Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat am Landesgericht Salzburg der Prozess gegen einen 22-jährigen Afghanen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, als IS-Anhänger einen Anschlag auf den Salzburger Christkindlmarkt geplant zu haben. Der Angeklagte befindet sich seit einem Jahr in Untersuchungshaft.
Der Prozess findet vor einem Geschworenengericht statt, da eine der Anklagen eine besonders hohe Strafandrohung von bis zu 20 Jahren Haft vorsieht. Der Mann wurde am 1. Dezember 2024 in Deutschland festgenommen und nach Österreich ausgeliefert.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 22-jähriger Mann steht wegen geplanter terroristischer Straftaten in Salzburg vor Gericht.
- Die Anklage umfasst Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (IS) und die Planung eines Anschlags.
- Ein zentraler Anklagepunkt ist der Versuch, seine Freundin zu einer Straftat anzustiften, was er bestreitet.
- Der Prozess findet unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen statt. Die Verteidigung spricht von einer Radikalisierung in Asylunterkünften und über soziale Medien.
Schwerwiegende Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Die Anklageschrift listet eine Reihe schwerer Verbrechen auf. Dem 22-Jährigen wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie in einer kriminellen Organisation vorgeworfen. Die Ermittlungen deuten auf eine Zugehörigkeit zum sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) hin.
Die ihm zur Last gelegten Straftaten sollen sich über einen längeren Zeitraum, von April 2023 bis zu seiner Verhaftung im Dezember 2024, erstreckt haben. Konkret geht es um die Vorbereitung von terroristischen Handlungen und die Anleitung zur Begehung solcher Taten.
Anstiftung zur Straftat als zentraler Punkt
Besonders schwer wiegt der Vorwurf der sogenannten Bestimmungstat. Der Angeklagte soll versucht haben, seine Freundin zur Mitwirkung an einer Straftat zu bewegen. Aufgrund dieses Anklagepunktes liegt der mögliche Strafrahmen zwischen zehn und 20 Jahren Freiheitsstrafe, weshalb die Verhandlung vor einem Geschworenengericht mit drei Berufsrichtern stattfindet.
„In allen sichergestellten Chats gibt es keinerlei Hinweise, dass er seine Freundin zu einer Straftat angestiftet hat“, betonte Verteidiger Helmut Schott vor Gericht.
Der Angeklagte bekannte sich in diesem speziellen Punkt für nicht schuldig. Die anderen Vorwürfe werden im Laufe des Verfahrens weiter behandelt.
Ein Prozess unter Hochsicherheitsbedingungen
Der Auftakt des Prozesses am Landesgericht Salzburg war von außergewöhnlichen Sicherheitsmaßnahmen geprägt. Zahlreiche Polizeibeamte sicherten den Verhandlungssaal ab, zusätzlich waren vermummte Justizwachebeamte im Einsatz.
Der Angeklagte selbst, ein für seine Herkunft ungewöhnlich kräftig gebauter Mann, wurde in zu enger Kleidung in den Gerichtssaal geführt. Er verfolgte den Beginn der Verhandlung mit ernster Miene.
Hintergrund: Festnahme in Deutschland
Die Festnahme des Verdächtigen erfolgte nicht in Österreich. Nach intensiven Ermittlungen wurde der Mann am 1. Dezember 2024 in Aachen, Deutschland, von Spezialkräften aufgegriffen. Anschließend wurde er auf Basis eines europäischen Haftbefehls nach Salzburg ausgeliefert, wo er seitdem in Untersuchungshaft sitzt.
Verteidigungslinie: Radikalisierung als Ursache
Die Verteidigung skizzierte einen Werdegang, der von Isolation und digitaler Beeinflussung geprägt gewesen sei. Laut seinem Anwalt soll sich der junge Mann in Asylunterkünften und vor allem durch Inhalte auf der Social-Media-Plattform TikTok radikalisiert haben. Aus ihm sei so ein „gefährlicher Schläfer“ geworden.
Diese Darstellung wurde von den Geschworenen zu Beginn des Verfahrens nur teilweise nachvollzogen. Die Staatsanwaltschaft geht von einer bewussten und zielgerichteten Planung aus, die über eine bloße Beeinflussung hinausging.
Was ist eine Bestimmungstat?
Im österreichischen Strafrecht bezeichnet die „Bestimmung“ eine Form der Teilnahme an einer Straftat. Ein Bestimmungstäter ist jemand, der einen anderen vorsätzlich dazu veranlasst, eine strafbare Handlung auszuführen. Die Strafe für den Anstifter kann genauso hoch sein wie für den Haupttäter, in diesem Fall sogar bis zu 20 Jahre.
Ausblick auf den weiteren Prozessverlauf
Der Prozess ist für mehrere Verhandlungstage angesetzt. Es wird erwartet, dass zahlreiche Beweismittel, insbesondere sichergestellte Chat-Protokolle und digitale Spuren, eine zentrale Rolle spielen werden. Die Befragung von Zeugen und Sachverständigen soll klären, wie konkret die Anschlagspläne waren und welche Rolle der Angeklagte innerhalb der mutmaßlichen terroristischen Strukturen spielte.
Das Urteil der Geschworenen wird mit Spannung erwartet und könnte weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit online radikalisierten Personen in Österreich haben.





