Ein 58-jähriger Elektrikermeister aus Salzburg steht vor dem finanziellen Ruin, nachdem die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) seine Zahlungen gestrichen hat. Obwohl seine Ärzte ihn als dauerhaft arbeitsunfähig einstufen, sieht die Behörde die Situation anders. Der Fall von Werner K. wirft ein Licht auf die Schwierigkeiten, mit denen Betroffene im Sozialsystem konfrontiert sind.
Nach über vier Jahrzehnten im Berufsleben, einem Herzinfarkt, Burn-out und schweren Depressionen kämpft der Mann nun nicht nur um seine Gesundheit, sondern auch um seine Existenz. Seine Familie ist von Armut bedroht, und die Zukunft erscheint ungewiss.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 58-jähriger Elektriker aus Salzburg wurde von seinen Ärzten als dauerhaft arbeitsunfähig eingestuft.
- Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat sein Rehabilitationsgeld gestrichen, da sie ihn für arbeitsfähig hält.
- Der Mann leidet an den Folgen eines Herzinfarkts, eines Burn-outs und schwerer Depressionen.
- Die Familie des Betroffenen steht durch den Wegfall des Einkommens am Rande der Armut.
Ein Leben für die Arbeit endet in der Krise
Werner K. (Name von der Redaktion geändert) aus dem Salzburger Stadtteil Schallmoos hat sein gesamtes Leben gearbeitet. Mehr als 40 Jahre lang war er als Elektrikermeister tätig, zuletzt im technischen Innendienst. Seine berufliche Laufbahn war geprägt von Engagement und Zuverlässigkeit, bis seine Gesundheit ihm einen Strich durch die Rechnung machte.
Im Jahr 2018 zwang ihn ein schweres Burn-out, seine Arbeit niederzulegen. Dies war der Beginn einer langen Leidensgeschichte. Zu der psychischen Belastung kamen bald schwere körperliche Probleme hinzu. Ein Herzinfarkt und eine anschließende Depression verschlimmerten seinen Zustand dramatisch.
Von der Diagnose zur finanziellen Notlage
Die behandelnden Ärzte von Werner K. kamen zu einem eindeutigen Schluss: Er ist dauerhaft arbeitsunfähig. Auf Basis dieser medizinischen Gutachten erhielt er zunächst Rehabilitationsgeld, eine Leistung, die Menschen unterstützen soll, die vorübergehend nicht arbeiten können, aber bei denen eine berufliche Wiedereingliederung möglich erscheint.
Doch diese finanzielle Unterstützung wurde ihm nun entzogen. Die Pensionsversicherungsanstalt kam in einer eigenen Beurteilung zu einem anderen Ergebnis und strich die Zahlungen. Für Werner K. und seine Familie war diese Entscheidung ein Schock, der sie an den Rand der Armut drängte.
Hintergrund: Rehabilitationsgeld und Invaliditätspension
Das Rehabilitationsgeld wird in Österreich an Personen ausbezahlt, deren Arbeitsfähigkeit für voraussichtlich mindestens sechs Monate gemindert ist. Ziel ist die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Stellt sich heraus, dass eine Besserung des Gesundheitszustands unwahrscheinlich ist, kann eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beantragt werden. Die Entscheidung darüber trifft die PVA auf Basis eigener medizinischer Gutachten.
Zwei Gutachten ein widersprüchliches Ergebnis
Der Kern des Problems liegt in der Diskrepanz zwischen den Einschätzungen der behandelnden Fachärzte und dem Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt. Während die Ärzte, die Werner K. über einen langen Zeitraum betreuen, keine Chance auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt sehen, bewertet die PVA seine Situation anders.
"Meine Ärzte sagen mir, dass ich nie wieder in meinem Beruf arbeiten kann. Die Belastung ist zu hoch. Aber die PVA ignoriert das anscheinend. Man fühlt sich, als würde einem niemand glauben", so ein verzweifelter Werner K. im Gespräch.
Diese widersprüchlichen Bewertungen sind kein Einzelfall. Oftmals stützen sich die Gutachten der PVA auf kurze Untersuchungen durch eigene Ärzte, die den Gesundheitsverlauf des Patienten nicht im Detail kennen. Für die Betroffenen ist dies eine zermürbende Erfahrung, die den psychischen Druck weiter erhöht.
Statistik zur Arbeitsunfähigkeit in Österreich
Laut Daten der Statistik Austria sind psychische Erkrankungen wie Burn-out und Depressionen eine der häufigsten Ursachen für lange Krankenstände und Anträge auf Invaliditätspension. Im Jahr 2022 wurden rund 35 % der Neuzugänge zur Invaliditätspension aufgrund psychischer Leiden gewährt.
Die Folgen für die Familie
Ohne das Rehabilitationsgeld steht die Familie von Werner K. vor existenziellen Problemen. Die laufenden Kosten für Miete, Lebensmittel und medizinische Behandlungen können kaum noch gedeckt werden. Die Angst vor der Zukunft ist allgegenwärtig.
"Wir wissen nicht, wie es weitergehen soll", erklärt Werner K. "Ich habe über 40 Jahre lang in das System eingezahlt und fühle mich jetzt im Stich gelassen. Es ist zu wenig zum Leben, aber zu viel zum Sterben." Diese Aussage fasst die Verzweiflung vieler Menschen in ähnlichen Situationen zusammen.
Der Kampf gegen die Behörde ist nicht nur finanziell, sondern auch emotional eine enorme Belastung. Für einen Menschen, der bereits mit schweren gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat, wird der Rechtsstreit zu einer zusätzlichen Hürde, die kaum zu überwinden scheint.
Wie geht es weiter für Werner K.?
Der Fall von Werner K. ist noch nicht abgeschlossen. Er hat die Möglichkeit, gegen den Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt Einspruch zu erheben. Dies bedeutet einen langen und unsicheren Weg durch die Instanzen des Sozialrechts, der oft Monate oder sogar Jahre dauern kann.
In dieser Zeit bleibt die finanzielle Situation der Familie prekär. Der Fall zeigt deutlich, wie schnell Menschen durch Krankheit und bürokratische Hürden in eine schwere Krise geraten können, selbst nach einem langen und arbeitsreichen Leben.
Organisationen wie der Sozialrechtschutz und die Arbeiterkammer bieten in solchen Fällen Unterstützung und rechtliche Beratung an. Für Betroffene ist es oft der einzige Weg, um zu ihrem Recht zu kommen und die notwendige soziale Absicherung zu erhalten, die ihnen zusteht.





