Die Stadt Salzburg sieht sich mit einer wachsenden Zahl von Mikrohotels konfrontiert, die zunehmend Wohn- und Geschäftsräume in der Altstadt umwandeln. Diese Entwicklung führt zu Diskussionen über den Wohnungsmarkt und den fairen Wettbewerb in der Hotellerie. Nun kündigt das Land Salzburg eine Anpassung des Raumordnungsgesetzes an, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
Wichtigste Punkte
- In Salzburg gibt es derzeit 29 Mikrohotels, viele davon in der Altstadt.
- Diese Hotels operieren oft ohne Personal und benötigen weniger Genehmigungen.
- Die KPÖ plus fordert strengere Regeln, um Wohnraum zu schützen.
- Die etablierte Hotellerie sieht einen Wettbewerbsnachteil und lehnt die Ausbreitung ab.
- Das Land Salzburg plant eine Gesetzesanpassung zur besseren Regulierung.
Wildwuchs in der Altstadt: Mikrohotels im Fokus
Die Salzburger Altstadt ist ein Magnet für Touristen. Ihre kurzen Wege zu Sehenswürdigkeiten wie Mozarts Geburtshaus machen sie zu einem bevorzugten Standort für neue Geschäftsmodelle. Eines davon sind Mikrohotels. Diese kleinen Apartmenthotels entstehen oft durch die Umwidmung von Wohnungen, Geschäftslokalen oder Büros.
Aktuell zählt die Stadt Salzburg 29 solcher Mikrohotels. Ein bekanntes Beispiel befindet sich in der Getreidegasse, direkt neben Mozarts Geburtshaus. Ein weiteres ist im Kaiviertel geplant, im Erdgeschoss eines ehemaligen Geschäftes.
Faktencheck Mikrohotels
- Anzahl in Salzburg: 29
- Betriebsart: Oft ohne Mitarbeiter
- Bevorzugte Standorte: Salzburger Altstadt, erweiterte Wohngebiete
- Genehmigung: Erst ab 60 Zimmern erforderlich, daher Fokus auf kleine Einheiten
Ruf nach schärferen Regeln
Vizebürgermeister Kay-Michael Dankl von der KPÖ plus äußert sich kritisch zu dieser Entwicklung. Er fordert schärfere Regeln gegen den „Wildwuchs“ der Mikrohotels. Dankl betont, dass in Wohngebäuden nicht einfach ein oder zwei Stockwerke in Hotels umgewandelt werden sollten.
„Da bräuchte es eine Handhabe, dass die Stadt als Gemeinde dagegen vorgehen kann und sagen kann, dass man in einem Wohnhaus nicht einfach ein bis zwei Stockwerke nehmen und sagen kann, das ist jetzt ein Hotel. Und dann macht man den vierfachen Gewinn im Vergleich zu einer normalen Vermietung“, so Kay-Michael Dankl.
Der Vizebürgermeister weist darauf hin, dass das Altstadt-Erhaltungsschutzgesetz zwar Wohnraum in der Altstadt schützt, aber Cafés oder Geschäfte nicht von dieser Regelung betroffen sind. Dies ermöglicht die Umwandlung von Gewerbeflächen in Mikrohotels.
Wettbewerbsnachteil für traditionelle Hoteliers
Auch die etablierte Stadthotellerie sieht die Zunahme der Mikrohotels kritisch. Georg Imlauer, Obmann der Fachgruppe Hotellerie in der Wirtschaftskammer Salzburg, betont, dass die Stadt die zusätzlichen Betten nicht benötigt. Salzburg verfügt bereits über 15.000 Gästebetten.
Hintergrund: Hotelgenehmigungen
Ein wesentlicher Punkt der Diskussion ist die Genehmigungspflicht. Betriebe mit weniger als 30 Betten benötigen keine gewerberechtliche Verhandlung. Dies führt dazu, dass für sie oft keine Brandschutz- und Fluchtauflagen gelten. Traditionelle Hotels müssen diese strengen Auflagen erfüllen, was zu einem erheblichen Kostenunterschied führt.
„Wenn die Größe eines Betriebes unter 30 Betten liegt, gibt es keine gewerberechtliche Verhandlung. Somit gibt es für sie keine Brandschutz- und Fluchtauflagen. Das ist ein Wettbewerbsnachteil für die Hoteliers – das geht so gar nicht, da können wir nicht zustimmen“, argumentiert Georg Imlauer.
Imlauer weist zudem darauf hin, dass Mikrohotels oft in erweiterten Wohngebieten entstehen. Dort, wo eigentlich Wohnraum für Mitarbeiter der Tourismusbranche entstehen sollte, entstehen stattdessen weitere Hotels, die den Wohnungsmarkt zusätzlich belasten.
Land Salzburg kündigt Gesetzesanpassung an
Die Stadt Salzburg erteilt derzeit keine neuen Hotelbewilligungen. Eine solche Bewilligung ist jedoch erst ab 60 Zimmern notwendig. Mikrohotelbetreiber umgehen diese Regelung, indem sie auf kleinere Einheiten setzen.
Kay-Michael Dankl schlägt vor, eine Bewilligungspflicht für Mikrohotels einzuführen. Zudem sollten Hotels über einen Frühstücksraum und eine Rezeption verfügen müssen, um den Standard zu gewährleisten und den Wettbewerb fairer zu gestalten.
Das Land Salzburg hat die Situation der Mikrohotels überprüft. Dabei wurden die bestehenden Instrumente des Raumordnungs-, Bau- und Grundverkehrsrechts analysiert. Obwohl die rechtlichen Vorgaben grundsätzlich wirken, stoßen sie in der Stadt Salzburg an ihre Grenzen.
Der zuständige Landesrat Martin Zauner von der FPÖ hat angekündigt, das Raumordnungsgesetz anzupassen. Diese Adaptierung soll in den kommenden Wochen erfolgen. Außerhalb der Stadt Salzburg sind laut Zauner kaum Probleme mit Mikrohotels bekannt.
Ausblick: Was bedeuten die Änderungen für Salzburg?
Die geplanten Gesetzesänderungen sollen dem Trend der Mikrohotels Einhalt gebieten und den Wohnraum in der Stadt besser schützen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Anpassungen konkret auf den Markt und die Betreiber auswirken werden. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen touristischer Entwicklung und den Bedürfnissen der Bewohner zu finden.
Die Diskussion zeigt, dass die rasante Entwicklung im Tourismus neue Herausforderungen für die Stadtplanung und -verwaltung mit sich bringt. Eine klare Regulierung ist notwendig, um langfristig eine nachhaltige Entwicklung zu sichern und die Lebensqualität in Salzburg zu erhalten.





