Ein Geschworenengericht in Salzburg hat einen 39-jährigen Mann zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Rumäne hatte im Oktober 2024 am Salzburger Hauptbahnhof mehrfach auf einen bereits wehrlos am Boden liegenden Mann eingetreten. Das Urteil erging wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, nicht wegen versuchten Mordes, wie ursprünglich von der Staatsanwaltschaft angeklagt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 39-jähriger Rumäne wurde zu acht Jahren Haft verurteilt.
- Der Vorfall ereignete sich an den Bussteigen des Salzburger Hauptbahnhofs.
- Der Täter trat auf ein bereits regungsloses Opfer ein.
- Die Geschworenen änderten die Anklage von versuchtem Mord auf absichtliche schwere Körperverletzung.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Details zum Gerichtsurteil in Salzburg
Am Dienstag fiel am Landesgericht Salzburg das Urteil in einem Fall, der aufgrund seiner Brutalität für Aufsehen sorgte. Der Angeklagte, ein 39-jähriger rumänischer Staatsbürger, wurde von den Geschworenen der absichtlichen schweren Körperverletzung für schuldig befunden. Die verhängte Strafe beträgt acht Jahre unbedingte Haft.
Die Entscheidung der Geschworenen weicht von der ursprünglichen Anklage der Staatsanwaltschaft ab. Diese hatte auf versuchten Mord plädiert, da der Täter mit massiver Gewalt gegen den Kopf des Opfers vorgegangen war. Die Jury sah den Tötungsvorsatz jedoch nicht als zweifelsfrei erwiesen an.
Der Verteidiger des Mannes hatte auf eine mildere Strafe gedrängt, während die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen versuchten Mordes forderte. Das nun gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben die Möglichkeit, Berufung bzw. Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen.
Rekonstruktion der Tatnacht am Hauptbahnhof
Der Vorfall ereignete sich in einer Nacht im Oktober 2024 im Bereich der Busleisten am Salzburger Hauptbahnhof, einem stark frequentierten öffentlichen Raum. Zeugenaussagen und die Anklageschrift zeichneten ein düsteres Bild der Eskalation.
Aus einem zunächst verbalen Streit entwickelte sich eine körperliche Auseinandersetzung. Im Verlauf des Geschehens ging das Opfer, ein serbischer Staatsbürger, zu Boden. Laut Anklage lag der Mann bereits regungslos auf dem Gehsteig, als der 39-jährige Täter mehrfach wuchtig auf ihn eintrat. Die Tritte sollen vor allem gegen den Oberkörper und den Kopf des Opfers gerichtet gewesen sein.
Der Tatort: Ein neuralgischer Punkt
Der Salzburger Hauptbahnhof ist einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte Westösterreichs. Der Bereich der Bussteige ist rund um die Uhr belebt, dient aber nachts auch als sozialer Treffpunkt. Solche Orte bergen ein erhöhtes Potenzial für Konflikte, was die Sicherheitsbehörden regelmäßig vor Herausforderungen stellt.
Die juristische Abwägung im Schwurgerichtssaal
Die zentrale Frage im Prozess war die nach der Absicht des Täters. Für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes hätte die Staatsanwaltschaft nachweisen müssen, dass der Angeklagte den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen hat (bedingter Vorsatz).
"Die Abgrenzung zwischen einer absichtlichen schweren Körperverletzung mit Todesfolge und einem Mordversuch ist eine der schwierigsten Aufgaben für ein Gericht. Es kommt auf die innere Einstellung des Täters im Moment der Tat an", erklärt ein Rechtsexperte auf Anfrage.
Die Verteidigung argumentierte, dass ihr Mandant nicht die Absicht hatte zu töten. Die Geschworenen folgten offenbar dieser Argumentationslinie. Sie gelangten zu dem Schluss, dass der Täter zwar wusste, dass seine Handlungen zu schweren Verletzungen führen könnten und dies auch wollte, der Tötungsvorsatz aber nicht eindeutig belegbar war. Daher erfolgte die Verurteilung wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, einem Delikt, das ebenfalls mit einer hohen Freiheitsstrafe bedroht ist, aber unterhalb des Mordversuchs angesiedelt ist.
Hintergründe und nächste Schritte
Über die genauen Hintergründe des Streits, der zu der brutalen Attacke führte, wurden im öffentlichen Teil der Verhandlung nur wenige Details bekannt. Sowohl der Täter als auch das Opfer waren den Behörden zuvor bekannt. Der Gesundheitszustand des Opfers nach der Tat war ein wesentlicher Bestandteil der Beweisaufnahme, da die Schwere der Verletzungen Rückschlüsse auf die Intensität der Gewalt zuließ.
Strafrahmen in Österreich
- Absichtliche schwere Körperverletzung: Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.
- Versuchter Mord: Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe.
Die Entscheidung der Geschworenen hat somit direkte Auswirkungen auf die maximale Strafhöhe.
Die Bedeutung des Urteils
Das Urteil sendet ein klares Signal, dass Gewalttaten im öffentlichen Raum konsequent geahndet werden. Die Höhe der Strafe von acht Jahren liegt im oberen Bereich des Strafrahmens für dieses Delikt und spiegelt die besondere Brutalität der Tat wider.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird der Fall die Justiz möglicherweise weiter beschäftigen. Sollte eine der Parteien Rechtsmittel einlegen, müsste sich der Oberste Gerichtshof mit dem Fall befassen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt der Verurteilte in Haft.
Dieser Fall unterstreicht einmal mehr die Herausforderungen bei der Beurteilung von Gewaltdelikten und die feinen, aber entscheidenden juristischen Unterschiede, die über das Schicksal eines Angeklagten und die Gerechtigkeit für ein Opfer entscheiden.





