Die Familien- und Jugendgerichtshilfe (FJGH) in Salzburg, eine zentrale Einrichtung zum Schutz des Kindeswohls bei Gerichtsverfahren, hat einen neuen Standort bezogen. Das Team unter der Leitung von Manuela Heidl bietet Richtern entscheidende Expertisen in hochsensiblen Obsorge- und Jugendstrafsachen. Die neuen Räumlichkeiten sollen die Arbeitsbedingungen für die anspruchsvolle Tätigkeit der Sozialarbeiter, Psychologen und Pädagogen weiter verbessern.
Das Wichtigste in Kürze
- Neuer Standort: Die Familien- und Jugendgerichtshilfe Salzburg ist umgezogen, um ihre wichtigen Dienste in einer verbesserten Umgebung fortzusetzen.
- Zentrale Aufgabe: Die FJGH unterstützt Gerichte mit Fachgutachten in Familien- und Jugendstrafsachen, wobei das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt steht.
- Zwei Kernbereiche: Die Arbeit umfasst die Klärung von Obsorge- und Kontaktrechtsfragen sowie die Erstellung von Berichten über die Lebenssituation jugendlicher Straftäter.
- Erfahrenes Team: Manuela Heidl leitet das Salzburger Team, während Veronika Leibetseder den übergeordneten Bereich für Salzburg und Oberösterreich verantwortet.
Die Stimme des Kindes in emotionalen Konflikten
Wenn Eltern sich trennen, geraten Kinder oft zwischen die Fronten. Streitigkeiten um die Obsorge oder das Kontaktrecht eskalieren häufig und landen vor dem Familiengericht. In diesen hochemotionalen Auseinandersetzungen verlieren die Eltern nicht selten die tatsächlichen Bedürfnisse ihrer Kinder aus den Augen.
Genau hier setzt die Arbeit der Familien- und Jugendgerichtshilfe an. Das Gericht beauftragt die Experten der FJGH, eine neutrale und fundierte Einschätzung der Situation vorzunehmen. Ihre Aufgabe ist es, als „Anwalt des Kindes“ zu agieren und dessen Perspektive in den Mittelpunkt zu rücken.
Was bedeutet Kindeswohl?
Der Begriff „Kindeswohl“ ist der zentrale rechtliche Maßstab in allen familienrechtlichen Verfahren. Er umfasst nicht nur die materielle Versorgung, sondern auch die emotionale Sicherheit, stabile Beziehungen, die Förderung der Entwicklung und den Schutz vor Gewalt. Die FJGH analysiert all diese Aspekte, um dem Gericht eine Entscheidungsgrundlage zu liefern, die dem Wohl des Kindes am besten dient.
Die Mitarbeiter der FJGH führen dazu ausführliche Gespräche mit allen Beteiligten. Dazu gehören die Eltern, die Kinder selbst (altersgerecht und in einem geschützten Rahmen) und oft auch weitere wichtige Bezugspersonen wie Großeltern, Lehrer oder Kindergartenpädagogen. Ziel ist es, ein umfassendes Bild der familiären Dynamik zu erhalten.
Der Weg zum Gutachten
Am Ende dieses Prozesses steht ein detaillierter Bericht, eine sogenannte „fachliche Stellungnahme“, für das Gericht. Dieses Dokument ist keine einfache Meinung, sondern eine professionelle Analyse, die auf sozialarbeiterischen und psychologischen Erkenntnissen beruht. Es beleuchtet die Bindungen des Kindes, seine Wünsche und Ängste sowie die Erziehungsfähigkeit der Elternteile.
Diese Gutachten sind für Familienrichter von unschätzbarem Wert. Sie bieten eine objektive Grundlage, um eine Entscheidung zu treffen, die nicht von den Emotionen der Eltern, sondern vom langfristigen Wohl des Kindes geleitet ist. Oftmals hilft die Arbeit der FJGH auch dabei, dass Eltern zu einer einvernehmlichen Lösung finden und ein langwieriger Rechtsstreit vermieden werden kann.
Hilfe für Jugendliche auf Abwegen
Ein zweiter, ebenso wichtiger Aufgabenbereich der FJGH ist die Unterstützung von Jugendgerichten. Wenn Jugendliche eine Straftat begehen, geht es im Verfahren nicht nur um Schuld und Strafe, sondern vor allem um die Frage, wie der junge Mensch wieder auf den richtigen Weg gebracht werden kann.
