Der Entwurf für das neue Salzburger Landessportgesetz löst weiterhin Diskussionen aus. Am Mittwoch beginnt die Ausschussberatung im Landtag. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und wird voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Kernpunkt der Debatte ist die Verteilung von Fördergeldern und der Einfluss der Sportverbände auf diese Entscheidungen. Die Verbände befürchten einen Machtverlust zugunsten des Landessportbüros.
Wichtige Punkte
- Neues Landessportgesetz wird im Landtag beraten.
- Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2026 geplant.
- Sportverbände befürchten weniger Einfluss auf Fördervergabe.
- Bildungsdirektion erhält wieder Stimmrecht im Landessportrat.
- Verbesserungsbedarf wird von Landessportorganisationen gesehen.
Verteilung der Fördergelder: Ein zentraler Streitpunkt
Die größte Sorge der Salzburger Sportverbände betrifft die zukünftige Vergabe von Sportförderungen. Sie sehen eine Verschiebung des Einflusses von ihren Organisationen hin zum Landessportbüro. Dies könnte die Autonomie der Verbände erheblich einschränken.
Bartl Gensbichler, Präsident des Salzburger Landesskiverbands, äußerte seine Bedenken deutlich. Er sagte:
„Ich habe das Gefühl, man möchte mit uns nicht viel zu tun haben. Es werden andere anschaffen und wir sollen freiwillig die Arbeit machen.“Diese Aussage verdeutlicht die Frustration vieler Verbandsvertreter über den Entwurf.
Fakten zur Sportförderung
- Im Jahr 2023 wurden in Salzburg über 10 Millionen Euro an Sportförderungen vergeben.
- Ein Großteil dieser Gelder ging an Vereine und Verbände zur Unterstützung des Breitensports.
- Das neue Gesetz soll die Transparenz und Effizienz der Fördervergabe erhöhen.
Rolle der Bildungsdirektion und des Schulsports
Ein weiterer Kritikpunkt in früheren Phasen des Gesetzgebungsprozesses war die Rolle des Schulsports. Ursprünglich waren Forderungen der Verbände nach stärkerer Einbindung der Bildungsdirektion nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Im überarbeiteten Gesetzesentwurf wurde nun eine wichtige Änderung vorgenommen: Die Bildungsdirektion erhält wieder ein Stimmrecht im Landessportrat. Dies wird von vielen Seiten als wichtiger Schritt zur Stärkung des Schulsports angesehen.
Wichtigkeit des Schulsports
Gensbichler betonte die Notwendigkeit dieser Anpassung. Er erinnerte an frühere Debatten:
„Das muss sein – das wissen wir alle. Wir haben ja alle laut aufgeschrien, wie die Schulsportwoche in den Schulen gestrichen worden ist und jetzt streichen wir die Bildungsdirektion weg, das wäre ja Wahnsinn.“Die Vertretung der Bildungsdirektion ist demnach entscheidend für die Koordination und Förderung von sportlichen Aktivitäten in Schulen.
Hintergrund der Gesetzesnovelle
Das aktuelle Salzburger Landessportgesetz stammt aus dem Jahr 1999 und benötigt eine umfassende Modernisierung. Ziel der Novelle ist es, die Strukturen im Salzburger Sport zeitgemäß zu gestalten, bürokratische Hürden abzubauen und die Fördersysteme zu optimieren. Die Einbindung aller relevanten Akteure ist dabei ein komplexer Prozess.
Die Überarbeitung des Gesetzes soll sicherstellen, dass die Sportförderung den aktuellen Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht wird. Dies beinhaltet auch eine Anpassung an neue Sportarten und veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen.
Bedenken der Landessportorganisationen
Trotz einiger Einarbeitungen von Forderungen sehen die Vertreter der Landessportorganisationen weiterhin erheblichen Verbesserungsbedarf. Sie fordern eine stärkere Beteiligung an den Entscheidungsprozessen und mehr Mitspracherecht bei der Gestaltung der Sportlandschaft im Land Salzburg.
Die Beratungen im Landtagsausschuss am Mittwoch werden zeigen, welche weiteren Anpassungen am Entwurf vorgenommen werden. Die Verbände hoffen auf konstruktive Gespräche und eine Berücksichtigung ihrer Anliegen, um ein tragfähiges und zukunftsfähiges Sportgesetz zu schaffen.
Ziele der Sportförderung
- Breitensport fördern: Unterstützung von Vereinen und Initiativen, die Sport für alle Altersgruppen zugänglich machen.
- Leistungssport stärken: Gezielte Förderung von Talenten und Spitzensportlern.
- Infrastruktur verbessern: Investitionen in Sportstätten und Anlagen.
- Ehrenamt würdigen: Anerkennung und Unterstützung der vielen freiwilligen Helfer im Sport.
Die Diskussion um das Landessportgesetz ist ein Beispiel für die Herausforderungen bei der Modernisierung öffentlicher Strukturen. Es gilt, die Interessen verschiedener Akteure auszugleichen und gleichzeitig die Effizienz und Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. Die anstehenden Beratungen sind daher von großer Bedeutung für die Zukunft des Sports in Salzburg.
Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Januar 2026 lässt noch Zeit für weitere Anpassungen und Verhandlungen. Die Sportgemeinschaft in Salzburg blickt gespannt auf die Ergebnisse der Ausschussberatung und die weiteren Schritte im Gesetzgebungsprozess.
Wichtige Termine
- Mittwoch: Beginn der Ausschussberatung im Landtag.
- Noch heuer: Geplanter Beschluss des Gesetzes.
- 1. Januar 2026: Geplantes Inkrafttreten des neuen Landessportgesetzes.
Ausblick auf die weiteren Schritte
Die politische Debatte um das neue Landessportgesetz wird in den kommenden Wochen intensiv fortgesetzt. Es ist zu erwarten, dass die Sportverbände weiterhin ihre Positionen darlegen und auf Änderungen im Gesetzesentwurf drängen werden. Die Landesregierung steht vor der Aufgabe, einen Konsens zu finden, der sowohl den Bedürfnissen des organisierten Sports als auch den Zielen einer modernen Sportförderung gerecht wird.
Die Entscheidungen, die in den nächsten Monaten getroffen werden, werden die Sportlandschaft in Salzburg für die kommenden Jahre prägen. Es geht nicht nur um finanzielle Mittel, sondern auch um die Struktur und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Sportbereich.





