Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Volksbefragung zum umstrittenen S-Link-Projekt in Salzburg für gesetzwidrig erklärt. Die Fragestellung sei unklar und mehrdeutig gewesen, so die Begründung des Höchstgerichts. Obwohl die Entscheidung keine unmittelbaren praktischen Auswirkungen auf das bereits politisch beendete Projekt hat, entfacht sie die Debatte über die Zukunft des Nahverkehrs und den Umgang mit direktdemokratischen Instrumenten neu.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verfassungsgerichtshof hat die S-Link-Volksbefragung vom November 2024 für gesetzwidrig erklärt.
- Grund für die Aufhebung ist eine unklare und mehrdeutige Fragestellung auf dem Stimmzettel.
- Trotz des Urteils wird das S-Link-Projekt nicht wieder aufgenommen; die politische Entscheidung dagegen bleibt bestehen.
- Die Entscheidung löst neue Diskussionen über alternative Verkehrskonzepte und die Transparenz bei der Abwicklung der Projektgesellschaft aus.
Entscheidung der Höchstrichter: Frage war unzulässig
In einem am Donnerstag veröffentlichten Erkenntnis gab der Verfassungsgerichtshof einem Einspruch gegen die Volksbefragung statt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Formulierung auf den Stimmzetteln dem Salzburger Volksbefragungsgesetz widerspricht. Dieses verlangt eine eindeutige Frage, die mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.
Die strittige Frage lautete: „Soll das Land Salzburg darauf hinwirken, dass im Interesse der Verkehrsentlastung die Verlängerung der Lokalbahn bis Hallein (S-Link) als Teil einer Mobilitätslösung, die auch eine Stiegl- und eine Messe-/Flughafenbahn vorsieht, umgesetzt wird?“
Die Richter kritisierten insbesondere den Begriff „darauf hinwirken“. Es sei unklar geblieben, ob damit ein Handeln der Landesverwaltung, eine Gesetzgebungsinitiative oder privatwirtschaftliche Tätigkeiten gemeint waren. Eine klare Zuordnung zu den Angelegenheiten der Landesverwaltung, wie es das Gesetz vorschreibt, war laut VfGH nicht gegeben.
Hintergrund der Anfechtung
Die Anfechtung der Volksbefragung wurde von der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) eingebracht und von 505 Stimmberechtigten unterstützt. Bereits vor der Abstimmung hatte die Salzburger Arbeiterkammer (AK) in einem Gutachten Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Fragestellung geäußert. Bei der Befragung am 10. November 2024 stimmten 53,2 Prozent der rund 250.000 Wahlberechtigten in der Stadt Salzburg, im Flachgau und im Tennengau gegen das Projekt.
Politische Reaktionen: Kein Comeback für den S-Link
Trotz der juristischen Aufhebung der Befragung sind sich die politischen Akteure einig: Das Projekt S-Link bleibt Geschichte. Der Verfassungsgerichtshof ordnete keine Wiederholung der Abstimmung an, womit die Entscheidung primär symbolischen Charakter hat.
Landeshauptfrau-Stellvertreter Stefan Schnöll (ÖVP) stellte klar: „Es wird jedenfalls keine weitere Befragung geben.“ Die politische Meinungsbildung sei abgeschlossen. „Die Salzburgerinnen und Salzburger haben sich gegen den S-Link ausgesprochen. Dementsprechend wird das Projekt nicht weiterverfolgt“, so Schnöll in einer ersten Reaktion.
„Uns ging es darum, dass direktdemokratische Mittel korrekt eingesetzt und nicht missbraucht werden dürfen. In Zukunft erwarten wir uns, dass unsere Lösungsvorschläge und Konzepte ernst genommen werden.“
Peter Eder, Präsident der Salzburger Arbeiterkammer, sieht sich durch das Urteil bestätigt. Er kritisierte, dass die Expertise und die Bedenken der AK von der Landesregierung „einfach vom Tisch gewischt“ worden seien. Die Entscheidung sei ein wichtiges Signal für den korrekten Einsatz von direktdemokratischen Mitteln.
Debatte um „Plan B“ und Transparenz
Die Entscheidung des VfGH rückt nun die Frage nach alternativen Verkehrslösungen für den Salzburger Zentralraum in den Fokus. Lukas Rupsch, Gemeinderat der NEOS, nutzte die Gelegenheit, um nach dem von Bürgermeister Bernhard Auinger (SPÖ) angekündigten „Plan B“ für den öffentlichen Nahverkehr zu fragen. „Darauf werden wir wohl noch länger warten“, merkte Rupsch kritisch an.
Direkte Demokratie auf dem Prüfstand
Die Aufhebung der S-Link-Befragung ist kein Einzelfall. Erst vor wenigen Wochen erklärte der VfGH eine Volksbefragung zur Errichtung von Windrädern in Kärnten für gesetzeswidrig. Auch dort wurde die Fragestellung als zu wertend und suggestiv kritisiert. Die jüngsten Entscheidungen schärfen die rechtlichen Anforderungen an Volksbefragungen in Österreich.
Die Grünen sehen sich in ihrer Kritik an der schnellen Abwicklung der S-Link-Projektgesellschaft bestätigt. Deren Verkehrssprecher Simon Heilig-Hofbauer erklärte, die Gesellschaft sei „zu schnell abgedreht“ worden. Dadurch seien „mit Millionen an Steuergeld geschaffene Werte vernichtet“ worden.
Forderung nach Offenlegung der Gutachten
Ein zentraler Punkt der Kritik bleibt die fehlende Transparenz. Heilig-Hofbauer fordert weiterhin die Offenlegung aller Gutachten und Studien, die im Zuge der S-Link-Planung erstellt wurden. „Wir mussten bis vor Gericht ziehen, um nun zumindest eine Liste der Gutachten zu bekommen“, sagte er. Die Bevölkerung habe ein Recht darauf zu erfahren, wofür ihre Steuergelder verwendet wurden.
Während das Kapitel S-Link juristisch und politisch abgeschlossen scheint, beginnt die Diskussion über die Zukunft der Salzburger Verkehrsinfrastruktur und den richtigen Umgang mit Bürgerbeteiligung erst von Neuem.





