Am Mittwoch beginnt in Salzburg der Prozess gegen Maria G., eine heute 28-jährige Frau, der die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat Anklage erhoben, da die Frau sich im Jahr 2014 im Alter von 17 Jahren der Terrororganisation 'Islamischer Staat' (IS) in Syrien angeschlossen haben soll. Ihre Verteidigerin hat angekündigt, dass sich ihre Mandantin geständig zeigen wird.
Der Fall erregt öffentliches Interesse, da er die komplexen Umstände von IS-Rückkehrerinnen und die juristische Aufarbeitung solcher Fälle in Österreich beleuchtet. Maria G. wurde im März 2025 zusammen mit ihren beiden Söhnen nach Österreich zurückgeholt und befindet sich seitdem auf freiem Fuß.
Wichtige Punkte
- Maria G. (28) muss sich wegen terroristischer Vereinigung vor Gericht verantworten.
- Sie reiste 2014 als 17-Jährige nach Syrien aus und schloss sich dem IS an.
- Die Angeklagte wird sich laut ihrer Anwältin geständig zeigen.
- Sie soll durch ihre Anwesenheit die Kampfmoral ihrer Ehemänner gestärkt haben.
- Die Rückholung nach Österreich erfolgte im März 2025.
- Der Strafrahmen liegt zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Hintergrund der Ausreise nach Syrien
Die Anklage legt Maria G. zur Last, sich aktiv an der Terrororganisation 'Islamischer Staat' beteiligt zu haben. Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft entschied sie sich unter dem Einfluss von IS-Propagandafilmen, nach Syrien zu reisen. Dies geschah, nachdem sie im Jahr 2013 zum Islam konvertierte.
Im Jahr 2014 lernte Maria G. in verschiedenen Chat-Foren einen IS-Kämpfer aus Deutschland kennen. Sie heiratete ihn via Skype nach muslimischem Ritus. Am 28. Juni 2014 reiste die damals 17-Jährige über die Türkei nach Syrien aus, um sich dem IS anzuschließen.
Faktencheck
- 2013: Konvertierung von Maria G. zum Islam.
- Juni 2014: Ausreise nach Syrien im Alter von 17 Jahren.
- Strafrahmen: Ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Leben im IS-Gebiet und Rolle der Angeklagten
In Syrien lebte Maria G. in verschiedenen Gebieten, die unter der Kontrolle des IS standen. Nach der Scheidung von ihrem ersten Ehemann heiratete sie einen weiteren IS-Kämpfer. Aus dieser Ehe gingen zwei Kinder hervor. Der IS unterstützte sie und ihre Familie finanziell und versorgte sie mit Lebensmitteln.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg wirft Maria G. vor, ihre Ehemänner durch ihre Anwesenheit bewusst in deren Kampfmoral sowie in ihrer Zugehörigkeit und Loyalität gegenüber dem IS gestärkt zu haben. Zudem soll sie die terroristischen Straftaten des IS wissentlich gefördert haben. Das Ziel des IS war die Errichtung eines radikal-islamischen Gottesstaates.
"Sie hat durch ihre Anwesenheit ihre Ehemänner bewusst in deren Kampfmoral sowie Zugehörigkeit und Loyalität gegenüber dem IS bestärkt."
Staatsanwaltschaft Salzburg
Der Tod des zweiten Ehemanns und Gefangennahme
Der zweite Ehemann von Maria G. wurde später bei Kampfhandlungen getötet. Im Jahr 2019 wurde Maria G. gefangen genommen. Ab September 2020 befand sie sich mit ihren beiden Söhnen im Internierungslager Roj in Nordsyrien. Dieses Lager ist bekannt für seine schwierigen Lebensbedingungen.
Rückholung nach Österreich und juristische Schritte
Die Familie von Maria G. bemühte sich seit ihrer Gefangennahme intensiv um eine Rückholung nach Österreich. Zunächst wollte das Außenministerium jedoch nur die beiden minderjährigen Söhne zurückholen. Maria G. lehnte dies ab, da sie ihre Kinder nicht alleine lassen wollte.
