Am Rande des FPÖ-Bundesparteitags im Messezentrum Salzburg kam es am Samstagnachmittag zu einem Polizeieinsatz. Acht Personen wurden nach Protestaktionen vorläufig festgenommen und angezeigt. Die Polizei berichtet von zwei separaten, nicht angemeldeten Aktionen, die ein Eingreifen der Exekutive erforderlich machten.
Laut einer offiziellen Aussendung der Landespolizeidirektion Salzburg versuchten die Aktivisten, die Veranstaltung zu stören. Drei Personen verschafften sich Zugang zum Dach des Messegebäudes, während eine weitere Gruppe versuchte, die Zufahrt zu blockieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Acht Personen wurden im Umfeld des FPÖ-Bundesparteitags in Salzburg von der Polizei angehalten.
- Drei Aktivisten kletterten auf das Dach des Messezentrums, um Transparente zu zeigen.
- Fünf weitere Personen versuchten, die Zufahrtswege zur Veranstaltung zu blockieren.
- Alle Beteiligten verweigerten die Kooperation mit den Behörden und wurden daraufhin angezeigt.
- Der Vorfall unterstreicht die Sicherheitsvorkehrungen bei politisch sensiblen Großveranstaltungen.
Zwei Störaktionen am Messezentrum
Die Vorfälle ereigneten sich parallel zueinander und erforderten ein koordiniertes Vorgehen der Einsatzkräfte. Die Polizei war aufgrund des Bundesparteitags bereits mit einem erhöhten Aufgebot vor Ort, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten und auf mögliche Störungen vorbereitet zu sein.
Aktion auf dem Dach des Gebäudes
Eine Gruppe von drei Personen gelang es, auf das Dach des Messezentrums zu klettern. Ihr Ziel war es, mit mitgebrachten Transparenten und Fahnen eine weithin sichtbare Protestbotschaft zu platzieren. Solche Aktionen bergen erhebliche Risiken, sowohl für die Aktivisten selbst als auch für Personen am Boden. Die Polizei musste schnell handeln, um eine Eskalation der Situation und mögliche Unfälle zu verhindern.
Die Beamten forderten die Personen auf, das Dach unverzüglich zu verlassen. Diese Aufforderung wurde jedoch ignoriert. Das Betreten von Dächern ohne Genehmigung stellt in der Regel eine Form von Hausfriedensbruch dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Rechtliche Einordnung
Das unbefugte Betreten eines fremden, abgeschlossenen Bereichs wie eines Daches kann als Besitzstörung oder sogar Hausfriedensbruch gewertet werden. Die Weigerung, die eigene Identität gegenüber der Polizei preiszugeben, stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann zu einer vorläufigen Festnahme führen.
Blockadeversuch an der Zufahrt
Gleichzeitig versuchte eine zweite Gruppe, bestehend aus fünf Personen, die Zufahrt zum Messegelände zu behindern. Blockadeaktionen dieser Art zielen darauf ab, den Ablauf einer Veranstaltung empfindlich zu stören, indem sie die An- und Abreise von Teilnehmern und Organisatoren verhindern. Solche Handlungen können als Störung der öffentlichen Ordnung eingestuft werden.
Auch diese Gruppe wurde von der Polizei aufgefordert, die Blockade aufzulösen und den Weg freizumachen. Die Aktivisten kamen dieser Anweisung nicht nach. Die Behinderung von Verkehrswegen ist eine häufige Form des zivilen Ungehorsams, die jedoch ebenfalls rechtliche Folgen hat.
Behördliches Vorgehen und Konsequenzen
In beiden Fällen weigerten sich die beteiligten Personen, ihre Aktionen zu beenden und ihre Identität gegenüber den einschreitenden Beamten offenzulegen. Gemäß dem Sicherheitspolizeigesetz ist die Polizei befugt, die Identität von Personen festzustellen, wenn dies zur Aufklärung einer Verwaltungsübertretung oder einer Straftat erforderlich ist.
„Nachdem sich all diese Personen trotz behördlicher Aufforderung weigerten, den jeweilig unangemeldeten Aktionismus zu beenden und ihre Identitäten bekannt zu geben, wurden sie vorläufig angehalten“, heißt es in der offiziellen Mitteilung der Polizei.
Die vorläufige Anhaltung diente dazu, die Identität der Personen festzustellen und weitere Störaktionen zu unterbinden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden alle acht Personen wieder auf freien Fuß gesetzt. Sie müssen nun mit Anzeigen rechnen.
Hintergrund: Demonstrationsrecht in Österreich
Das Versammlungsrecht ist in Österreich ein Grundrecht. Versammlungen müssen jedoch bei der zuständigen Behörde mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Beginn angemeldet werden. Spontane, nicht angemeldete Aktionen wie die am Messezentrum können von der Polizei aufgelöst werden, insbesondere wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden.
Sicherheitskonzept bei politischen Großveranstaltungen
Der Vorfall wirft ein Licht auf die Herausforderungen bei der Absicherung von politischen Großveranstaltungen. Der FPÖ-Bundesparteitag, bei dem Herbert Kickl mit 96,9 Prozent als Parteichef bestätigt wurde, zog nicht nur hunderte Delegierte, sondern auch mediale Aufmerksamkeit und Proteste an.
Die Polizei entwickelt für solche Ereignisse umfassende Sicherheitskonzepte, die verschiedene Szenarien berücksichtigen:
- Sicherung des Veranstaltungsortes: Schutz vor unbefugtem Zutritt und Störungen im Inneren.
- Überwachung des Umfelds: Beobachtung der Anfahrtswege und möglicher Protestkundgebungen.
- Kommunikation und Deeskalation: Einsatz von Kommunikationsteams, um Konflikte frühzeitig zu entschärfen.
- Reaktionsfähigkeit: Bereithaltung von Einsatzkräften, um auf unvorhergesehene Ereignisse schnell reagieren zu können.
Die Polizei betonte, dass der Parteitag selbst ohne größere Zwischenfälle ablaufen konnte. Die getroffenen Maßnahmen hätten sich als wirksam erwiesen, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Die angezeigten Aktionen blieben auf das unmittelbare Umfeld des Messezentrums beschränkt und hatten keinen direkten Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung im Inneren.
Die Anzeigen gegen die acht Personen werden nun von der zuständigen Verwaltungsbehörde bearbeitet. Je nach rechtlicher Bewertung der einzelnen Taten können Geldstrafen die Folge sein. Die Vorfälle zeigen, dass die Behörden bei nicht angemeldeten Protesten, die in fremde Rechte eingreifen oder die öffentliche Ordnung stören, konsequent vorgehen.





