofahrer. Rechtsexperten beider Organisationen berieten Hunderte von Mitgliedern, die sich mit den hohen Forderungen konfrontiert sahen. Die emotionale Belastung für die Betroffenen war enorm, da sie sich oft eingeschüchtert und rechtlos fühlten.
Zahlen und Fakten zur Klagewelle
- Forderungen: Meist zwischen 350 und 500 Euro
- Dauer des Verstoßes: Oft nur wenige Sekunden bis Minuten
- Betroffene: Hunderte Fälle allein in Salzburg in den letzten 2 Jahren
- Rechtliche Grundlage: Besitzstörungsklage nach § 339 ABGB
Extreme Fälle sorgten für öffentliche Empörung
Besonders dreiste Fälle brachten das Thema immer wieder in die Schlagzeilen und schürten den Unmut in der Bevölkerung. Ein Fall aus der Ignaz-Harrer-Straße wurde weithin bekannt: Eine Frau hielt für weniger als eine Minute auf einem Privatparkplatz, um eine Bekannte abzuholen. Kurz darauf fand sie eine Zahlungsaufforderung über mehrere Hundert Euro in ihrem Briefkasten.
Ein weiterer Vorfall in Seekirchen verdeutlicht das Ausmaß des Problems. Ein Postzusteller wurde mit einer Forderung von 1100 Euro konfrontiert. Der Vorwurf: Er habe bei drei verschiedenen Zustellungen den Privatparkplatz eines Anwohners unberechtigt befahren. Zusätzlich zur anwaltlichen Forderung erhielt der Postbote auch ein Schreiben von einem Inkassobüro über weitere 256 Euro.
„Solche Forderungen sind nicht nur unverhältnismäßig, sie untergraben auch das Vertrauen in unser Rechtssystem. Es darf nicht sein, dass ein minimaler Fehler zu einer derart hohen finanziellen Belastung führt“, kommentierte ein Rechtsexperte des ÖAMTC die Situation.
Der betroffene Postzusteller, der von seinem Arbeitgeber, der Österreichischen Post AG, volle Rückendeckung erhält, zeigte sich kämpferisch. Trotz der psychischen Belastung sei er nicht bereit, den geforderten Betrag zu zahlen. Dieser Fall steht exemplarisch für viele andere, in denen die Grenze zwischen legitimer Rechtsdurchsetzung und gezielter Abzocke zu verschwimmen schien.
Das neue Gesetz: Was ändert sich für Autofahrer?
Aufgrund des steigenden öffentlichen Drucks und der offensichtlichen Missstände reagierte der Gesetzgeber. Das neue Gesetz, das mit Jahresbeginn in Kraft getreten ist, soll dem Geschäftsmodell der massenhaften und überteuerten Besitzstörungsklagen einen Riegel vorschieben. Juristen sehen darin einen wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Verhältnismäßigkeit.
Hintergrund: Die Besitzstörungsklage
Die Besitzstörungsklage ist ein schnelles Verfahren, um den eigenmächtigen Eingriff in den Besitz abzuwehren. Ziel ist die Wiederherstellung des letzten ruhigen Besitzstandes. In der Vergangenheit wurde dieses Instrument jedoch zunehmend genutzt, um hohe Anwaltskosten zu generieren, anstatt den eigentlichen Besitz zu schützen.
Die genauen Auswirkungen des Gesetzes werden sich in der Praxis erst zeigen müssen, doch die Intention ist klar: Die Kosten für eine anwaltliche Abmahnung sollen gedeckelt und an die Schwere des Verstoßes angepasst werden. Eine einminütige Parküberschreitung kann somit nicht mehr als Grundlage für eine Forderung von 500 Euro dienen.
Tipps von Rechtsexperten
Obwohl das neue Gesetz eine deutliche Verbesserung darstellt, raten Experten weiterhin zur Vorsicht. Autofahrer sollten folgende Punkte beachten:
- Genau hinschauen: Achten Sie immer auf Beschilderungen, die auf Privatgrund hinweisen. Dies gilt insbesondere für Parkplätze vor Supermärkten, Wohnanlagen oder Arztpraxen.
- Nicht sofort zahlen: Erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung, sollten Sie diese nicht vorschnell begleichen. Suchen Sie umgehend rechtlichen Rat bei Organisationen wie dem ÖAMTC oder der Arbeiterkammer.
- Beweise sichern: Wenn möglich, dokumentieren Sie die Situation vor Ort mit Fotos. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und den genauen Standort.
- Unterlassungserklärung prüfen: Unterschreiben Sie keine mitgeschickte Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Prüfung. Diese können oft ungünstige und weitreichende Klauseln enthalten.
Experten sind zuversichtlich, dass die neue Rechtslage die Zahl der missbräuchlichen Klagen deutlich reduzieren wird. Für die Salzburger Autofahrer bedeutet dies hoffentlich ein Ende der Angst vor unverhältnismäßig hohen Strafen für kleine Unachtsamkeiten im Straßenverkehr.