Im Herbst 2024 ordnete das Bundesverwaltungsgericht schließlich die Rückholung der Frau und ihrer beiden Söhne an. Diese Entscheidung war ein Wendepunkt in dem langwierigen Prozess. Am 1. März 2025 wurde Maria G. zusammen mit ihren Kindern nach Österreich zurückgebracht. Seit ihrer Ankunft befindet sie sich auf freiem Fuß.
Hintergrund der Rückführungen
Österreich hat in den letzten Jahren mehrere IS-Rückkehrerinnen und deren Kinder aus Syrien zurückgeholt. Diese Fälle stellen die Justiz und die Gesellschaft vor große Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf Deradikalisierung und Reintegration. Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts spielten dabei eine entscheidende Rolle.
Verteidigung und Geständnisbereitschaft
Die Verteidigerin von Maria G., Doris Hawelka, äußerte sich vor dem Prozess gegenüber der APA. Sie bestätigte, dass ihre Mandantin sich geständig zeigen werde. Hawelka betonte, dass die Anklage keine Überraschung sei, da sie auf "äußerst umfangreichen Beschuldigtenvernehmungen" basiere.
Maria G. sei sich bewusst, dass ihre Ausreise nach Syrien "der größte Fehler ihres Lebens" war. Sie habe in gewisser Weise auch den Preis dafür bezahlt. Seit ihrer Rückholung nach Österreich habe sie "alles getan, um gute Voraussetzungen für ihr weiteres Leben zu schaffen".
"Sie ist sich jedoch bewusst, dass die Ausreise nach Syrien der größte Fehler ihres Lebens war. Sie hat in einer gewissen Weise auch den Preis dafür bezahlt."
Doris Hawelka, Verteidigerin
Vergleich der Lebensbedingungen
Hawelka zog einen drastischen Vergleich zwischen den Lebensbedingungen im Internierungscamp Roj und einer österreichischen Haftanstalt. Sie erklärte, dass im Vergleich zu den gut fünf Jahren im Internierungscamp "jede Haftanstalt in Österreich ein 5-Sterne-Hotel" sei. Dies unterstreicht die extrem schwierigen Verhältnisse, unter denen Maria G. und ihre Kinder in Nordsyrien lebten.
Die genauen Schritte, die Maria G. zur Schaffung "guter Voraussetzungen für ihr weiteres Leben" unternommen hat, wie etwa sozialpädagogische Betreuung oder ein Deradikalisierungsprogramm, wollte Hawelka vor dem Prozess nicht im Detail nennen. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre ihrer Mandantin und der Integrität des laufenden Verfahrens.
Gerichtliche Zuständigkeit und Strafmaß
Maria G. ist gerichtlich unbescholten. Aufgrund des Strafrahmens, der eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vorsieht, wird der Fall vor einem Schöffengericht verhandelt. Da die Frau im Zeitraum der ihr zur Last gelegten Taten zwischen 17 und 22 Jahre alt war, fällt der Fall unter das Jugendstrafrecht.
Sie muss sich daher am Landesgericht Salzburg vor einem Schöffengericht für Jugendstrafsachen verantworten. Dies berücksichtigt ihr Alter während der mutmaßlichen Taten und die spezifischen Aspekte des Jugendstrafrechts.
Präzedenzfälle und Vergleich
Ein vergleichbarer Fall wurde bereits im April dieses Jahres in Wien verhandelt. Eine gemeinsam mit Maria G. zurückgeholte IS-Rückkehrerin aus Wien wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Dieser Fall könnte als Referenz für das bevorstehende Urteil in Salzburg dienen, obwohl jeder Fall individuell betrachtet wird.
Die juristische Aufarbeitung solcher Fälle ist komplex und erfordert eine genaue Abwägung aller Umstände, einschließlich der Rolle der Angeklagten, ihrer Motivation und der Auswirkungen ihrer Taten. Das Urteil wird mit Spannung erwartet und könnte weitere Präzedenzfälle für die Behandlung von IS-Rückkehrerinnen in Österreich schaffen.





