Ein 66-jähriger Hausbesitzer wurde am Freitag in Salzburg verhaftet, nachdem er Ende Juli einen mutmaßlichen Einbrecher erschossen hatte. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat die Ermittlungen wegen Mordverdachts eingeleitet und begründet dies mit neuen Erkenntnissen zum Tathergang.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 66-jähriger Mann aus Salzburg-Gnigl wurde wegen Mordverdachts verhaftet.
- Er hatte am 31. Juli einen 31-jährigen Mann erschossen, den er für einen Einbrecher hielt.
- Die Staatsanwaltschaft geht nicht von Notwehr aus, da das Opfer auf der Flucht war.
- Die Verhaftung erfolgte wegen Tatbegehungsgefahr, nachdem der Mann versuchte, seine Waffe zurückzufordern.
Verhaftung wegen dringenden Mordverdachts
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat am Freitag die Festnahme eines 66-jährigen Mannes angeordnet. Ihm wird vorgeworfen, am 31. Juli in seinem Haus im Stadtteil Gnigl einen 31-jährigen Ungarn erschossen zu haben. Entgegen der ursprünglichen Darstellung des Schützen geht die Behörde nicht mehr von einer Notwehrsituation aus.
Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass ein dringender Tatverdacht des Mordes besteht. Der Beschuldigte wurde umgehend in die Justizanstalt Salzburg überstellt. Die Entscheidung zur Verhaftung markiert eine entscheidende Wende in dem Fall, der in der Stadt für Aufsehen gesorgt hat.
Was ist Notwehr?
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Verteidigungshandlung darf jedoch nicht über das notwendige Maß hinausgehen. Wenn die Abwehr offensichtlich unangemessen ist, liegt ein Notwehrexzess vor, der strafbar sein kann.
Ermittlungsergebnisse widersprechen der Notwehr-Version
Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Verdacht auf zentrale Beweismittel. Laut einer offiziellen Mitteilung wurde das 31-jährige Opfer aus einer Entfernung von 9,15 Metern von hinten in den Kopf getroffen. Dieses Detail ist für die rechtliche Bewertung von entscheidender Bedeutung.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, dass diese Sachlage darauf hindeutet, dass sich der mutmaßliche Einbrecher bereits auf der Flucht befand, als der tödliche Schuss fiel. Eine unmittelbare Bedrohung für den Hausbesitzer, die eine Notwehrhandlung rechtfertigen würde, habe zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich nicht mehr bestanden.
Die Darstellung des Schützen
Der 66-jährige Hausbesitzer hatte bei seiner ersten Befragung durch die Polizei angegeben, in Notwehr gehandelt zu haben. Er sagte aus, er sei im Haus auf zwei Personen gestoßen und von einem der Einbrecher mit einem Messer bedroht worden. Daraufhin habe er seine registrierte Faustfeuerwaffe eingesetzt, um sich zu verteidigen.
Fakten zum Tathergang
- Tatort: Ein Wohnhaus in Salzburg-Gnigl
- Tatzeit: 31. Juli 2024
- Opfer: 31-jähriger Mann aus Ungarn
- Schussentfernung: 9,15 Meter
- Trefferzone: Hinterkopf des Opfers
Grund für die Verhaftung: Tatbegehungsgefahr
Die Anordnung der Untersuchungshaft wurde nicht nur mit dem dringenden Tatverdacht, sondern auch mit sogenannter Tatbegehungsgefahr begründet. Dieser juristische Begriff beschreibt das Risiko, dass der Beschuldigte weitere Straftaten begehen könnte.
Die Staatsanwaltschaft führte dazu ein bemerkenswertes Verhalten des Mannes an. Er hatte kürzlich versucht, seine Tatwaffe von der Landespolizeidirektion Salzburg zurückzuerhalten. Dies geschah, obwohl gegen ihn bereits ein Ermittlungsverfahren lief und ein vorläufiges Waffenverbot verhängt worden war.
„Tatbegehungsgefahr ergibt sich daraus, dass der Beschuldigte kürzlich versucht hatte, trotz des laufenden Ermittlungsverfahrens und des gegen ihn verhängten vorläufigen Waffenverbots seine Faustfeuerwaffe [...] wieder ausgehändigt zu bekommen“, so die offizielle Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Als Begründung für seinen Antrag gab der 66-Jährige an, er benötige die Schusswaffe, um sich weiterhin gegen Dämmerungseinbrüche schützen zu können. Dieses Verhalten wertete die Behörde als klares Indiz für eine erhöhte Wiederholungsgefahr.
Weitere Ermittlungen laufen
Bei dem getöteten Mann handelt es sich um einen 31-jährigen ungarischen Staatsbürger. Seine gleichaltrige Lebensgefährtin, die ebenfalls aus Ungarn stammt, war zum Tatzeitpunkt anwesend. Sie wurde von der Polizei nach der Tat vorläufig festgenommen.
Gegen die Frau wird weiterhin wegen des Verdachts des Diebstahls durch Einbruch ermittelt. Der Abschluss dieses Verfahrens steht noch aus. Die Ermittlungen in dem komplexen Fall gehen weiter, um alle Umstände der Tatnacht lückenlos aufzuklären.





