Eine selbstständige Trafikantin aus Salzburg, die auf zwei Beinprothesen angewiesen ist, um ihren Beruf ausüben zu können, befand sich in einem Streit mit ihrer Sozialversicherung. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) lehnte die Kostenübernahme für eine notwendige neue Zweitprothese zunächst ab. Nach der Einschaltung der Volksanwaltschaft wird der Fall nun neu geprüft.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Salzburger Trafikantin benötigt eine zweite Prothese, um schmerzfrei arbeiten zu können.
- Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) verweigerte anfangs die Kostenübernahme.
- Volksanwalt Bernhard Achitz schaltete sich ein und kritisierte die Entscheidung der SVS.
- Die SVS hat zugesagt, den Antrag der Frau erneut zu prüfen.
Ein Hilfsmittel für die Selbstständigkeit
Für die Salzburgerin Sonja S. sind ihre Prothesen mehr als nur medizinische Hilfsmittel. Sie sind die Grundlage für ihre berufliche Existenz und ihre Lebensqualität. Nach einer schweren Durchblutungsstörung musste ihr ein Unterschenkel amputiert werden. Anstatt sich in die Berufsunfähigkeitspension zu begeben, entschied sie sich für den Weg in die Selbstständigkeit und übernahm eine Trafik in Salzburg.
Ihre Arbeit verrichtet sie überwiegend im Stehen. Um schmerzhafte Druckstellen zu vermeiden und mobil zu bleiben, ist sie darauf angewiesen, mehrmals täglich zwischen zwei Prothesen zu wechseln. Dieses Vorgehen ermöglicht es ihr, den Arbeitsalltag zu bewältigen.
Die Notwendigkeit einer zweiten Prothese
Nach jahrelanger Nutzung ist eine ihrer beiden Prothesen nun verschlissen und muss ersetzt werden. Doch ihr Antrag auf Kostenübernahme für das neue Hilfsmittel wurde von der zuständigen Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) abgelehnt.
Reparaturzeiten als Problem
Anpassungen und Reparaturen an einer Prothese sind regelmäßig erforderlich. Diese Arbeiten können laut Angaben der Volksanwaltschaft jeweils zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Ohne eine Zweitprothese wäre die Trafikantin in dieser Zeit nicht arbeitsfähig.
Die SVS argumentierte, eine Prothese sei ausreichend. Für die Zeit von Reparaturen solle die Unternehmerin einen Rollstuhl oder einen Stehhocker verwenden. Diese Vorschläge sind für die Betroffene jedoch nicht praktikabel. In ihrer Trafik kann sie sich mit einem Rollstuhl nicht bewegen, und langes Sitzen ist ihr aus medizinischen Gründen ebenfalls nicht möglich.
"Die Prothese ist für mich ein Hilfsmittel, aber eigentlich ist es für mich Lebensqualität. Weil damit bin ich mobil, kann mich wieder frei bewegen, kann alleine in die Arbeit, brauche nicht immer Hilfe", erklärte die Salzburgerin in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“.
Volksanwaltschaft schaltet sich ein
Angesichts der ablehnenden Haltung der SVS suchte die Trafikantin Hilfe bei der Volksanwaltschaft. Volksanwalt Bernhard Achitz übernahm den Fall und kritisierte die Entscheidung der Versicherung scharf. Er verweist auf die gesetzlichen Grundlagen und die Richtlinien der SVS selbst.
„Das Gesetz sagt, dass Hilfsmittel im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung zu stellen sind“, so Achitz. Er fügte hinzu: „Auch in den Richtlinien der SVS steht, dass in bestimmten Fällen eine Zweitprothese finanziert wird.“
Für den Volksanwalt ist die Situation klar. Die zweite Prothese ist für die Unternehmerin unerlässlich, um ihre Arbeit bis zum Pensionsalter fortsetzen zu können. Er zeigte sich unverständig darüber, warum die SVS einer engagierten Unternehmerin „solche Hürden in den Weg legt“.
Frühere Bewilligungen durch andere Kassen
Interessanterweise wurde der Frau in ihrer Zeit als Angestellte eine Zweitprothese von den damals zuständigen Versicherungsträgern, der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), bewilligt. Der Wechsel in die Selbstständigkeit und damit zur SVS führte nun zu den Problemen.
SVS kündigt Neuprüfung an
Der öffentliche Druck und die klare Stellungnahme der Volksanwaltschaft zeigten Wirkung. Wie Volksanwalt Achitz mitteilte, hat die SVS inzwischen zugesagt, den Fall erneut zu prüfen und eine neue Entscheidung zu treffen.
Dieser Schritt wird von den Beteiligten begrüßt. „Es freut mich zu hören, dass die SVS den Fall jetzt erneut prüft. Ich hoffe, sie kommt dabei zu einem guten Ergebnis für Sonja S. und bezahlt ihr die Zweitprothese“, erklärte Achitz.
Für die Salzburger Trafikantin geht es um mehr als nur um die Finanzierung eines Hilfsmittels. Es geht um die Möglichkeit, weiterhin selbstbestimmt am Arbeitsleben teilzunehmen und ihre Existenz zu sichern. Die kommende Entscheidung der SVS wird für sie wegweisend sein.





