Am Mittwoch beginnt am Landesgericht Salzburg der Prozess gegen die heute 28-jährige Maria G., die aus Syrien nach Österreich zurückgekehrt ist. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation vor. Maria G. reiste im Jahr 2014 als Jugendliche nach Syrien aus und soll sich laut ihrer Anwältin Doris Hawelka vor Gericht geständig zeigen. Ihre Mandantin habe für den "größten Fehler ihres Lebens" einen hohen Preis gezahlt, so Hawelka.
Wichtige Punkte
- Maria G. steht wegen Beteiligung an der Terrororganisation IS vor Gericht.
- Sie reiste 2014 als 17-Jährige nach Syrien aus.
- Die Angeklagte wird sich voraussichtlich geständig zeigen.
- Sie wurde im März 2025 zusammen mit ihren Söhnen nach Österreich zurückgeholt.
- Der Prozess findet vor einem Schöffengericht für Jugendstrafsachen statt.
Hintergrund der Ausreise
Die Anklage legt dar, dass Maria G. sich nach eigener Aussage von IS-Propagandafilmen inspirieren ließ und 2013 zum Islam konvertierte. Über Online-Chatforen lernte sie einen aus Deutschland stammenden IS-Kämpfer kennen. Diesen heiratete sie später via Skype nach muslimischem Ritus. Am 28. Juni 2014 reiste sie daraufhin über die Türkei nach Syrien aus. Zu diesem Zeitpunkt war Maria G. erst 17 Jahre alt.
Faktencheck
- 2013: Konvertierung zum Islam.
- 28. Juni 2014: Ausreise nach Syrien.
- Alter bei Ausreise: 17 Jahre.
Leben in IS-Gebieten
In Syrien lebte Maria G. in verschiedenen Gebieten, die unter der Kontrolle des Islamischen Staates standen. Nach einer ersten Scheidung heiratete sie einen weiteren IS-Kämpfer. Aus dieser Ehe gingen zwei Kinder hervor. Der IS unterstützte sie und ihre Familie finanziell und versorgte sie mit Lebensmitteln. Die Staatsanwaltschaft Salzburg wirft ihr vor, durch ihre Anwesenheit ihre Ehemänner bewusst in ihrer Kampfmoral sowie in ihrer Zugehörigkeit und Loyalität zum IS bestärkt zu haben. Zudem soll sie die terroristischen Straftaten des IS zur Errichtung eines radikal-islamischen Gottesstaates wissentlich gefördert haben.
"Sie hat durch ihre Mitwirkung die terroristischen Straftaten des IS mit dem Ziel der Errichtung eines radikal-islamischen Gottesstaates wissentlich gefördert."
Gefangennahme und Rückholung
Der zweite Ehemann von Maria G. wurde bei Kampfhandlungen getötet. Im Jahr 2019 wurde Maria G. gefangen genommen. Ab September 2020 befand sie sich mit ihren beiden Söhnen im Internierungslager Roj in Nordsyrien. Die Familie in Österreich setzte sich intensiv für ihre Rückholung ein. Das Außenministerium plante zunächst nur die Rückholung der minderjährigen Söhne. Dies lehnte Maria G. jedoch ab. Im Herbst 2024 ordnete das Bundesverwaltungsgericht schließlich die Rückholung der Frau und ihrer beiden Söhne an.
Hintergrund der Rückholung
Internierungslager wie Roj in Nordsyrien beherbergen tausende Frauen und Kinder, die Verbindungen zum IS haben. Die Rückholung von Staatsbürgern aus diesen Lagern ist oft ein komplexer rechtlicher und diplomatischer Prozess, der Sicherheitsbedenken und humanitäre Aspekte abwägt.
Rückkehr nach Österreich
Am 1. März 2025 wurde Maria G. zusammen mit ihren Kindern nach Österreich zurückgebracht. Seit ihrer Ankunft befindet sie sich auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass Maria G. bestreitet, bei ihrer Ausreise von der Einstufung des IS als Terrororganisation gewusst zu haben.
Verteidigung und Geständnis
Ihre Verteidigerin Doris Hawelka erklärte gegenüber der APA, dass die Anklage auf umfangreichen Vernehmungen basiert und keine Überraschung darstellt. "Sie wird sich geständig verantworten", sagte Hawelka. Maria G. habe seit ihrer Rückholung "alles getan, um gute Voraussetzungen für ihr weiteres Leben zu schaffen". Konkrete Maßnahmen wie sozialpädagogische Betreuung oder ein Deradikalisierungsprogramm wurden vor dem Prozess nicht genannt.
Hawelka betonte, dass Maria G. sich bewusst sei, dass die Ausreise nach Syrien der größte Fehler ihres Lebens war. Sie habe in gewisser Weise auch den Preis dafür bezahlt. Im Vergleich zu den gut fünf Jahren im Internierungscamp sei "jede Haftanstalt in Österreich ein 5-Sterne-Hotel", so die Strafverteidigerin. Dies unterstreicht die schwierigen Bedingungen, unter denen Maria G. im Lager lebte.
Gerichtsverfahren und Strafrahmen
Die Angeklagte ist gerichtlich bisher unbescholten. Das Strafmaß für die ihr zur Last gelegten Taten liegt zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe. Der Fall wird daher vor einem Schöffengericht verhandelt. Da Maria G. zum Zeitpunkt der Taten zwischen 17 und 22 Jahre alt war, fällt der Fall in den Bereich des Jugendstrafrechts. Sie muss sich daher vor einem Schöffengericht für Jugendstrafsachen am Landesgericht Salzburg verantworten.
Ein ähnlicher Fall betraf eine gemeinsam mit Maria G. zurückgeholte IS-Rückkehrerin aus Wien. Diese wurde im April zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Dieser Präzedenzfall könnte für die Beurteilung des Salzburger Falls relevant sein, auch wenn jeder Fall individuell betrachtet wird.
Rechtliche Details
- Strafrahmen: 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.
- Gericht: Schöffengericht für Jugendstrafsachen.
- Alter bei den Taten: 17 bis 22 Jahre.
Der Prozess wird voraussichtlich mehrere Tage in Anspruch nehmen, um alle Beweismittel zu prüfen und die Aussagen der Angeklagten sowie weiterer Zeugen zu würdigen. Die Öffentlichkeit verfolgt diesen Fall mit großem Interesse, da er Einblicke in die Herausforderungen der Deradikalisierung und Reintegration von IS-Rückkehrern bietet.





