Ein Mediziner, der über viele Jahre für die Salzburger Polizei tätig war, muss sich am 14. Oktober vor dem Landesgericht Salzburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gewerbsmäßigen schweren Betrug vor. Der Arzt soll in zahlreichen Fällen Honorarnoten für Leistungen eingereicht haben, die er laut Anklage nie erbracht hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Anklage: Ein langjähriger Polizeiarzt ist wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs angeklagt.
- Vorwurf: Er soll der Landespolizeidirektion Salzburg fast 100 falsche Honorarnoten gestellt haben.
- Schauplatz: Die angeblichen Leistungen betrafen Insassen des Polizeianhaltezentrums (PAZ) Salzburg.
- Prozess: Die Hauptverhandlung ist für den 14. Oktober am Landesgericht Salzburg angesetzt. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Anklageerhebung nach internen Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat nach umfangreichen Ermittlungen Anklage gegen einen Arzt erhoben, der regelmäßig für die Landespolizeidirektion (LPD) Salzburg tätig war. Der zentrale Vorwurf lautet auf gewerbsmäßigen schweren Betrug. Dies bestätigte Gerichtssprecherin Christina Bayrhammer auf Anfrage von Salzburg News Today.
Dem Mediziner wird zur Last gelegt, die Polizei systematisch zur Auszahlung von Honoraren für nicht erbrachte medizinische Dienstleistungen verleitet zu haben. Die Ermittlungen kamen ins Rollen, nachdem Unstimmigkeiten bei der Abrechnung von Leistungen aufgefallen waren.
Fast 100 Fälle im Fokus der Anklage
Laut dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft umfasst die Anklage beinahe 100 Einzelfälle. Der Arzt soll über einen längeren Zeitraum wiederholt Rechnungen für medizinische Untersuchungen und Behandlungen gestellt haben, die laut den Ermittlern nie stattgefunden haben.
Die mutmaßlich fingierten Leistungen beziehen sich auf die Betreuung von Beschuldigten und Häftlingen im Polizeianhaltezentrum (PAZ) in Salzburg. Die eingereichten Honorarnoten sollen detaillierte Beschreibungen von Behandlungen enthalten haben, die nach Ansicht der Anklagebehörde reine Fiktion waren.
Die Fakten im Überblick
- Angeklagter: Ein für die Polizei tätiger Arzt
- Gericht: Landesgericht Salzburg
- Datum der Verhandlung: 14. Oktober
- Anzahl der Fälle: Annähernd 100
- Geschädigte Institution: Landespolizeidirektion Salzburg
Die Rolle des Polizeiarztes und das System der Abrechnung
Polizeiärzte spielen eine wichtige Rolle im täglichen Betrieb von Polizeidienststellen und Anhaltezentren. Sie sind nicht nur für die medizinische Versorgung von Inhaftierten zuständig, sondern führen auch Untersuchungen zur Haftfähigkeit oder zur Feststellung von Drogen- oder Alkoholeinfluss durch.
Diese Mediziner sind in der Regel nicht fest bei der Polizei angestellt, sondern arbeiten auf Honorarbasis. Nach jeder erbrachten Leistung stellen sie eine Rechnung an die zuständige Landespolizeidirektion. Dieses System basiert auf Vertrauen und der korrekten Dokumentation der durchgeführten Tätigkeiten.
Ablauf einer medizinischen Versorgung im PAZ
Wenn ein Insasse im Polizeianhaltezentrum medizinische Hilfe benötigt, wird ein diensthabender Arzt kontaktiert. Dieser führt die notwendige Untersuchung oder Behandlung vor Ort durch und dokumentiert seine Leistung. Anschließend wird eine Honorarnote erstellt, die bei der Verwaltung der LPD zur Zahlung eingereicht wird.
Genau bei diesem Abrechnungsprozess soll der angeklagte Arzt laut Staatsanwaltschaft angesetzt haben. Er soll das Vertrauensverhältnis ausgenutzt haben, um systematisch Gelder für nicht erbrachte Leistungen zu erhalten.
Was bedeutet gewerbsmäßiger schwerer Betrug?
Im österreichischen Strafrecht liegt gewerbsmäßiger Betrug vor, wenn der Täter die Absicht hat, sich durch wiederholte Taten ein regelmäßiges Einkommen zu verschaffen. Der Zusatz "schwer" kommt zur Anwendung, wenn der verursachte Schaden eine bestimmte Höhe übersteigt (in der Regel 5.000 Euro) oder unter bestimmten erschwerenden Umständen. Diese Qualifikation führt zu einem deutlich höheren Strafrahmen als bei einem einfachen Betrug.
Der bevorstehende Gerichtsprozess
Die Hauptverhandlung in diesem Fall ist für den 14. Oktober am Landesgericht Salzburg angesetzt. An diesem Tag wird sich der angeklagte Mediziner den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft stellen müssen. Es wird erwartet, dass im Zuge des Prozesses sowohl Zeugen aus dem Polizeidienst als auch Sachverständige gehört werden.
Die zentrale Frage für das Gericht wird sein, ob die in den Honorarnoten abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Die Beweisführung der Staatsanwaltschaft wird sich voraussichtlich auf die Analyse der Abrechnungsunterlagen und die Befragung von Polizeibeamten stützen, die im PAZ Dienst hatten.
Mögliche Konsequenzen und die Unschuldsvermutung
Sollte der Arzt für schuldig befunden werden, droht ihm eine empfindliche Strafe. Der Strafrahmen für gewerbsmäßigen schweren Betrug kann je nach Schadenshöhe bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe betragen. Zudem könnten berufsrechtliche Konsequenzen folgen.
"Für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung selbstverständlich die Unschuldsvermutung", betonte Gerichtssprecherin Christina Bayrhammer in ihrer Mitteilung.
Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Die Verteidigung wird versuchen, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu entkräften und die Korrektheit der Abrechnungen nachzuweisen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Kontrollmechanismen bei der Abrechnung externer Dienstleister im öffentlichen Sektor und könnte zu einer Überprüfung der bestehenden Prozesse führen.
Die Landespolizeidirektion Salzburg hat sich bisher nicht öffentlich zu dem laufenden Verfahren geäußert, kooperiert jedoch vollständig mit den Justizbehörden. Der Prozess am 14. Oktober wird mit Spannung erwartet, da er die Integrität der Abläufe an der Schnittstelle zwischen Polizei und externen medizinischen Dienstleistern betrifft.





