Eine 28-jährige Frau aus Salzburg, die als Jugendliche nach Syrien reiste, um sich dem „Islamischen Staat“ (IS) anzuschließen, muss sich am Mittwoch vor dem Landesgericht Salzburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation vor. Ihrer Anwältin zufolge wird die Frau ein Geständnis ablegen.
Die wichtigsten Fakten
- Maria G., heute 28, reiste 2014 als 17-Jährige nach Syrien.
- Die Anklage lautet auf Beteiligung an der Terrororganisation IS.
- Die Frau heiratete zwei IS-Kämpfer und bekam zwei Kinder.
- Nach fünf Jahren in einem Internierungslager wurde sie im März 2025 nach Österreich zurückgeholt.
- Ihre Verteidigerin kündigte ein vollumfängliches Geständnis an.
Der Weg nach Syrien und die Anklage
Der Fall von Maria G. beginnt im Jahr 2013, als sie zum Islam konvertierte. Über Online-Chats lernte sie einen aus Deutschland stammenden IS-Kämpfer kennen, den sie später per Skype nach muslimischem Ritus heiratete. Inspiriert von Propagandavideos der Terrororganisation, fasste sie den Entschluss, nach Syrien zu reisen.
Am 28. Juni 2014, im Alter von nur 17 Jahren, verließ sie Österreich und reiste über die Türkei in die vom IS kontrollierten Gebiete in Syrien ein. Dort lebte sie an verschiedenen Orten und war Teil der Strukturen des selbsternannten Kalifats.
Leben innerhalb der Terrororganisation
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Salzburg hat sich Maria G. aktiv in die Organisation eingegliedert. Nachdem ihre erste Ehe geschieden wurde, heiratete sie einen zweiten IS-Kämpfer. Aus dieser Ehe gingen zwei Söhne hervor. Die Familie wurde direkt vom IS finanziell und mit Lebensmitteln versorgt.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass ihre Rolle über die einer reinen Ehefrau hinausging. Sie soll „durch ihre Anwesenheit ihre Ehemänner bewusst in deren Kampfmoral sowie Zugehörigkeit und Loyalität gegenüber dem IS bestärkt haben“. Damit habe sie die terroristischen Ziele der Organisation wissentlich gefördert.
Chronologie der Ereignisse
- 2013: Konversion zum Islam und Online-Kontakt zu IS-Kämpfer.
- Juni 2014: Ausreise nach Syrien im Alter von 17 Jahren.
- 2014-2019: Leben in IS-Gebieten, zwei Ehen, Geburt von zwei Söhnen.
- 2019: Gefangennahme nach dem Zusammenbruch des IS.
- Ab Sept. 2020: Inhaftierung im Internierungslager Roj in Nordsyrien.
- März 2025: Rückholung nach Österreich.
Gefangenschaft und die Rückkehr nach Österreich
Nachdem ihr zweiter Ehemann bei Kampfhandlungen ums Leben kam, wurde Maria G. im Jahr 2019 gefangen genommen. Ab September 2020 befand sie sich gemeinsam mit ihren beiden Söhnen im kurdisch verwalteten Internierungslager Roj in Nordsyrien.
Die Familie der Salzburgerin setzte sich jahrelang für eine Rückholung ein. Das österreichische Außenministerium bot zunächst nur an, die minderjährigen Kinder zurückzubringen, was die Mutter jedoch ablehnte. Sie wollte nicht von ihren Söhnen getrennt werden.
Gerichtliche Anordnung zur Rückholung
Eine entscheidende Wende brachte eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Herbst 2024. Das Gericht ordnete an, dass die Republik Österreich sowohl die Frau als auch ihre beiden Kinder zurückholen muss. Am 1. März 2025 landete Maria G. schließlich mit ihren Söhnen in Österreich. Seit ihrer Ankunft befindet sie sich auf freiem Fuß.
Laut Angaben der Staatsanwaltschaft bestreitet die Angeklagte, zum Zeitpunkt ihrer Ausreise gewusst zu haben, dass der IS als Terrororganisation eingestuft war.
Der bevorstehende Prozess in Salzburg
Für den Prozess am Landesgericht Salzburg hat die Verteidigerin von Maria G., Doris Hawelka, eine klare Strategie angekündigt. „Sie wird sich geständig verantworten“, erklärte Hawelka gegenüber der APA. Die Anklage sei aufgrund der umfangreichen Vernehmungen keine Überraschung gewesen.
„Sie ist sich jedoch bewusst, dass die Ausreise nach Syrien der größte Fehler ihres Lebens war. Sie hat in einer gewissen Weise auch den Preis dafür bezahlt.“
Die Anwältin betonte die harten Bedingungen der mehr als fünfjährigen Lagerhaft. Im Vergleich zum Leben im Camp Roj sei „jede Haftanstalt in Österreich ein 5-Sterne-Hotel“. Seit ihrer Rückkehr habe ihre Mandantin alle notwendigen Schritte unternommen, um sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren, etwa durch sozialpädagogische Betreuung und Deradikalisierungsprogramme.
Rechtliche Einordnung
Da Maria G. zum Zeitpunkt der ihr vorgeworfenen Taten teilweise noch minderjährig war (17 bis 22 Jahre alt), findet die Verhandlung vor einem Schöffengericht für Jugendstrafsachen statt. Der Strafrahmen für die angeklagten Verbrechen liegt zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe. Die Angeklagte ist gerichtlich unbescholten.
Ein Präzedenzfall aus Wien
Der Fall von Maria G. ist nicht der erste dieser Art in Österreich. Eine weitere IS-Rückkehrerin aus Wien, die gemeinsam mit der Salzburgerin nach Österreich gebracht wurde, stand bereits im April vor Gericht.
Sie wurde zu einer Strafe von zwei Jahren Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieses Urteil könnte eine Orientierung für den Prozess in Salzburg geben, auch wenn jeder Fall individuell bewertet wird. Der Ausgang des Verfahrens gegen Maria G. wird mit Spannung erwartet.





