Mehr als dreieinhalb Jahre nach der Insolvenz der Scalahaus Holzbau GmbH mit Sitz in Eugendorf beginnt am 29. Oktober am Salzburger Landesgericht ein Strafprozess. Zwei ehemalige Geschäftsführer des Fertighausherstellers müssen sich vor Gericht verantworten. Dies bestätigte Gerichtssprecherin Christina Bayrhammer am Montag auf Anfrage. Der Fall betrifft die grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen in Millionenhöhe.
Wichtige Punkte
- Strafprozess gegen zwei ehemalige Scalahaus-Geschäftsführer startet am 29. Oktober.
- Die Anklage lautet auf grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen.
- Das Unternehmen Scalahaus Holzbau GmbH meldete vor über dreieinhalb Jahren Insolvenz an.
- Der erstangeklagte Ex-Geschäftsführer sieht sich zusätzlichen Vorwürfen gegenüber.
Hintergrund der Scalahaus-Insolvenz
Die Scalahaus Holzbau GmbH, ehemals eine Tochtergesellschaft des Musterhausparks Eugendorf, meldete vor rund 42 Monaten Insolvenz an. Dies führte zu erheblichen finanziellen Verlusten und Betroffenheit bei zahlreichen Gläubigern. Die genaue Höhe der Forderungen und die Anzahl der betroffenen Parteien waren signifikant.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Ermittlungen in diesem Fall geführt. Sie legte einen Strafantrag vor, der die Basis für den bevorstehenden Prozess bildet. Die Anschuldigungen richten sich gegen die damalige Geschäftsführung des Unternehmens.
Fakten zur Insolvenz
- Zeitpunkt der Insolvenz: Vor über dreieinhalb Jahren.
- Sitz des Unternehmens: Eugendorf, Salzburg.
- Geschäftsfeld: Fertighausherstellung (Holzbau).
- Rechtliche Grundlage der Anklage: Paragraph 159 Strafgesetzbuch.
Die Anklagepunkte im Detail
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, Gläubigerinteressen grob fahrlässig beeinträchtigt zu haben. Dieser Tatbestand ist im Paragraphen 159 des Strafgesetzbuches geregelt. Früher wurde dieser Straftatbestand als "fahrlässige Krida" bezeichnet. Es handelt sich um eine schwerwiegende Anschuldigung im Wirtschaftsrecht.
Grob fahrlässige Beeinträchtigung bedeutet, dass die Geschäftsführer ihre Pflichten in einem Maße vernachlässigt haben, das über das übliche Maß an Sorgfalt hinausgeht. Dies führte zu Nachteilen für die Gläubiger, die ihre Forderungen an das insolvente Unternehmen hatten.
"Die Anklage der WKStA bezieht sich auf die grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach Paragraph 159 StGB. Für den erstangeklagten Ex-Geschäftsführer gibt es zudem weitere Vorwürfe."
Zusätzliche Vorwürfe gegen einen Geschäftsführer
Gegen den erstangeklagten ehemaligen Geschäftsführer liegen weitere, spezifische Vorwürfe vor. Die genaue Art dieser zusätzlichen Anschuldigungen wurde von der Gerichtssprecherin nicht im Detail genannt. Sie erweitern jedoch das Spektrum der strafrechtlichen Relevanz in diesem Fall. Dies könnte auf weitere Handlungen oder Unterlassungen hindeuten, die über die allgemeine Gläubigerbenachteiligung hinausgehen.
Rechtlicher Kontext
Paragraph 159 StGB ahndet die grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen. Dies umfasst Handlungen oder Unterlassungen, die geeignet sind, die Befriedigung der Gläubiger zu vereiteln oder zu schmälern. Dazu zählen beispielsweise das Verschleiern von Vermögenswerten, das Unterlassen der Buchführung oder das Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken.
Der Prozess und seine Erwartungen
Der Prozessauftakt am 29. Oktober wird mit Spannung erwartet. Er soll Licht in die Umstände der Scalahaus-Pleite bringen. Es wird erwartet, dass Zeugen geladen und Beweismittel vorgelegt werden. Die Verhandlung wird voraussichtlich mehrere Tage in Anspruch nehmen, um alle relevanten Aspekte zu beleuchten.
Das Salzburger Landesgericht ist für die Verhandlung solcher Wirtschaftsdelikte zuständig. Die Öffentlichkeit wird den Verlauf des Verfahrens genau verfolgen. Die Ergebnisse könnten Präzedenzfälle für ähnliche Fälle in der Zukunft schaffen.
Mögliche Konsequenzen für die Angeklagten
Im Falle einer Verurteilung drohen den ehemaligen Geschäftsführern Strafen gemäß dem Strafgesetzbuch. Diese können von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen reichen, abhängig vom Ausmaß des Schadens und der Schwere der Fahrlässigkeit. Die genaue Strafhöhe wird vom Gericht nach Würdigung aller Beweise und der individuellen Schuld festgelegt.
Ein Urteil in diesem Fall könnte auch Auswirkungen auf die Geschäftsführungspraxis in anderen Unternehmen haben. Es unterstreicht die Verantwortung von Führungskräften im Umgang mit Unternehmensvermögen und Gläubigerinteressen. Die Einhaltung von Sorgfaltspflichten ist dabei entscheidend.
Ausblick auf die kommenden Wochen
In den Wochen vor dem Prozessbeginn werden die Verteidigung und die Anklage ihre Strategien finalisieren. Beide Parteien werden versuchen, ihre Argumente überzeugend darzulegen. Die Öffentlichkeit wird durch die Medien über die Entwicklungen informiert werden.
Die ehemalige Scalahaus Holzbau GmbH war ein bekannter Akteur im Bereich der Fertighäuser. Ihre Insolvenz hatte weitreichende Folgen für Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden. Der Prozess soll nun die strafrechtliche Verantwortung klären.
- Termin: 29. Oktober
- Ort: Salzburger Landesgericht
- Anklagebehörde: Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
- Vorwurf: Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 159 StGB)





