Eine 30-jährige Ungarin wurde am Landesgericht Salzburg zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Sie war an einer Einbruchsserie beteiligt, bei der ihr 31-jähriger Partner im Juli von einem Hausbesitzer in Salzburg-Gnigl erschossen wurde. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 30-jährige Frau wurde wegen drei Einbrüchen und Diebstahls zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.
- Ihr Partner wurde bei einem der Einbrüche vom Hausbesitzer erschossen.
- Gegen den 66-jährigen Schützen wird weiterhin wegen Mordverdachts ermittelt; er befindet sich in Untersuchungshaft.
- Die verurteilte Frau machte im Prozess keine Aussage zu den tödlichen Schüssen, da sie als traumatisiert gilt.
Details zum Urteil am Landesgericht
Die angeklagte dreifache Mutter stand wegen dreier Einbruchsdiebstähle sowie des Diebstahls eines E-Scooters und einer Bankomatkarte vor Gericht. Die Taten soll sie gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten im Juni und Juli dieses Jahres begangen haben. Die Frau, die bisher nicht vorbestraft war, legte im Laufe der Ermittlungen ein Geständnis ab.
Vor Gericht erklärte sie, sie sei ihrem Freund „aus Liebe“ nach Salzburg gefolgt und habe bei den Taten nur als Mitläuferin agiert. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe im Rahmen des gesetzlichen Strafmaßes von bis zu fünf Jahren Haft. Das Gericht verurteilte die Frau schließlich zu 15 Monaten, wobei ein Großteil der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Es wird erwartet, dass sie noch vor Weihnachten aus der Haft entlassen wird.
Hintergrund der Angeklagten
Die 30-jährige Ungarin war zuletzt arbeitslos und lebte in ihrer Heimat von dem als gewalttätig beschriebenen Vater ihrer Kinder getrennt. Nach dem tödlichen Vorfall in Gnigl reiste sie zunächst nach Ungarn, wurde dort aber aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen und nach Salzburg überstellt.
Die fatale Nacht in Salzburg-Gnigl
Der folgenschwerste Einbruch ereignete sich Ende Juli im Salzburger Stadtteil Gnigl. Laut Anklage schnitt das Paar einen Drahtzaun auf, um auf das Grundstück eines 66-jährigen Mannes zu gelangen. Über den Garten und die Terrasse drangen sie in das Haus ein und begannen, Diebesgut zusammenzutragen.
Während der Tat wurden sie vom Hausbesitzer überrascht. Der 66-Jährige gab daraufhin Schüsse aus einer Pistole ab. Eines der Projektile traf den 31-jährigen Einbrecher aus einer Entfernung von knapp zehn Metern am Hinterkopf und verletzte ihn tödlich. Seine Partnerin konnte zunächst flüchten.
Die Beute und der entstandene Schaden
Die genaue Höhe des durch die Einbrüche verursachten Schadens konnte im Prozess nicht vollständig geklärt werden. Während zwei der Opfer keine genauen Angaben machten, bezifferte ein Betroffener seinen Schaden auf rund 2.500 Euro. Das Paar hatte es bei den Einbrüchen vor allem auf Wertgegenstände und Bargeld abgesehen.
Ermittlungen gegen den Schützen dauern an
Unabhängig vom Verfahren gegen die Einbrecherin laufen die Ermittlungen gegen den 66-jährigen Hausbesitzer weiter. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hegt einen dringenden Mordverdacht. Der Mann befindet sich seit dem Vorfall in Untersuchungshaft.
Notwehr oder Mord?
Die zentrale Frage im Verfahren gegen den Hausbesitzer ist, ob er in Notwehr gehandelt hat. Seine ursprüngliche Aussage, er sei vom Einbrecher mit einem Messer bedroht worden, steht im Widerspruch zu den Ergebnissen der Spurensicherung. Der Schuss in den Hinterkopf des flüchtenden Mannes deutet für die Ermittler nicht auf eine Notwehrsituation hin.
Ausschlaggebend für die Anordnung der Untersuchungshaft war das Verhalten des Mannes nach der Tat. Nachdem seine Waffen von der Polizei sichergestellt worden waren, verlangte er die Pistole zurück. Als Begründung gab er an, er müsse sich weiterhin vor Dämmerungseinbrechern schützen. Dieses Verhalten führte zur sofortigen Festnahme durch die Behörden.
„Die Ermittlungen konzentrieren sich darauf, ob der Schuss abgegeben wurde, als der Einbrecher bereits auf der Flucht war. Dies würde die These der Notwehr widerlegen.“
Zeugin schweigt zu den tödlichen Schüssen
Im Prozess gegen die 30-jährige Ungarin wurden keine Fragen zu den Ereignissen der Tatnacht zugelassen. Die zuständige Richterin begründete diese Entscheidung mit dem psychischen Zustand der Angeklagten. Sie sei durch den Tod ihres Partners schwer traumatisiert, und man wolle diese Wunden nicht wieder aufreißen.
Diese Entscheidung hat zur Folge, dass ihre potenziell wichtige Zeugenaussage für das Verfahren gegen den Schützen vorerst nicht zur Verfügung steht. Es bleibt abzuwarten, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt im Mordprozess aussagen wird. Wann es zu einer Anklage gegen den 66-jährigen Hausbesitzer kommt, ist derzeit noch offen.





