Ein 40-jähriger Mann, der im Flachgau lebt, wurde vom Landesgericht Salzburg zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, über einen Zeitraum von fast drei Jahren Hunderte gefälschte Luxusartikel aus China verkauft und dabei systematisch den Zoll umgangen zu haben. Die Ermittlungen der Zollfahndung deckten ein umfangreiches Online-Geschäft auf, das über ein soziales Netzwerk abgewickelt wurde.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein 40-jähriger Serbe wurde vom Salzburger Landesgericht wegen Anstiftung zum Schmuggel verurteilt.
- Er verkaufte zwischen November 2020 und Sommer 2023 gefälschte Luxuswaren über Facebook.
- Die Artikel, darunter hochwertige Rolex-Imitate, stammten aus China und wurden am Zoll vorbei importiert.
- Das Gericht verhängte eine Geldstrafe als Konsequenz für die illegalen Handelsaktivitäten.
Anklage wegen Schmuggels vor dem Schöffensenat
Am Mittwoch stand der 40-jährige serbische Staatsbürger vor einem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg. Die Staatsanwaltschaft legte ihm zur Last, als sogenannter Bestimmungstäter agiert zu haben. Das bedeutet, er hat andere Personen dazu angestiftet, die Waren illegal über die Grenze zu bringen, um die Zollabgaben zu umgehen.
Die rechtliche Grundlage für die Anklage bildete Paragraf 35 des Finanzstrafgesetzes. Dieser Paragraph befasst sich mit der Rolle von Personen, die Schmuggel organisieren, ohne die Tat zwangsläufig selbst auszuführen. Die Ermittler konnten nachweisen, dass der Mann die Fäden für den Import und den anschließenden Verkauf in der Hand hielt.
Ein Online-Geschäft mit gefälschten Luxusartikeln
Den Ermittlungen der Zollfahnder zufolge baute der Angeklagte sein illegales Geschäft über sein Facebook-Profil auf. Von November 2020 bis zum Sommer 2023 bot er dort eine Vielzahl gefälschter Markenprodukte an. Sein Sortiment umfasste Hunderte von Artikeln, die das Design bekannter Luxusmarken kopierten.
Besonders gefragt waren laut den Ermittlungen sogenannte "Superclones" – Fälschungen von Rolex-Uhren, die dem Original täuschend ähnlich sehen. Diese hochwertigen Imitate sind oft nur schwer von echten Exemplaren zu unterscheiden und erzielen auf dem Schwarzmarkt hohe Preise.
Der Verkauf erfolgte direkt an einen breiten Kundenkreis, der über die Social-Media-Plattform auf die Angebote aufmerksam wurde. Durch den direkten Vertrieb und die Umgehung offizieller Handelswege konnte der Mann die Waren zu Preisen anbieten, die weit unter denen der Originalprodukte lagen.
Zahlen und Fakten zum Fall
- Tatzeitraum: November 2020 bis Sommer 2023 (ca. 33 Monate)
- Angeklagter: 40-jähriger serbischer Staatsbürger, wohnhaft im Flachgau
- Tatort: Online-Verkauf von Salzburg aus
- Ware: Hunderte gefälschte Luxusartikel, u.a. Rolex-Imitate
- Herkunft: China
Die Rolle des Internets im illegalen Handel
Dieser Fall verdeutlicht, wie soziale Netzwerke zunehmend für den illegalen Handel mit gefälschten Produkten missbraucht werden. Die Anonymität und die große Reichweite des Internets machen es für Täter einfach, Kunden zu finden und ihre Identität zu verschleiern. Die Ermittlungsbehörden stehen hier vor großen Herausforderungen.
Hintergründe zum Handel mit Produktfälschungen
Der globale Handel mit gefälschten Waren ist ein Milliardengeschäft. Laut Berichten der OECD und des EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) machen gefälschte und raubkopierte Waren einen erheblichen Teil des Welthandels aus. Die Produkte stammen oft aus Asien und gelangen über komplexe Logistikketten in die Europäische Union.
Die Einfuhr solcher Waren schädigt nicht nur die Originalhersteller, sondern führt auch zu erheblichen Ausfällen bei Zoll- und Steuereinnahmen für die Staaten. Zudem sind die Arbeitsbedingungen bei der Herstellung der Fälschungen oft prekär und verstoßen gegen grundlegende Standards.
Was ist ein "Bestimmungstäter"?
Im österreichischen Strafrecht ist ein Bestimmungstäter (oder Anstifter) eine Person, die einen anderen vorsätzlich dazu veranlasst, eine strafbare Handlung auszuführen. Der Bestimmungstäter wird grundsätzlich gleich bestraft wie der unmittelbare Täter. Im vorliegenden Fall hat der Angeklagte andere dazu gebracht, die Waren für ihn zu schmuggeln, was ihn nach Paragraf 35 des Finanzstrafgesetzes strafbar macht.
Das Urteil und seine Konsequenzen
Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft und befand den 40-Jährigen des Schmuggels als Bestimmungstäter für schuldig. Als Strafe wurde eine Geldstrafe verhängt. Die genaue Höhe der Strafe wurde nicht öffentlich bekannt gegeben, sie orientiert sich jedoch in der Regel am entstandenen finanziellen Schaden, also den hinterzogenen Abgaben.
Mit dem Urteil senden die Behörden ein klares Signal, dass der Online-Handel mit illegal importierten Fälschungen konsequent verfolgt wird. Die Zollfahndung überwacht Online-Plattformen verstärkt, um solche Netzwerke aufzudecken und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Für Konsumenten bleibt die Warnung, dass der Kauf von gefälschten Produkten nicht nur moralisch fragwürdig ist, sondern auch rechtliche Risiken birgt. Zudem unterstützen sie damit kriminelle Strukturen und schaden der heimischen Wirtschaft.





