Vor dem Landesgericht Salzburg hat ein 37-jähriger Mann aus Deutschland ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er gab zu, als Teil einer Bande Juwelen im Wert von rund 150.000 Euro aus einer Salzburger Wohnung gestohlen zu haben. Der Angeklagte und seine Komplizen nutzten eine perfide Masche, bei der sie sich als Mitarbeiter des Roten Kreuzes oder von Telekommunikationsfirmen ausgaben, um das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen.
Der Fall ist Teil einer größeren Serie von 14 Trickdiebstählen, die im Dezember 2020 in Salzburg, Oberösterreich und Niederösterreich verübt wurden. Der Gesamtschaden dieser Taten beläuft sich auf etwa 193.000 Euro. Der Angeklagte, der bereits mehrfach vorbestraft ist, wurde in Deutschland schon zu einer Haftstrafe verurteilt und äußerte vor Gericht den Wunsch, seine Strafe dort zu verbüßen.
Wichtige Fakten
- Ein 37-jähriger Deutscher hat vor dem Landesgericht Salzburg einen Trickdiebstahl gestanden.
- Die Beute umfasste Juwelen mit einem Schätzwert von 150.000 Euro.
- Die Tat war Teil einer Serie von 14 Diebstählen mit einem Gesamtschaden von 193.000 Euro.
- Die Täter gaben sich als Mitarbeiter von Hilfsorganisationen oder Servicefirmen aus.
- Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft und bittet um Haftvollzug in Deutschland.
Gerichtsverhandlung in Salzburg deckt Details auf
Am Donnerstag wurde der Prozess gegen den 37-jährigen Deutschen am Landesgericht Salzburg fortgesetzt. Der Mann zeigte sich voll geständig bezüglich der ihm vorgeworfenen Taten. Im Mittelpunkt stand ein besonders schwerwiegender Fall in Salzburg, bei dem Schmuck und Juwelen im Wert von 150.000 Euro entwendet wurden.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und seinen Mittätern gewerbsmäßigen schweren Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung vor. Der Angeklagte selbst äußerte Zweifel am Wert der Beute, den das Opfer mit bis zu einer Million Euro beziffert hatte. Ein Gutachten schätzte den tatsächlichen Wert jedoch auf rund 150.000 Euro.
Die Vorgehensweise der Täter
Die Bande agierte stets nach einem ähnlichen Muster, das auf die Gutgläubigkeit insbesondere älterer Menschen abzielte. Die Vorgehensweise war systematisch und professionell organisiert.
- Der Vorwand: Die Täter gaben sich als Mitarbeiter des Roten Kreuzes oder eines bekannten Telekommunikationsanbieters aus. Sie täuschten vor, Wartungsarbeiten durchführen oder technische Geräte überprüfen zu müssen.
- Die Ablenkung: Während einer der Täter das Opfer in ein Gespräch verwickelte und eine angebliche Überprüfung durchführte, durchsuchte ein Komplize unbemerkt die Wohnung oder das Haus nach Wertsachen.
- Die Flucht: Sobald die Diebe Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände gefunden hatten, verließen sie unter einem Vorwand rasch den Tatort.
Diese Methode ermöglichte es der Gruppe, innerhalb kurzer Zeit in mehreren Bundesländern zuzuschlagen. Die Ermittlungen zeigten, dass die Taten sorgfältig geplant waren.
Die Diebstahlsserie fand im Dezember 2020 statt und erstreckte sich über Salzburg, Oberösterreich und Niederösterreich. Insgesamt konnten der Bande 14 Taten zugeordnet werden, bei denen ein Schaden von fast 200.000 Euro entstand.
Ein Angeklagter mit krimineller Vergangenheit
Der 37-jährige Angeklagte ist für die Justiz kein Unbekannter. Er verfügt über ein langes Vorstrafenregister in Deutschland, das einschlägige Delikte im Bereich des Trickdiebstahls aufweist. Seine kriminelle Karriere scheint sich über Jahre erstreckt zu haben.
Bereits im Jahr 2022 wurde er in Deutschland für andere Taten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Diese Verurteilung ist ein wesentlicher Punkt in der aktuellen Verhandlung in Salzburg. Der Mann hofft, die nun zu erwartende Strafe ebenfalls in seinem Heimatland antreten zu können.
„Der Angeklagte hat umfassend gestanden und kooperiert mit dem Gericht“, betonte sein Verteidiger während der Verhandlung. Dies könnte sich strafmildernd auswirken.
Die Kooperation des Angeklagten könnte den Behörden helfen, die Strukturen der Bande besser zu verstehen und mögliche weitere Mittäter zu identifizieren. Die Ermittlungen zu den Komplizen laufen noch.
Rechtliche Einordnung und Ausblick
Die Anklage lautet auf gewerbsmäßigen schweren Diebstahl als Mitglied einer kriminellen Vereinigung. Diese Qualifikationen führen zu einem deutlich höheren Strafrahmen als bei einem einfachen Diebstahl. Die Gewerbsmäßigkeit ergibt sich aus der Absicht, sich durch wiederholte Taten ein regelmäßiges Einkommen zu verschaffen.
Beim Trickdiebstahl nutzen Täter Täuschungen, falsche Vorwände oder Ablenkungsmanöver, um in den Besitz von fremdem Eigentum zu gelangen. Oft werden ältere oder hilfsbedürftige Personen zu Opfern, da ihre Gutgläubigkeit ausgenutzt wird. Die Täter treten dabei häufig als Amtspersonen, Handwerker oder Mitarbeiter von Hilfsdiensten auf.
Der Prozess am Landesgericht Salzburg wird fortgesetzt. Es müssen noch weitere Beweise geprüft und möglicherweise Zeugen gehört werden, um das genaue Ausmaß der Beteiligung des Angeklagten und die Rolle der Komplizen zu klären. Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.
Eine zentrale Frage für den Angeklagten wird sein, ob seinem Antrag auf Vollzug der Strafe in Deutschland stattgegeben wird. Dies hängt von rechtlichen Vereinbarungen zwischen Österreich und Deutschland ab. Für die Opfer der Diebstahlsserie bringt der Prozess zumindest die Gewissheit, dass einer der Täter zur Verantwortung gezogen wird.





