Die Salzburger Landesregierung hat sich nach Gesprächen mit dem Gemeindeverband bereiterklärt, die geplanten Kürzungen bei der Kinderbetreuung zu verschieben. Statt Anfang 2026 sollen die finanziellen Einschnitte nun erst mit Beginn des neuen Betreuungsjahres im Herbst in Kraft treten. Für viele Eltern bedeutet die Maßnahme dennoch künftig höhere Kosten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die geplante Kürzung des Elternbeitragsersatzes wird vom Land Salzburg auf den 1. September 2026 verschoben.
- Durch die Maßnahme will das Land jährlich rund 1,6 Millionen Euro einsparen.
- Die Kürzung betrifft die bisher beitragsfreie Betreuung für Drei- bis Sechsjährige im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche.
- Der Gemeindeverband warnt, dass die Mehrkosten letztlich von den Eltern getragen werden müssen.
Einigung zwischen Land und Gemeinden
Die Debatte um die Zukunft der Kinderbetreuungskosten in Salzburg hat zu einem ersten Kompromiss geführt. Die schwarz-blaue Landesregierung plante ursprünglich, den Zuschuss für die beitragsfreie Vormittagsbetreuung bereits mit Anfang 2026 zu streichen. Nach einer Intervention des Salzburger Gemeindeverbandes wurde dieser Zeitplan nun angepasst.
Martin Huber, der Direktor des Gemeindeverbands, hatte öffentlich eine Verschiebung gefordert. Er argumentierte, dass die Gemeinden und privaten Träger eine längere Vorlaufzeit benötigen, um die organisatorischen und finanziellen Änderungen umzusetzen. Eine abrupte Umstellung zu Jahresbeginn hätte zu erheblichen administrativen Problemen geführt.
Die zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) zeigte sich für dieses Anliegen offen. Sie bestätigte, dass die Kürzung nun erst mit dem Start des neuen Kinderbetreuungsjahres, also am 1. September 2026, wirksam wird.
„Wir werden uns darauf einigen, dass wir erst mit dem Betreuungsjahr das Ganze in Kraft setzen, das ist so gut wie fix. Das werden wir auch ändern, da kommen wir den Gemeinden entgegen“, erklärte Svazek.
Diese Verschiebung gibt den Betreuungseinrichtungen und den Kommunen nun mehrere Monate zusätzlich Zeit, um die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten und die Eltern über die kommenden Änderungen zu informieren.
Hintergrund der Regelung
Bislang unterstützt das Land Salzburg Gemeinden und private Träger dabei, eine beitragsfreie Kinderbetreuung für Drei- bis Sechsjährige anzubieten. Dies gilt für ein Ausmaß von bis zu 20 Stunden pro Woche und betrifft die Zeit vor dem gesetzlich verpflichtenden letzten Kindergartenjahr. Das Land erstattete den Einrichtungen dafür die Einnahmen, die durch die Befreiung von den Elternbeiträgen entfielen. Genau dieser Kostenersatz soll nun gestrichen werden.
Finanzielle Auswirkungen für Eltern und Land
Auch wenn die Umsetzung nun verschoben wurde, bleibt der Kern der Maßnahme bestehen: Die Landesregierung will durch die Streichung des Zuschusses ihr Budget entlasten. Die Einsparungen werden auf rund 1,6 Millionen Euro pro Jahr beziffert.
Für die Familien im Bundesland bedeutet dies jedoch eine neue finanzielle Belastung. Da die Träger der Einrichtungen – sowohl Gemeinden als auch private Anbieter – den Zuschuss vom Land nicht mehr erhalten, werden sie die Kosten voraussichtlich an die Eltern weitergeben müssen. Martin Huber vom Gemeindeverband machte deutlich, dass die Gemeinden diese Lücke nicht aus eigenen Mitteln schließen können.
Was bedeutet das konkret für Familien?
Eltern von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren müssen sich darauf einstellen, ab Herbst 2026 für die Vormittagsbetreuung wieder Beiträge zahlen zu müssen. Die genaue Höhe der Kosten wird von den jeweiligen Gemeinden und Trägern festgelegt und dürfte regional unterschiedlich ausfallen. Die beitragsfreie Betreuung war für viele Familien eine wichtige finanzielle Entlastung und ein zentraler Baustein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Zahlen zur Kinderbetreuung in Salzburg
- Betroffene Altersgruppe: Kinder von 3 bis 6 Jahren (vor dem verpflichtenden Kindergartenjahr).
- Bisherige Regelung: Bis zu 20 Stunden pro Woche beitragsfrei.
- Geplante Einsparung des Landes: ca. 1,6 Millionen Euro jährlich.
- Inkrafttreten der Kürzung: 1. September 2026.
Keine Befristung der Sparmaßnahme
Neben der Verschiebung hatte der Gemeindeverband noch eine zweite zentrale Forderung an die Landesregierung gerichtet. Huber schlug vor, die Streichung des Zuschusses zunächst auf ein Jahr zu befristen, um die Auswirkungen evaluieren zu können. Dieser Vorschlag stieß bei der zuständigen Landesrätin jedoch auf Ablehnung.
Marlene Svazek erteilte dem Wunsch nach einer Befristung eine klare Absage. Die Kürzung sei als dauerhafte budgetäre Maßnahme geplant und werde nicht zur Disposition gestellt. Damit ist klar, dass es sich nicht um eine vorübergehende Sparmaßnahme handelt, sondern um eine langfristige Änderung in der Finanzierung der Kinderbetreuung in Salzburg.
Die Entscheidung sorgt weiterhin für Diskussionen. Während die Landesregierung die Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung betont, warnen Kritiker vor den sozialen Folgen. Eine Verteuerung der Kinderbetreuung könnte insbesondere Familien mit geringerem Einkommen belasten und die Erwerbstätigkeit von Eltern, vor allem von Frauen, erschweren. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Gemeinden die neuen Vorgaben umsetzen und welche konkreten Kosten auf die Salzburger Familien zukommen werden.