Die Jugendrichter benötigen dafür Einblicke in die Lebenswelt des Jugendlichen. „Wir müssen verstehen, warum es zu der Tat kam“, ist ein Leitsatz in der Jugendgerichtsbarkeit. Die FJGH liefert genau diese Informationen. Sie erstellt Berichte über die soziale Situation, das familiäre Umfeld, den schulischen oder beruflichen Werdegang und mögliche persönliche Probleme des jungen Täters.
Fokus auf Resozialisierung
Im österreichischen Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke klar vor dem Strafgedanken. Laut Statistiken führen pädagogische Maßnahmen wie soziale Trainingskurse oder die Betreuung durch Bewährungshelfer oft zu einer deutlich geringeren Rückfallquote als reine Haftstrafen. Die Berichte der FJGH sind entscheidend für die Wahl der richtigen Maßnahme.
Diese Erhebungen helfen dem Gericht zu beurteilen, ob eine Tat aus einer schwierigen Lebensphase heraus entstand, ob Gruppenzwang eine Rolle spielte oder ob tiefere soziale Probleme vorliegen. Basierend auf diesem Gesamtbild kann das Gericht eine angemessene und pädagogisch sinnvolle Entscheidung treffen, die dem Jugendlichen eine echte zweite Chance ermöglicht.
Ein Team aus engagierten Experten
Hinter der wichtigen Arbeit der Familien- und Jugendgerichtshilfe steht ein hochqualifiziertes und engagiertes Team aus Sozialarbeitern, Psychologen und Pädagogen. Die Leitung des Salzburger Standorts obliegt Manuela Heidl, die über langjährige Erfahrung in diesem anspruchsvollen Feld verfügt. Die übergeordnete Bereichsleitung für Salzburg und Oberösterreich hat Veronika Leibetseder inne.
„Unsere Mission ist es, denjenigen eine Stimme zu geben, die in Gerichtsverfahren am verletzlichsten sind: den Kindern und Jugendlichen. Wir arbeiten jeden Tag daran, dass ihre Bedürfnisse gesehen und gehört werden, um die bestmögliche Zukunft für sie zu sichern.“
Die tägliche Arbeit ist emotional fordernd und verlangt neben Fachwissen ein hohes Maß an Empathie, Neutralität und psychischer Belastbarkeit. Die Mitarbeiter sind oft mit schweren Schicksalen, zerstrittenen Familien und komplexen sozialen Problemlagen konfrontiert.
Die Aufgaben im Überblick
Die Kernkompetenzen der FJGH umfassen verschiedene Bereiche, die eine sorgfältige und professionelle Herangehensweise erfordern:
- Diagnostik: Analyse der familiären Beziehungen und der psychosozialen Situation.
- Beratung: Information der Eltern über mögliche Lösungswege und Unterstützungsangebote.
- Vermittlung: Moderation von Gesprächen zwischen den Konfliktparteien, um einvernehmliche Regelungen zu fördern.
- Berichterstattung: Erstellung von objektiven und fundierten Gutachten als Entscheidungsgrundlage für das Gericht.
Bedeutung für die Gesellschaft und das Rechtssystem
Die Familien- und Jugendgerichtshilfe ist eine unverzichtbare Säule des österreichischen Rechtssystems. Sie stellt sicher, dass gerichtliche Entscheidungen in Familien- und Jugendsachen nicht nur auf juristischen Paragrafen, sondern auch auf psychosozialem Fachwissen basieren.
Indem sie das Kindeswohl konsequent in den Fokus rückt, trägt die Organisation maßgeblich dazu bei, den langfristigen Schaden für Kinder aus hochstrittigen Trennungen zu minimieren. Im Jugendstrafrecht leistet sie einen entscheidenden Beitrag zur Resozialisierung und Prävention, was letztlich der gesamten Gesellschaft zugutekommt.
Der neue Standort in Salzburg ist somit mehr als nur ein Umzug. Er ist ein Bekenntnis zur Wichtigkeit dieser Arbeit und eine Investition in die Infrastruktur, die es dem Team ermöglicht, seine anspruchsvollen Aufgaben auch in Zukunft bestmöglich zu erfüllen – im Dienste der Kinder und Jugendlichen der Region.





