Am Landesgericht Salzburg hat am Dienstag ein Prozess wegen des Verdachts auf schweren Betrug begonnen. Ein Mann Mitte 50 soll sich mit einem gefälschten MBA-Diplom eine Position als Geschäftsführer erschlichen haben. Laut Anklage entstand dem betroffenen Unternehmen ein Schaden von rund 20.000 Euro durch ausbezahlte Gehälter.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann steht in Salzburg wegen schweren Betrugs vor Gericht.
- Vorwurf: Er soll ein MBA-Diplom gefälscht haben, um Geschäftsführer zu werden.
- Ein Salzburger Unternehmen stellte ihn auf Basis der falschen Qualifikation ein.
- Der finanzielle Schaden beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf etwa 20.000 Euro.
- Eine Besonderheit des Falls ist, dass der Angeklagte bereits über mehrere rechtmäßig erworbene akademische Titel verfügt.
Anklage wegen schweren Betrugs erhoben
Die Staatsanwaltschaft Salzburg wirft dem Angeklagten vor, im Jahr 2023 eine Urkundenfälschung begangen und in der Folge ein Unternehmen getäuscht zu haben. Der Mann, der in Salzburg wohnhaft ist, soll sich mit dem Titel eines „Master of Business Administration“ (MBA) geschmückt haben, den er laut den Ermittlungen nie erworben hat. Mit dieser vorgetäuschten Qualifikation bewarb er sich erfolgreich um eine hochrangige Position.
Der Prozess, der am Dienstag am Landesgericht Salzburg startete, soll klären, ob der Mann bewusst gehandelt hat, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine empfindliche Strafe.
Was ist ein MBA-Titel?
Der Master of Business Administration (MBA) ist ein postgradualer Studienabschluss, der auf Management- und Führungsaufgaben vorbereitet. Er gilt international als wichtige Qualifikation für gehobene Positionen in der Wirtschaft und wird oft von Personen mit Berufserfahrung angestrebt, um ihre Karrierechancen zu verbessern. Der Titel signalisiert potenziellen Arbeitgebern Fachwissen in Betriebswirtschaft, Finanzen und Unternehmensführung.
Der Weg zur Anstellung mit gefälschtem Dokument
Die Ermittlungen zeichnen ein detailliertes Bild des mutmaßlichen Vorgehens. Der Angeklagte soll zunächst eine Totalfälschung eines MBA-Diploms angefertigt haben. Dieses Dokument legte er laut Anklage zuerst bei einer Behörde in Kärnten vor. Sein Ziel war es, den akademischen Grad offiziell in das Personenstandsregister eintragen zu lassen.
Mit diesem scheinbar amtlich bestätigten Titel im Lebenslauf bewarb er sich anschließend bei einem Unternehmen in Salzburg. Die Personalverantwortlichen wurden laut Staatsanwaltschaft durch das gefälschte Diplom und die offizielle Eintragung getäuscht. Sie stellten den Mann als Geschäftsführer ein, im Glauben, eine hochqualifizierte Führungskraft verpflichtet zu haben.
Finanzieller Schaden für das Unternehmen
Die Anklage beziffert den entstandenen Schaden auf rund 20.000 Euro. Diese Summe entspricht den Gehältern, die das Unternehmen dem Mann über mehrere Monate hinweg ausbezahlte, bevor der Schwindel entdeckt wurde. Die Anklage lautet auf schweren Betrug, da die Schadenssumme die Grenze von 5.000 Euro übersteigt.
Ein überraschendes Detail: Mehrfacher Akademiker
Besonders ungewöhnlich an diesem Fall ist der Bildungshintergrund des Angeklagten. Ermittlungen ergaben, dass der Mann bereits über mehrere, offenbar rechtmäßig erworbene akademische Titel verfügt. Diese Tatsache wirft Fragen nach dem Motiv für die mutmaßliche Fälschung auf. Warum sollte eine bereits hochqualifizierte Person das Risiko einer Urkundenfälschung und eines Betrugsverfahrens eingehen?
Diese Frage wird voraussichtlich ein zentraler Punkt der Gerichtsverhandlung sein. Die Verteidigung könnte argumentieren, dass kein Täuschungsvorsatz bestand, während die Anklage versuchen wird, das genaue Motiv für die angebliche Tat zu klären. Möglicherweise erhoffte sich der Angeklagte durch den international renommierten MBA-Titel einen entscheidenden Vorteil im Bewerbungsprozess für Spitzenpositionen.
Rechtliche Konsequenzen von Urkundenfälschung
Die Fälschung von offiziellen Dokumenten wie Diplomen ist kein Kavaliersdelikt. Das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) sieht für Urkundenfälschung (§ 223 StGB) eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Wird die gefälschte Urkunde im Rechtsverkehr verwendet, um jemanden zu täuschen, kann dies den Tatbestand des Betrugs erfüllen.
- Urkundenfälschung: Herstellung einer falschen Urkunde oder Verfälschung einer echten Urkunde.
- Betrug (§ 146 StGB): Täuschung über Tatsachen, um sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern.
- Schwerer Betrug (§ 147 StGB): Liegt vor, wenn der Schaden einen bestimmten Betrag (derzeit 5.000 Euro) übersteigt.
In diesem Fall kommen beide Vorwürfe zusammen, was das Strafmaß im Falle einer Verurteilung erhöhen könnte.
Der Prozess am Landesgericht Salzburg
Der Prozess am Landesgericht wird die vorgelegten Beweismittel prüfen müssen. Dazu gehören das mutmaßlich gefälschte Diplom, die Unterlagen der Behörde in Kärnten sowie die Bewerbungsunterlagen und der Arbeitsvertrag mit dem Salzburger Unternehmen. Zeugenaussagen von den zuständigen Behördenmitarbeitern und den Personalverantwortlichen der geschädigten Firma werden ebenfalls erwartet.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußern wird. Das Urteil des Gerichts wird nicht nur über die Schuld oder Unschuld des Mannes entscheiden, sondern auch ein Signal an andere senden, die versuchen könnten, ihre Karriere mit gefälschten Qualifikationen zu beschleunigen. Der Fall unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, Bewerbungsunterlagen und Qualifikationen sorgfältig zu überprüfen.





