Am Landesgericht Salzburg hat am Mittwoch der Prozess gegen einen Handwerksmeister aus dem Bundesland begonnen, dem der Handel mit erheblichen Mengen an Drogen vorgeworfen wird. Der Anfang Fünfzigjährige, der bisher einen unbescholtenen Ruf genoss und einen eigenen Betrieb führte, soll über vier Kilogramm Kokain verkauft haben.
Wichtige Fakten
- Einem Salzburger Unternehmer wird der Handel mit über vier Kilo Kokain, einem Kilo Cannabis und 900 Gramm Speed vorgeworfen.
- Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht teilweise geständig und bestreitet die Menge der gehandelten Drogen.
- Vor seiner Verhaftung im Jänner führte der Mann einen Handwerksbetrieb und hatte keine Vorstrafen.
- Der Prozess findet vor einem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg statt.
Prozessauftakt am Landesgericht
Ein Fall, der für Aufsehen sorgt, wird seit Mittwochvormittag am Salzburger Landesgericht verhandelt. Auf der Anklagebank sitzt ein Mann Anfang Fünfzig, der in der Region als selbstständiger Handwerksmeister bekannt war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm das Verbrechen des Suchtgifthandels in großem Stil vor.
Der Angeklagte, der seit seiner Festnahme im Jänner dieses Jahres in Untersuchungshaft sitzt, erschien in Begleitung seines Anwalts vor dem Schöffensenat. Sein bisheriges Leben stand im starken Kontrast zu den schweren Vorwürfen: Er war gerichtlich unbescholten und führte einen etablierten Handwerksbetrieb im Salzburger Land.
Hintergrund: Was ist ein Schöffensenat?
Ein Schöffensenat ist ein Spruchkörper bei Gericht, der aus Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern (Schöffen) besteht. Diese Laienrichter entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichtern über Schuld und Strafe. Dieses Verfahren wird bei schweren Verbrechen angewendet, für die eine hohe Freiheitsstrafe droht.
Die Details der Anklage
Die von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Anklageschrift listet beträchtliche Drogenmengen auf. Dem Mann wird zur Last gelegt, über einen längeren Zeitraum hinweg ein Drogennetzwerk beliefert zu haben. Er soll die Suchtmittel an eine Vielzahl von Abnehmern weitergegeben haben.
Konkret geht es um folgende Mengen, die der Angeklagte verkauft haben soll:
- Kokain: knapp über 4 Kilogramm
- Cannabis: rund 1 Kilogramm
- Speed (Amphetamin): circa 900 Gramm
Diese Mengen deuten laut Ermittlern auf eine organisierte und gewinnorientierte Tätigkeit hin. Der Straßenverkaufswert der gesamten Drogenmenge dürfte sich im sechsstelligen Bereich bewegen.
Erhebliche Drogenmengen
Die in der Anklage genannte Menge von über vier Kilogramm Kokain übersteigt die gesetzlich definierte "große Menge" um ein Vielfaches. Bereits ab 15 Gramm reinem Kokain gilt eine Menge als groß und führt zu einer deutlich höheren Strafandrohung.
Teilgeständnis vor Gericht
Zu Beginn der Verhandlung äußerte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen. Er räumte grundsätzlich ein, mit Drogen gehandelt zu haben, bestritt jedoch das von der Anklage genannte Ausmaß vehement. Seine Aussage vor Gericht war ein klares Teilgeständnis.
"Ich bin teilweise schuldig und habe einen großen Fehler gemacht, das ist klar. Aber so viel wie angeklagt, habe ich bei weitem nicht weitergegeben", erklärte der ehemalige Unternehmer dem Gericht.
Diese Verteidigungsstrategie zielt darauf ab, die ihm vorgeworfenen Gesamtmengen zu reduzieren. Die genaue Menge der gehandelten Drogen ist oft ein entscheidender Faktor für die Höhe des Strafmaßes. Das Gericht wird nun im Zuge der Beweisaufnahme klären müssen, welche Mengen dem Angeklagten nachgewiesen werden können.
Vom Unternehmer zum Angeklagten
Der Fall zeichnet das Bild eines Mannes, der ein bürgerliches Doppelleben geführt haben könnte. Nach außen hin war er ein erfolgreicher Handwerker mit eigenem Betrieb, integriert in die lokale Wirtschaft. Niemand aus seinem Umfeld schien von den mutmaßlichen illegalen Geschäften gewusst zu haben.
Die Ermittlungen, die schließlich im Jänner zur Festnahme führten, liefen über einen längeren Zeitraum. Wie die Behörden dem Mann auf die Spur kamen, wird voraussichtlich im Laufe des Prozesses zur Sprache kommen. Seit der Verhaftung befindet sich der Mann in der Justizanstalt Salzburg in Untersuchungshaft.
Seinen Handwerksbetrieb musste er infolge der Inhaftierung aufgeben. Die berufliche und private Existenz des Mannes ist durch die Vorwürfe und den laufenden Prozess vollständig zerstört.
Ausblick und rechtliche Einordnung
Der Prozess ist für mehrere Verhandlungstage angesetzt. Es werden voraussichtlich zahlreiche Zeugen geladen, darunter mutmaßliche Abnehmer und Personen aus dem Umfeld des Angeklagten. Das Gericht muss auf Basis der Beweise entscheiden, ob und in welchem Umfang die Anklage zutrifft.
Das Verbrechen des Suchtgifthandels, insbesondere bei den hier angeklagten Mengen, wird vom Gesetz mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe geahndet. Der Strafrahmen für den Handel mit einer großen Menge Suchtgift liegt zwischen einem und zehn Jahren Haft. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.





